Es sind ja meist die Hausbesitzer, denen man vorwirft, dass viele Abrechnungen falsch sind. Bei der Kompliziertheit der Abrechnungsmaterie mag es wohl ab und zu zutreffen, doch dem stehen Tausende richtige Abrechnungen gegenüber und der Bürger ist besonders geschützt durch die Betriebskostenverordnung und das Mietrecht. Im Zweifelsfall entscheiden dann die Gerichte.
Viel schlimmer kann es da Kunden ergehen, die sich gegen unrichtige Abrechnungen von E-ON wehren. E-ON ist Großkonzern und mit seinem Leitungsnetz als regionaler Monopolist für die Grundversorgung Strom und teilweise Gas zuständig. Zwar kann man inzwischen den Anbieter wechseln, aber als Netzbetreiber stellt E-ON den anderen Anbietern dann Kosten für die Netzbenutzung in Rechnung. Günstiger können diese dann nur im Arbeitskostenbereich, also bei den Stromverbrauchskosten sein. Wenn so gut wie kein oder gar kein Verbrauch stattfindet ist ein Wechsel für andere Anbieter völlig uninteressant und damit so gut wie unmöglich.
Vollmundig wird von E-ON zwar verkündet, „Wir sind (…) gern für Sie da“, aber wenn es darum geht, eine richtige Abrechnung zu erhalten, zieht E-ON seine angeblichen Ansprüche durch, ohne überhaupt auf Argumente einzugehen. Das kann dann bis zur Abschaltung der Strom- und Gaslieferung kommen, auch wenn die Ansprüche völlig unberechtigt sind.
Ein Beispiel aus eigener Anschauung:
Im Juni 2013 wurde ein altes Wohnhaus in Minden erworben.
Es steht bis heute leer und wird auch nächstes Jahr leer stehen.
Am 1.07.13 wurde E-ON telefonisch informiert, dass es einen Eigentümerwechsel gegeben hatte. Der Zählerstand wurde durchgegeben. Ebenfalls wurde erklärt, dass das Gebäude leer steht und das auch so bleiben würde. Es wurde darauf hingewiesen, dass der Gaszähler nicht angeschlossen ist und er abgemeldet wird, da es keine Heizung im Haus gibt.
Vom 17.07.13 bis 30.08.13 wurden von Konto Abschlagzahlungen abgebucht in Höhe von 498,-€ für Gas und Strom. Da der Kontoinhaber beruflich sehr angespannt war, hatte er leider sein Konto nicht überprüft.
Am 28.10.13 gab es eine Rechnung, wobei 166,-€ als putative Verbrauchskosten unterstellt wurden und gegen die Zahlung von 498,-€ verrechnet wurden. Somit ergab sich ein Guthaben von 331,60 €. Als erster Abschlag wurde dann 165,-€ festgelegt und ein Guthaben von 166,60 € ermittelt.
Obwohl auf den Leerstand hingewiesen worden war, wurde für Gas ein Verbrauch von 124 m³ mit 1.163 kWh ermittelt. Angemeldet zur Ablesung oder gar nachgefragt hat keiner, es wurde einfach rechnerisch ermittelt.
Am 01.11.13 schrieb ich eine Mail an E-On Service: service-center@eon.de mit der Information, dass ich den Gaszähler vorübergehend abmelde. Die Abschlagszahlungen sind auf Null zu setzen.
Die Abschlagszahlungen Strom bat ich auf 5,-€ monatlich zu reduzieren. Meine Begründung: „das Gebäude steht leer und wird z. Zt. umgebaut. Eine Heizung ist im Augenblick nicht vorhanden. Mit einem Neubezug ist vor Juli 2014 nicht zu rechnen.“
Am 9. 11.13 erhielt ich ein Schreiben von E-ON, nachdem mich zuvor jemand von E-ON angerufen hatte, dass ich mich für den Gaszählerausbau an den Netzbetreiber wenden soll.
In dem zuvor getätigten Gespräch und meinem Schreiben hatte ich aber nur gewünscht, dass mein Zähler abgemeldet wird und nicht abgebaut, da er später wieder benutzt werden soll. Er hätte ja auch gesperrt werden können, wenn E-ON der Meinung ist, dass ich diesen missbräuchlich nutzen würde, obwohl man ja am Zählerstand ablesen kann, ob Energie verbraucht worden ist oder nicht. Weiterhin ergab sich aus dem Zusammenhang, dass das gleichbedeutend mit einer Kündigung der Energielieferung war.
Darüber hinaus sind die Allgemeinen Geschäfts Bestimmungen (AGB) so, dass ein Liefervertragsverhältnis nur dann zustande kommt, wenn Gas tatsächlich bezogen wird. Das konnte man hier definitiv ausschließen. Darüber hinaus war ja auch gekündigt worden. Somit besteht auch kein Anspruch auf Zahlung weder von Arbeitspreis noch vom Grundpreis.
