Verfassungsgerichtsentscheidung zum Klima- und Transformationsfonds

Bundesverfassungsgericht
© Pixabay

Berlin. Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass Investitionsmittel aus dem Corona-Fonds nicht in den Klima- und Transformationsfonds hätten übertragen werden dürfen, sagt Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe:

„Nach der heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist es zwingend notwendig, dass die Bundesregierung alle Klimaschutzmaßnahmen, die ohne Mehrkosten für den Bundeshaushalt sind oder gar diesen entlasten, sofort ergreift. Ein Tempolimit von 100 km/h auf Autobahnen und 80 km/h außerorts sowie 30 km/h innerorts spart jährlich mehr als 11 Millionen Tonnen CO2. Der Stopp klimaschädlicher Subventionen wie die Dienstwagen- oder Dieselsubventionen entlasten den Haushalt sogar um viele Milliarden Euro. Damit lassen sich aufkommensneutral die aktuell diskutierten Unterstützungen für die Menschen bei der Gebäudesanierung und Wärmewende finanzieren. Die Bundesregierung muss das Klimaschutzprogramm endlich anpassen, sonst wird das von uns angeordnete Bundesverfassungsgericht dies einfordern.“

Quelle: duh.de

Print Friendly, PDF & Email