Fotografische Meldung von Falschparkern verstößt nicht gegen den Datenschutz

Parken unerlaubt
© Stadt Minden

Ansbach. Das Verwaltungsgericht Ansbach stellte gestern klar, dass die fotografische Dokumentation von Behinderungen durch Falschparker und deren Meldung bei der Polizei nicht gegen den Datenschutz verstößt. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßt das Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach gegen das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (LDA), das Melder von falschparkenden Autos wegen angeblicher Verstöße gegen den Datenschutz verwarnt hatte. Die DUH fordert ein sofortiges und dauerhaftes Ende der Schikanen gegen betroffene Bürgerinnen und Bürger durch bayerische Behörden. Der Umwelt- und Verbraucherschutzverband unterstützte das Musterverfahren eines Münchner Bürgers, der sich für sichere Geh- und Radwege engagiert, Verstöße fotografisch dokumentiert hat und Anfang des Jahres wegen eines angeblichen Verstoßes gegen den Datenschutz verwarnt und zur Zahlung einer Gebühr in Höhe von 100 Euro aufgefordert wurde.

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH kommentiert: „Wenn ich eine Behinderung durch Falschparker melde, ist es selbstverständlich, dass ich meine Anschuldigung mit einem Foto belege. Dass zur Feststellung dieser Selbstverständlichkeit ein Gerichtsurteil notwendig war, zeigt erneut, dass bayerische Behörden das Auto über Recht und Gesetz stellen. Falschparken ist kein Kavaliersdelikt, sondern gefährdet Menschen, die mit Fahrrad, Rollator, Rollstuhl oder Kinderwagen unterwegs sind. Die Behörden sollten nicht gegen zivilgesellschaftliches Engagement vorgehen, sondern konsequent Maßnahmen gegen zugeparkte Fuß- und Radwege, Falschparken vor abgesenkten Bordsteinen oder in Kreuzungsbereichen ergreifen. Und das nicht nur in Bayern, sondern bundesweit.“

Hintergrund:

In dem von der DUH unterstützten Verfahren fotografierte der betroffene Bürger auf seinem täglichen Weg zur Arbeit mit dem Fahrrad in unregelmäßigen Abständen Fahrzeuge, die illegal abgestellt wurden. Die Bilder der Autos schickte er ausschließlich an die zuständige Polizeidienststelle und forderte diese auf, gegen das Falschparken vorzugehen. Das LDA wirft der Person vor, durch das Fotografieren und Weiterleiten der Kfz-Kennzeichen an die Polizei personenbezogene Daten rechtswidrig verarbeitet zu haben, da weder eine Einwilligung der betroffenen Autobesitzerinnen und -besitzer vorlag, noch ein berechtigtes Interesse an einer Meldung erkennbar sei. Die DUH unterstützt im Rahmen eines Musterverfahrens die Klage vor dem Verwaltungsgericht Ansbach.

Quelle: DUH