HN: Die alte Regelung des Sorgerechts für unverheiratete Väter wurde vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt.
Das Urteil gilt ab sofort für jeden Vater eines nichtehelichen Kindes. Jeder kann nun ab sofort beim Familiengericht sein (Mit-)Sorgerecht beantragen. Nach der bisherigen Regelung konnten nicht verheiratete Väter nur mit Zustimmung der Mutter ein gemeinsames Sorgerecht erhalten. Dieses verstößt gegen das grundgesetzlich geschützte Elternrecht des Vaters hat das Gericht entschieden (Az.: 1 BvR 420/09).
Deutschland hinkt schon lang hinter der Realität her
Was in Frankreich Standard ist, hat in Deutschland Lichtjahre gedauert. In Frankreich erhält der Mann automatisch auch das Sorgerecht, wenn er seine Vaterschaft anerkennt oder diese festgestellt worden ist. In Deutschland hingegen herrscht bis heute ein krudes Familienbild, dass der Realität schon lange weit entfernt ist. Die Anzahl der nicht verheirateten Paare nimmt kontinuierlich zu. Die führenden und einflussreichen politischen Gruppen, in vorderster Front die CDU / CSU, laufen einem Familienbild hinterher, das es schon lange nicht mehr gibt und wahrscheinlich nie so existiert hat. In einem Bericht der Süddeutschen Zeitung will die CSU-Familienexpertin Dorothee Bär die Gleichbehandlung durch das Urteil nicht gutheißen, denn dadurch würde der Wert der Ehe geschwächt. Die “Institution Ehe wird immer mehr ausgehöhlt”, sagte die Bundestagsabgeordnete der Münchner “Tageszeitung”. “Meine einzige Sorge ist, dass als einziger Vorteil der Ehe – neben dem immateriellen Wert – am Ende nur noch der steuerliche übrig bleibt”.
Das neue Urteil gilt an sofort
So ist es auch nicht überraschend, dass das gemeinsame Sorgerecht generell noch nicht lange in Deutschland gilt. Erst im November 1982 erklärte das Verfassungsgericht, dass die Verpflichtung der Gerichte, nach einer Scheidung nur einem Elternteil das Sorgerecht zu übertragen, verfassungswidrig sei. Die Umsetzung dieser Entscheidung durch den Gesetzgeber dauerte dann volle 16 Jahre. Damit so etwas wieder vermieden wird hat das Gericht angeordnet, dass die Familiengerichte ab sofort auf Antrag eines Elternteils den Eltern die Sorge für ihr Kind gemeinsam übertragen müssen, soweit zu erwarten ist, dass dies dem Kindeswohl entspricht.
Das bedeutet, dass sich Väter, denen die Mutter bisher die Zustimmung von der gemeinsamen Sorge für ihr Kind verweigert hat, ab sofort an die Familiengerichte wenden und dort einen entsprechenden Antrag stellen können. Dabei ist es völlig egal, seit wann ihnen die gemeinsame Sorge bereits verweigert worden ist, und wie alt ihr Kind ist. Wenn das Kind jedoch 18 Jahre alt ist, gibt es kein Sorgerecht mehr, auch nicht für die Mutter, denn dann ist es volljährig.
Das Kind gehört mir!
Das Urteil war schon lange überfällig. Vergessen wird dabei häufig, dass es letztendlich um die Kinder geht. Die Mütter betrachteten ihre bisherige Rechtsstellung sehr häufig wie ein Anspruch auf ein Eigentum, wie ein Auto, Haus oder anderer Besitz. Dabei blieben die Kinder, die am meisten unter einer Trennung leiden, außen vor. Die Diskriminierung der Väter ist eigentlich eine Diskriminierung der Kinder.
In einer Studie des Bundesjustizministeriums machte eine Umfrage deutlich, dass der Anteil aller Eltern nichtehelicher Kinder die mindestens ein Jahr zusammenlebten ohne das gemeinsame Sorgerecht zu beantragen, immerhin 25 bis 75 Prozent betrug. Dabei wurde deutlich, dass die Ursache wiederum die Mutter war, die ihre bisher rechtlich abgesicherte Machtposition aufrecht erhalten wollte. Das zeigen die Motive, die nämlich am häufigsten genannten waren: “Die Mutter möchte die Alleinsorge behalten, um allein entscheiden zu können”, und: “Die Mutter möchte nichts mehr mit dem Vater zu tun haben und lehnt daher jeden Kontakt auch in Angelegenheiten des Kindes ab.”
Es sind meist immer die Mütter
Geht eine Beziehung in die Brüche, kommen enttäuschte Gefühle in Spiel und Revanchegelüste, gekränkte Eitelkeiten und verletzter Stolz dominieren den Umgang miteinander. Die Kinder werden dann zur Verhandlungsmasse eines Machtkampfes der Mutter. Vernunftgesteuerter, kompromissbereiter Umgang ist dann die Ausnahme. Vor Gericht wird um das Sorgerecht gestritten, wobei nach altem Recht der unverheiratete Vater keinerlei Rechte hatte sondern nur verpflichtet war zu zahlen. So hatte der Gesetzgeber der Mutter ein Machtinstrument an die Hand gegeben, das sie sehr häufig in ihrem Sinn missbrauchte, um dem Vater ständig vorführen zu können und zu demütigen. Es sind meist immer die Mütter, die den Konflikt anheizen. Das Kind interessierte da weniger und mehr steht dann nur noch das Geld im Vordergrund, das sie dem ehemaligen Partner mit Hilfe des Jugendamtes in möglichst maximaler Höhe abfordert.
Es geht um die Rechte der Kinder
Kinder brauchen beide Elternteile. Es zeigt sich immer wieder, dass die Kinder, denen ein Elternteil fehlt, meistens der Vater durch die Verweigerungshaltung der Mutter, große Schwierigkeiten in der Schule, im Umfeld und der Gesellschaft generell haben.
Aus dem Kindergrundrecht folgt, Kinder haben ein Recht auf Mama und Papa, egal ob nichtehelich oder verheiratet. Das höchste Gericht gibt den Interessen und Bedürfnissen der Kinder, also dem Kindeswohl, sogar Vorrang vor den Interessen der Eltern
Also muss der Gesetzgeber den Eltern und hier insbesondere den Müttern klarmachen, dass sie sich gemeinsam um das Kind zu kümmern haben, dass sie gegebenenfalls ihre Streitigkeiten zurückstellen, denn ihr Kind hat ein Recht darauf hat. Es geht in diesem Fall um das Kindeswohl und sonst gar nichts. Das müssen sich auch die Jugendämter hinter die Ohren schreiben, die sich größten Teils einseitig hinter die Mutter gestellt haben.