Neues Bundesmeldegesetz

Minden. Das neue Meldegesetz tritt am 1. November 2015 bundesweit in Kraft. Damit wird erstmals in Deutschland das Melderecht vereinheitlicht. Ziel ist es, die Daten der Bürgerinnen und Bürger noch besser zu schützen, die Bürokratiekosten zu senken und die Verwaltungsabläufe zu vereinfachen. Die Daten können nun effektiver als bisher verarbeitet werden.

 

Eine Neuheit ist der „vorausgefüllte Meldeschein“. Das ist ein Verfahren zur elektronischen Anforderung von Meldedaten bei der Anmeldung bei der Meldebehörde. Die Daten werden nun in einem automatisiertem Verfahren bereitgestellt. Er entlastet die Bürgerinnen und Bürger, weil der Meldeschein nicht mehr per Hand ausgefüllt werden muss, sondern die Daten den Verwaltungsmitarbeitern bereits am PC vorliegen. Das neue Verfahren trägt dazu bei, Fehler zu vermeiden.

 

Wieder eingeführt wird die Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers bzw. des Wohneigentümers. Mieterinnen und Mieter legen bei der An- und Abmeldung eine Bescheinigung vor, die den Ein- oder Auszug durch den Vermieter bestätigt. Das Formular kann bereits jetzt beim Bürgerbüro abgeholt oder im Internet unter www.minden.de heruntergeladen werden. Ebenfalls neu ist die erweiterte Meldefrist. Ab dem 1. November 2015 wird eine Anmeldefrist von zwei Wochen bei der Meldebehörde eingeräumt.

 

Das neue Melderecht entlastet die Verwaltungen und die Wirtschaft auf der einen Seite, zum anderen stärkt es die Bürgerinnen und Bürger im Hinblick auf ihr Recht auf informelle Selbstbestimmung.

 

Bildquelle: Tim Reckmann / Pixelio.de
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