Stadt Hannover erprobte anonymisiertes Bewerbungsverfahren

Hannover. Die Landeshauptstadt Hannover hat im Jahr 2013 auf Beschluss der Ratsgremien anonymisierte Bewerbungsverfahren in einem Pilotverfahren beispielhaft erprobt. Für externe Ausschreibungen der Fachbereiche Gebäudemanagement und Planen & Stadtentwicklung wurde auf Foto, Name, Alter, Geschlecht, Nationalität, Geburtsort, Familienstand sowie Angaben zur Religion, Weltanschauung und sexuellen Identität verzichtet. Dadurch sollte die Qualifikation noch stärker im Mittelpunkt der Auswahlverfahren stehen und die Chancengleichheit für alle BewerberInnen-Gruppen erhöht werden.

 

Das hannoversche Projekt ist nun ausgewertet. Es wird nicht fortgeführt und nicht auf die gesamte Stadtverwaltung ausgeweitet. “Die Landeshauptstadt Hannover hat bereits vorher gute Instrumente geschaffen, um jegliche Diskriminierung zu verhindern. Das sehr aufwändige anonymisierte Bewerbungsverfahren hat da keine Verbesserungen gebracht. Vielmehr überwiegen die Nachteile”, fasst Personaldezernent Harald Härke die Ergebnisse zusammen. “Wir wollen aber die Erfahrungen aus diesem Projekt nutzen, um den Blick noch stärker auf die Qualifikation zu richten. Auf ein Bewerbungsfoto und Altersangaben werden wir künftig generell verzichten.”

 

Die Stadt Celle hat – als bislang erste Kommune – nach einem früheren Pilotprojekt der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (2011) mit insgesamt acht Kommunen, Behörden, Organisationen und Unternehmen entschieden, anonymisierte Bewerbungen in ausgewählten Bereichen dauerhaft einzusetzen. Drei weitere Teilnehmer setzen das Projekt ebenfalls fort. Vier Teilnehmer wenden das anonymisierte Verfahren nicht mehr an – zum Teil nach ähnlichen Erfahrungen wie in Hannover.

 

32 Stellen in der Erprobungsphase

 

Im Erprobungsjahr für anonymisierte Bewerbungen wurden in den beiden ausgewählten Bereichen 32 Stellen ausgeschrieben, davon 24 im Gebäudemanagement, 8 im Fachbereich Planen & Stadtentwicklung. Bei vielen Stellen handelte es sich um technische Berufe. Knapp die Hälfte der Stellen war auf bis zu fünf Jahre befristet. Neben dem Verzicht auf die schon erwähnten persönlichen Merkmale war für die Bewerbenden eine Angabe über eine vorhandene Schwerbehinderung freiwillig. Alle Bewerbungen erfolgten über ein spezielles Online-Bewerbungsformular.

 

Neben Angaben zur Ausbildung, zum beruflichen Werdegang der vergangenen zehn Jahre und zur Motivation für die Bewerbung konnten die Fachbereiche im Formular bis zu fünf gezielte Fragen an die Bewerberinnen und Bewerber richten. Die Kontaktdaten wurden direkt nach Eingang von den weiteren Angaben getrennt.

 

Auf die 32 ausgeschriebenen Stellen gingen insgesamt 477 Bewerbungen ein, 62 Prozent stammten von Männern und 38 Prozent von Frauen. Im Jahr 2012 stammten 52 Prozent der Bewerbungen auf Stellen in den genannten Fachbereichen von Männern und 48 Prozent von Frauen. Entsprechend wurden auch weniger Frauen zu Auswahlgesprächen geladen. Die durchschnittliche Zahl der Bewerbungen pro Ausschreibung sank von 34 auf 15 gegenüber dem Vorjahr.

 

Von den ausgeschriebenen Stellen 2013 wurden 15 mit Männern und 10 mit Frauen besetzt. Die übrigen Verfahren endeten ohne Besetzung

 

Der Abschlussbericht zum Pilotprojekt der Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat bereits umfangreich die möglichen Vor- und Nachteile von anonymisierten Bewerbungsverfahren beleuchtet. Die Erprobungsphase bei der Landeshauptstadt Hannover ergab vor allem folgende Kenntnisse.

 

Vorteile: Mehr Rechtssicherheit, Qualifikation stärker im Fokus, stärkere Auseinandersetzung mit dem Anforderungsprofil, konkrete Fragen im Formular als Chance für Bewerberinnen und Bewerber.

 

Nachteile: Höherer Aufwand sowohl für die Personalverwaltung als auch für die Bewerberinnen und Bewerber, im Schnitt 56 Prozent weniger Bewerbungen gegenüber dem Vorjahr, häufig unzureichend ausgefüllte Bewerbungsformulare, standardisiertes Formular verhindert umfangreichere Darstellungen der Bewerbungen, Arbeitsproben und Arbeitszeugnisse liegen zur Vorauswahl nicht vor, Verzögerung von Stellenbesetzungsverfahren (gleichzeitige interne und externe Ausschreibungen nicht möglich).

 

Fazit

 

Die Landeshauptstadt Hannover als öffentliche Arbeitgeberin hat bereits in der Vergangenheit in außerordentlichem Maße Instrumente entwickelt, um jegliche Art der Diskriminierung zu verhindern.

 

Die Erprobung von anonymisierten Bewerbungsverfahren erfolgte in der Hoffnung, ein weiteres Instrument für mehr Chancengleichheit zu erhalten, bei mindestens gleichbleibender Quantität und Praktikabilität. Die Erprobungsphase zeigte jedoch vor allem Nachteile.

 

Mit einem Großteil der Ausschreibungen wurden Fachkräfte gesucht. Aufgrund Fachkräftemangels werden oft alle Bewerberinnen und Bewerber, die die fachlichen Voraussetzungen erfüllen, zu Auswahlgesprächen geladen. Eine Wirkung des anonymisierten Verfahrens auf die Vorauswahl war daher kaum zu beobachten.

 

Mit Blick auf die Einführung von Online-Bewerbungen können die Erkenntnisse genutzt werden, um künftig den Blick noch stärker auf die Qualifikationen zu lenken. Alle Stellenausschreibungen erhalten weiterhin den Hinweis zum Verzicht auf Bewerbungsfotos. In Drucksachen, Anträgen an den Gesamtpersonalrat und Bewerberübersichten wird zudem auf Geburtsdatum und Alter verzichtet.

 

Bildquelle: Anton Porsche (superanton.de) / pixelio.de
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