Bürger/innen erhalten vier Stimmzettel

Minden. Der Countdown für die Kommunalwahl 2014 läuft: Am heutigen Mittwoch sind es noch 18 Tage bis Landrat, Kreistag und Rat der Stadt Minden gewählt werden. Rund 64.000 Mindener Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren sind am Sonntag, 25. Mai 2014, aufgerufen, zu wählen. Parallel läuft auch die Wahl des Europaparlaments. Es werden also vier Stimmzettel pro Wahlberechtigem ausgegeben. Ihre Stimme können die Bürgerinnen und Bürger je nach Wohnlage in einem der 54 Wahllokale im Stadtgebiet oder per Briefwahl abgeben.

 

Alle Wahlberechtigten sollten bis zum 4. Mai 2014 ihre Wahlbenachrichtigungsbriefe erhalten haben. Die Mitarbeiter/innen im Wahlbüro der Stadt sind bereits seit rund 14 Tagen damit beschäftigt, die zahlreich eingegangenen Briefwahlanträge zu bearbeiten. „Bis jetzt haben wir ca. 3200 Briefwahlanträge vorliegen, davon sind 1700 online eingegangen“, berichtet Helmut Kruse, Leiter der Bürgerbüros und für die Organisation der Wahl zuständig. Wahlvorsteher ist Bürgermeister Michael Buhre, dessen Amtszeit im Oktober 2015 ausläuft.

 

Das Stadtgebiet ist für die Ratswahl in 25 Wahlbezirke eingeteilt. Aus diesen werden 25 Stadtverordnete direkt gewählt. Die übrigen 25 ziehen – abhängig vom Wahlergebnis – über die Listen der Parteien in den Rat ein.

 

Je zwei bis drei Stimmbezirke, in denen jeweils ein Wahllokal zu finden ist, bilden einen Wahlbezirk. Für die Kreistagswahl wurden sieben Wahlbezirke im Stadtgebiet Minden gebildet. Für die Landratswahl gibt es nur einen großen Wahlbezirk: das Kreisgebiet. Eine Liste der 54 Wahllokale kann auf der Internetseite der Stadt Minden/Kommunalwahl eingesehen werden. Die Wahllokale sind am Wahltag von 8 bis 18 Uhr geöffnet.

 

BriefwahlWer seine Stimme nicht persönlich im Wahllokal abgeben kann oder möchte, sollte die Möglichkeit der Briefwahl nutzen. Der Antrag auf Briefwahl kann auf drei Wegen erfolgen: Zum einen können die Unterlagen mit dem ausgefüllten Antrag auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes angefordert und die Stimme/n dann zu Hause abgegeben werden. Der Wahlschein mit den Stimmzetteln ist im nächsten Schritt über den Postweg (portofrei) an die Stadt Minden zurückzusenden oder im Wahlbüro (Kleiner Domhof 17, 3. OG, Raum 3.60) persönlich abzugeben. „Oder man wählt direkt unter Vorlage seines Wahlbenachrichtigungsbriefes und dem Personalausweis im Wahlbüro“, so Kruse. Die dritte Möglichkeit zur Briefwahl ist die elektronische Beantragung der Wahlunterlagen. Einen Link hierzu gibt es auf der Kommunalwahlseite der Stadt Minden unter www.minden.de.

 

Das Wahlbüro ist am Montag und Dienstag von 8 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 16 Uhr, am Mittwoch von 8 Uhr bis 12:30 Uhr, am Donnerstag von 8 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr sowie am Freitag von 8 Uhr bis 12.30 Uhr geöffnet. Bis zum 9. Mai 2014 kann hier auch das Wählerverzeichnis eingesehen und die Daten auf Richtigkeit überprüft werden.

 

Letzte Möglichkeit zur Beantragung der Wahlunterlagen ist der 23. Mai 2014 um 18 Uhr. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, gestellt werden. Versichert ein/e Wahlberechtigte/r glaubhaft, dass ihm/ihr der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm/ihr bis zum Tag vor der Wahl, 12 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.

 

Der/die Wahlberechtigte erhält zu den Gemeinde- und Kreiswahlen (Landratswahl, Kreistagswahl, Ratswahl) den gemeinsamen Wahlschein für alle Wahlen – je einen Stimmzettel für die Landratswahl (hellorange), die Kreistagswahl (hellrosa), und die Ratswahl (hellblau), den für alle Wahlen gemeinsamen amtlichen grünen Stimmzettelumschlag sowie den gelben Wahlbriefumschlag, in den alle Unterlagen abschließend kommen. Wer durch Briefwahl wählt, kreuzt persönlich die Stimmzettel an, legt sie in den besonderen amtlichen Stimmzettelumschlag, verschließt ihn, unterzeichnet die auf dem Wahlschein vorgedruckte Versicherung an Eides statt, steckt den unterschriebenen Wahlschein und den Stimmzettelumschlag in den besonderen Wahlbriefumschlag und verschließt den Wahlbriefumschlag.

 

Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Stadt Minden vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.

 

Die ausgefüllten Unterlagen müssen bei der Briefwahl für die Kommunalwahl bis spätestens Sonntag, 25. Mai, 16 Uhr und für die Europawahl am Wahltag bis 18 Uhr im Briefkasten der Stadtverwaltung, Kleiner Domhof 17, eingegangen sein.

 

Bildquelle: Pressestelle Stadt Minden & Tim Reckmann / pixelio.de
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