Minden. Nur noch knapp zwei Monate sind es bis zur Wahl des neuen Mindener Bürgermeisters. Die Uhr läuft nicht nur für die derzeit vier Kandidaten, sondern auch für die Stadtverwaltung, die diese Wahl am 13. September seit Monaten vorbereitet. So wurde bereits im April nach Wahlhelfer/innen und Wahlhelfern gesucht; rund 600 werden für die Besetzung der 54 Wahllokale und der Briefwahlvorstände benötigt. Eine Internetseite mit ersten Informationen zur Wahl ist seit dem Frühjahr online. Der Zeitplan für den weiteren Ablauf steht nun auch. Danach werden die Wahlbenachrichtigungsbriefe vom 10. bis 23. August verschickt. Ab der zweiten Augustwoche können dann auch Briefwahlunterlagen beantragt werden.
Zur Bürgermeisterwahl in Minden wird es rund 65.000 Wahlberechtigte ab dem vollendeten 16. Lebensjahr geben. Darin eingerechnet sind auch die EU-Bürgerinnen und Bürger, die ebenfalls wählen dürfen. Für die Wahlberechtigung muss die/der Bürger/in 16 Tage in Minden ihren/seinen Wohnsitz angemeldet haben. Am Wahltag, dem 13. September, kann in den 54 Wahllokalen gewählt werden. Viele Bürgerinnen und Bürger werden aber vermutlich ihre Stimme vorher abgeben. Der Leiter des Bereiches Bürgerdienste, Helmut Kruse, rechnet mit bis zu 12.000 Briefwähler/innen. „Für die Auszählung müssen wir voraussichtlich zehn Briefwahlvorstände im Rathaus bilden“, so Kruse. Wahlleiter ist Bürgermeister Michael Buhre, der nach elf Jahren im Amt nicht erneut antritt.
Es gibt einen Stimmzettel mit voraussichtlich vier Kandidaten. Die Frist für die weitere Benennung von Kandidatinnen/Kandidaten läuft allerdings noch bis zum 27. Juli, 18 Uhr.
Folgende Wahlvorschläge liegen derzeit vor:
Michael Jäcke, Wahlvorschlag der SPD
Ulrich Stadtmann, Wahlvorschlag von CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, BBM und Piraten
Matthias Beier, Wahlvorschlag der UB/UWG
Jürgen Schnake, Einzelbewerber
„Alle Parteien müssen für ihre Vorschläge ein Formular ausfüllen, welches nach der Kommunalwahlordnung vorgegeben ist. Einzelbewerber/innen dürfen sich selbst vorschlagen, müssen aber Unterstützungsunterschriften vorlegen“, erläutert Sabrina Bornemann, zuständig für die Ratsarbeit bei der Stadt Minden. Die notwendige Mindestzahl – für Minden sind dieses 300 – richtet sich nach der Größe der Vertretung der Gemeinde, also der Stadtverordnetenversammlung. Dieser gehören aktuell 60 Mitglieder an. Multipliziert mit dem Faktor 5 ergeben sich hieraus 300 Unterstützungsunterschriften.
„Die vier bisher eingereichten Wahlvorschläge liegen im Rathaus vollständig vor und sind verwaltungsseitig geprüft. Die Entscheidung über die Zulassung trifft der Wahlausschuss am 29. Juli“, so Sabrina Bornemann weiter. Die Beschwerdefrist gegen die Entscheidungen des Wahlausschusses läuft bis zum 1. August 2015, 24 Uhr. Mit der anschließenden Veröffentlichung der Bekanntmachung stehen dann die Wahlvorschläge fest und dürfen danach auch nicht mehr verändert werden. Das ist der Zeitpunkt, an dem die Stimmzettel in Auftrag bei der Druckerei gegeben werden.
Die Reihenfolge der Kandidaten auf dem Stimmzettel richtet sich im Wesentlichen nach dem Ergebnis der letzten Wahl zur Vertretung des Wahlgebiets (=Ratswahl). Danach hat die SPD die meisten Stimmen erhalten und steht daher an Rang 1. Liegt ein gemeinsamer Wahlvorschlag (wie mit Ulrich Stadtmann) vor, wird für die Festlegung der Reihenfolge auf dem Stimmzettel die höchste Stimmenzahl berücksichtigt, die eine der vorschlagenden Parteien bei der letzten Wahl erreicht hat, in diesem Fall die CDU (also Rang 2). An dritter Stelle wird sich voraussichtlich – sollten keine weiteren Vorschläge eingehen – der Vorschlag der UB/UWG finden und an vierter der neue Einzelbewerber.
Es wird bei der Bürgermeisterwahl 2015 in Minden Wahlschablonen für sehbehinderte und blinde Menschen geben, die z.B. über Blindenvereine und andere Organisationen kostenfrei bezogen werden können. Sehbehinderte und Blinde erhalten auf Anforderung ein so genanntes „Wahlhilfepaket“ mit der Schablone und einer Audio-CD, die erklärt, wie der Stimmzettel auszufüllen ist. Diesem wird generell (alle Stimmzettel!) die rechte obere Ecke fehlen. „Dieses dient der Orientierung für blinde und sehbehinderte Menschen und ist kein Fehldruck“, erläutert Sabrina Bornemann.
Mit der Versendung der Wahlbenachrichtigungsbriefe ab dem 10. August können Unterlagen für die Briefwahl beantragt werden – online über den Link „Elektronische Wahlscheinbeantragung“ auf der Internetseite der Stadt www.minden.de , schriftlich per Antwortkarte, per Fax oder persönlich (im Wahlbüro, Zimmer 0.04, Eingang Großer Domhof 1 oder 2 während der allgemeinen Öffnungszeiten des Bürgerbüros).
„Die Wahlvorstände sind geplant, aber es gibt noch Bedarf für Beisitzer/innen“, so Helmut Kruse. Interessierte Bürger/innen ab 16 Jahre, die ihren Wohnsitz in Minden haben und die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen oder einem anderen EU-Staat angehören, können sich beim „Projekt Wahlen“, Telefon 89-735, E-Mail: wahlbuero@minden.de, im Bürgerbüro melden. Alle Wahlhelfer/innen erhalten für ihren Einsatz am Wahltag eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 30 Euro.
Eine mögliche Stichwahl ist für den 27. September terminiert. Diese kommt zum Tragen, wenn keiner der Kandidaten am 13. September die erforderliche absolute Mehrheit aller abgegebenen und gültigen Stimmen erreicht hat. In der Stichwahl treten die beiden Kandidaten an, die am 13. September die meisten Stimmen erhalten haben.
Antworten