Da ich keine Zählerdemontage wollte, sondern nur eine Abmeldung, was ich dem Herren auch am Telefon verdeutlicht hatte, hatte ich auch keinen Antrag auf Zählerausbau gestellt.
Am 6.11.13 wurde der Abschlag für Strom und Gas auf 10,-€ gesenkt, obwohl ich nur 5,-€ für Strom beantragt hatte und ich gar kein Gas beziehe, sondern den Zähler abgemeldet hatte.
Die berechneten Kosten für Gas: Verbrauch 61,99 und Grundpreis 24,99 netto wurden natürlich nicht zurückerstattet.
Die Abschlagszahlungen sollten vom 18.12.13 bis 18.08.14 erfolgen. Es bestand eine Bankeinzugsermächtigung.
Rechnung über 1.153,13 € ohne Verbrauch
Am 28.10.14 erhielt ich erneut eine Rechnung. Nun sollten es 1.153,13 € sein, die ich nachzahlen sollte. Als neuer Abschlag wurden 165,-€ festgelegt mit der Ankündigung, das von meinem Konto abzubuchen. Erdgas hätte ich 14.568 kWh verbraucht. Es gab aber immer noch keine angeschlossene Heizungsanlage.
Leider hatte ich mit so etwas nicht gerechnet und erst später auf mein Konto geschaut. Es ist mir nicht sofort klar gewesen, dass es sich hier um das leerstehende Objekt handelt, denn es werden ja nur noch Vertragskontonummern angegeben.
Am 11.12.14, nachdem ich das realisiert hatte hatte ich an E-ON gemailt und wiederum die realen Zählerstände mitgeteilt, sowohl Gas als auch Strom. Die Dame beim Center war nicht bereit, die Zahlen telefonisch entgegen zu nehmen und den Betrag zu stornieren.
Gleichzeitig hatte ich angekündigt, dass ich die Einzugsermächtigung sofort zurück ziehe. „Abbuchungen für dieses Gebäude sind ihnen nicht mehr gestattet.“
Ebenfalls hatte ich angekündigt, dass ich den Einzugsbetrag von 1153,13 € zurück gehen lassen würde, wenn der Betrag nicht bis zum 15.12.14 auf meinem Konto eintreffen würde.
Ich bat darum, mir jeweils zum Jahresende immer eine Rechnung zu schicken, die ich dann bezahlen würde, wenn die Zahlungen berechtigt sind.
Am 15.12.14 rief ein Herr Steffen von E-ON in meinem Büro in Minden an und wollte die Zählerstände, obwohl ich diese bereits 4 Tage zuvor gemailt hatte. Immerhin sicherte er meiner Kollegin zu, dass die Abrechnung korrigiert würde.
Abbuchung ohne Genehmigung
Am 19.12.14 schrieb ich erneut eine Mail an E-ON. Obwohl keine Einzugsermächtigung mehr bestand, wurden trotzdem 165,-€ abgebucht. Der Betrag von 1153,13 € war auch noch nicht eingetroffen, so dass ich den Einzug habe zurück gehen lassen. Ich hatte auch darauf hingewiesen, dass sie auf mein Schreiben vom 11.12. nicht geantwortet hatten und angekündigt, dass ich die widerrechtlich eingezogenen 165,-€ ebenfalls zurück gehen lasse, wenn das Geld nicht bis zum 23.12.14 auf meinem Konto eingetroffen sein sollte.
Am 28.12.14 erhielt ich von E-ON erneut ein Schreiben. „ Die der Abbuchung zugrunde liegende Forderung von 174,-€ ist nach wie vor offen. Details dazu finden sie auf der nächsten Seite(..) Für künftige fällige Beträge werden wir Ihr SEPA – Lastschriftmandat weiterhin nutzen jedoch nicht mehr für den Einzug dieser Forderung.“
Es wurde mir ein Abschlagsbetrag von 44,00€ und von 121,-€ benannt, ohne irgendwelche Erläuterungen. 9,-€ für fehlgeschlagene Buchung. Macht alles zusammen 174,-€.
Am 09.01.15 schrieb ich erneut eine Mail an E-ON. Ich hatte wiederum den aktuellen Zählerstand durchgegeben und nochmals chronologisch den bisherigen Verlauf der super Abrechnung erklärt.
