Petitionsausschuss des Landtags NRW

Minden. Der Petitionsausschuss des Landtages Nordrhein-Westfalen wird am Montag, 12. September 2016, zwischen 14 und 18 Uhr eine auswärtige Sprechstunde im Mindener Rathaus abhalten. Hier können Bürgerinnen und Bürger aus der gesamten Region Ostwestfalen-Lippe (OWL) der stellvertretenden Vorsitzenden des Petitionsausschusses, Inge Howe (MdL), und weiteren Mitgliedern des Gremiums ihre Anliegen von 14 bis 18 Uhr persönlich vortragen. Eine Anmeldung unter Telefon 0211/884 2506 oder -2938 ist erforderlich, um die Termine zu koordinieren. Wer am 12. September persönlich eine Beschwerde vorbringen möchte, sollte – wenn möglich – ein Schreiben mitbringen, in dem das Ärgernis kurz beschreiben wird. Hilfreich sind für das Gespräch auch weitere Unterlagen wie Bescheide oder der Schriftverkehr, die zu dem Fall gehören.

 

Der Petitionsausschuss des Landtags steht Bürgerinnen und Bürger zur Seite, die sich von einer Behörde falsch behandelt fühlen. Die Abgeordneten nehmen sich in den Sprechstunden der einzelnen Fälle an und versuchen im folgenden Verfahren – je nach Sachlage – mit den Beteiligten gemeinsame Lösungswege zu finden. Das Petitionsrecht räumt jedermann – eingeschlossen sind hier auch Kinder und Jugendliche – das Recht ein, sich gegen Ungerechtigkeiten, Benachteiligungen oder ungleiche Behandlung durch staatliche Stellen zu wehren. Davon machen in Nordrhein-Westfalen jährlich zwischen 4000 und 5000 Personen Gebrauch, wie Inge Howe in einem Pressegespräch am vergangenen Montag (29. August) mitteilte.

 

„Ich freue mich, dass es diesen Ortstermin erstmals in Minden gibt, um den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu geben, ihre Anliegen hier im Mindener Rathaus persönlich vorzutragen“, hob Bürgermeister Michael Jäcke hervor, der mehrmals im Jahr auch den direkten Dialog in seiner Bürgermeister-Sprechstunde sucht.

 

Bei dem kostenlosen Petitionsverfahren stehen die Belange der Menschen im Vordergrund. „Wir haben stets ein offenes Ohr und kümmern uns“, fasst Inge Howe zusammen. Jede Petentin und jeder Petent erhält eine Antwort – ganz gleich, ob der Ausschuss zuständig ist oder nicht, so die Landtagsabgeordnete. Nicht geholfen werde könne beispielsweise in Bundesangelegenheiten – diese werden nach Berlin weitergleitet – und bei zivilen Streitigkeiten.

 

Die Bandbreite der eingebrachten Beschwerden reiche von Verkehrsangelegenheiten, Bauvorhaben und Bildungsfragen, über Ordnungswidrigkeitsverfahren bis hin zu Ungleichbehandlungen aller Art und auch finanziellen Notfällen. Es gebe auch Gruppen- und Massenpetitionen, wie die Beschwerde von 15.000 Beamten, die mit ihrer Besoldung nicht einverstanden waren, so Howe. Es habe sich aber auch schon einmal eine ganze Schulklasse an den Ausschuss gewandt, um sich dafür einzusetzen, dass ein Mitschüler, der von einer Rückführung in sein Heimatland bedroht war, bleiben kann, berichtet die Landtagsabgeordnete aus Minden. Ihr sei es wichtig gewesen, dass auch in ihrem heimatlichen Wahlkreis eine auswärtige Sprechstunde des Ausschusses angeboten werde.

 

Diese zwei bis drei Mal pro Jahr abgehaltenen, auswärtigen Sprechstunden – weitere gibt es im Landtag in Düsseldorf – seien Bürgerservice und Werbung für die Arbeit des Ausschusses zugleich. „Viele der 18 Millionen Einwohner/innen in NRW wissen gar nicht, dass es Petitionen gibt“, fasst Inge Howe zusammen. Dafür werde unter anderem bei Anlässen wie dem jetzt gefeierten 70-jährigen Bestehen des Landes oder bei NRW-Tagen geworben, berichtet Astrid Hopstein vom Referat I.3 des Landtags/Petitionen.

 

Petitionen müssen schriftlich eingereicht werden – per Brief, Fax, E-Mail oder auch im Online-Verfahren. „Die Beschwerde kann mit ganz einfachen Worten und auch in der Landessprache formuliert werden. So wie es jeder vermag auszudrücken“, fasst Howe zusammen. Grundlage ist das Grundgesetz. Dieses räumt in Artikel 17 Jedermann das Recht zu einer Beschwerde ein. Damit soll dieses wichtige Instrument der Demokratie allen – Deutschen wie auch den ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern – zuteilwerden, wenn sie sich durch eine Verwaltungsentscheidung benachteiligt fühlen.

 

Bildquelle: Pressestelle Stadt Minden
Print Friendly, PDF & Email

Ersten Kommentar schreiben

Antworten

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.


*