Am 13.01.15 erhielt ich erneut eine Mahnung von E-ON. Ich hätte die Energielieferungen nicht vollständig bezahlt. „Derzeit ist ein Betrag von 99,60-€ offen. Hierin sind bereits 5,-€ Mahnkosten enthalten.“ In der Auflistung hinten werden 2 x 9,-€ für Bankrückläufer ebenfalls eingerechnet. Die 166.60€ Guthaben aus der Abrechnung 2013 wurden mir, statt sie zeitgerecht auszuzahlen, großzügig jetzt gutgeschrieben, obwohl die gesamte Abrechnung falsch ist und nur auf Schätzungen beruhte. Es hat keinen Verbrauch für die bezahlten 498,-€ aus der Abrechnung 2013 gegeben. Wie nett von E-ON am Schluss ihres Schreibens: „Wir sind (…) gern für Sie da“.
Am 22.01.15 ein neues Schreiben von E-ON: „Wir korrigieren Ihre Energierechnung 2013/14 für den Zeitraum vom 17.Juli 2013 bis 30.September 2014“. Nun sollen meine Kosten 164,68€ gewesen sein. Meine Zahlungen hätten 423,32 € betragen und ich hätte nun ein Guthaben von 423,32€. Es kommt nachfolgende Rechnung: Guthaben 423,32€ abzüglich erster neuer Abschlag 17,-€ abzüglich offene Forderung 189,60€. Meine Gutschrift verringerte sich somit gleich auf 216,72 €. In der Offenen Forderung waren natürlich auch 2 x 9 € Bankrückläufer und 5,-€ Mahnkosten enthalten, obwohl die Rückläufer wegen illegaler Einzüge entstanden waren. Wofür Mahnkosten, wenn bis jetzt die Abrechnung niemals gestimmt hat und ein Auszahlungsbetrag ansteht??? Damit ist die Abrechnung schon aus diesem Grund wiederum falsch und nicht fällig. Darüber hinaus wurden wiederum für Gas Kosten berechnet, obwohl ich den Zähler abgemeldet hatte.
Am 27.01.15 hatte ich dieser erneut fehlerhaften Abrechnung widersprochen. Ich hatte darauf hingewiesen, dass Gas berechnet wurde, obwohl ich den Bezug und den Zähler abgemeldet hatte. Ich hatte darauf hingewiesen, dass Forderungen für Bankrückläufer, Mahnkosten und Auszahlungen erhoben wurden, die unberechtigt sind.
Ich hatte um eine Erläuterung gebeten, wie sie zu diesen Forderungen nach der vorliegenden Sachlage kommen.
Ich hatte E-ON genau vorgerechnet, wie die Rückzahlung aussehen müsste.
Zahlung: 588,-
Stromkosten: 107,17
Rückzahlung: 480,83 €
Ebenfalls hatte ich deutlich gemacht,dass ich die Reduzierung der Anschlagzahlungen von 107,12 € Stromkosten geteilt durch 12 Monate auf 8,93 €, aufgerundet auf 9,- € erwarte, statt der geforderten 17,- €.
Am 28.01.15 wurden 216,72 € von E-ON überwiesen.
Ab hier: Man kann es sich genau vorstellen. Nicht eine Antwort auf meine Schreiben. Stille. Angenehm. Bis hierhin!
Neue Drohkulisse statt richtiger Abrechnung
Am 17.09.15 kam die Mitteilung von E-ON. Sperrankündigung:Wir stellen die Energieversorgung ein. Angeblich hätte ich trotz mehrerer Mahnungen meine offenen Beträge nicht bezahlt.
Am 30.09.15 das nächste Schreiben von E-ON: Mahnung und Hinweis auf die Versorgungsunterbrechung in vier Wochen. Jetzt soll ich 152,-€ bis zum 08.10.15 zahlen. Im Beiblatt eine beliebige Auflistung von Abschlagsbeträgen, die jetzt plötzlich nicht mehr 17,-€ sondern nur noch 11,-€ und 6,-€ waren, dafür ohne irgendwelche Erläuterungen. Zwischendurch immer Mahnkosten wie es so gefällt. Alles ist im Fluss, auch die Zahlen. Am Schluss 4 x Kosten für erfolglose Sperrung von je 61,43 € mit weiteren 245,72 €. Wohnt ja auch keiner, war bekannt.
Am 14.10.15 E-ONs letzte Mahnung: Haben wir die Energielieferung erst einmal eingestellt, beauftragen wir die Wiederinbetriebnahme nur dann, wenn Folgendes beglichen ist: 1.Angemahnte Beträge inklusive Mahnkosten (157,-€),2. Kosten für die Sperrung des Zählers (122,86€), 3. Kosten für die Wiederinbetriebnahme (151,08€).
Am 20.10.15 habe ich an die Schlichtungsstelle Energie e.V.,Friedrichstr.133 in 10117 Berlin in dieser Sache geschrieben.
„Wir sind (…) gern für Sie da“,versichert E-ON in jedem seiner Schreiben. Wie schön.