Neuerungen zur Dichtheitsprüfung

Minden. Nordrhein-Westfalen hat sein Landeswassergesetz im vergangenen Jahr aktualisiert, womit der umstrittene Paragraf 61a, der unter anderem die Dichtheitsprüfung für private Abwasserleitungen regelte, entfällt. Diese Regelung erfolgt nun durch eine vom Umweltministerium mit Zustimmung des Landtags NRW im November 2013 erlassene Rechtsverordnung für die Selbstüberwachung von privaten und öffentlichen Abwasseranlagen. Darüber informierten die Städtischen Betriebe Minden (SBM) am Mittwoch die Mitglieder des Betriebsausschusses und die Ortsvorsteher/innen.

 

„Zunächst wollen wir die politischen Vertreter, aber vor allem die Bürgerinnen und Bürger über die Neuerungen unterrichten und beraten“, fasst Maic Schillack, stellvertretende Betriebsleitung der SBM zusammen. „Wir haben hier für Kernbotschaften definiert: 1. Die Grundstückseigentümer/innen sollen eigenverantwortlich denken und handeln sowie 2. sie sollen auch eigenverantwortlich agieren können“, so Schillack abschließend.

 

Jeder, der eine Abwasseranlage betreibt, ist nach dem Wasserhaushaltsgesetz verpflichtet, den Zustand, die Funktionsfähigkeit, die Unterhaltung und den Betrieb selbst zu überwachen und zu dokumentieren. „Dieses gilt sowohl für Abwasserleitungen auf den privaten Grundstücken sowie selbstverständlich auch für die öffentliche Kanalisation der Stadt Minden“, erläutert Wilhelm Rodenbeck, Bereichsleiter S 3 – Abwasser und Straßen.

 

Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf den rund 5.300 Grundstücken, die in Minden in Wasserschutzgebieten liegen (siehe hierzu auch Karte und Liste). So ist dort die Zustands- und Funktionsprüfung für häusliche Abwasserleitungen (errichtet vor dem 1.1.1965) und industrielle oder gewerbliche Abwasserleitungen (errichtet vor dem 1.1.1990) bis zum 31. Dezember 2015 vom Eigentümer zu veranlassen. Für Leitungen, die nach dem 1.1.1965 bzw. nach dem 1.1.1990 errichtet worden sind, läuft die Frist bis zum 31. Dezember 2020.

 

Industrielle oder gewerbliche Abwasserleitungen außerhalb von Wasserschutzgebieten müssen den Nachweis für die Zustands- und Funktionsprüfung der Abwasserleitungen bis zum 31.12.2020 erbringen. Grundsätzlich ist jedoch für das gesamte Stadtgebiet bei Errichtung neuer Abwasserleitungen oder nach wesentlicher Änderung die Zustands- und Funktionsprüfung nach den allgemein anerkannten Regel der Technik mittels Druckprüfung unverzüglich durchzuführen.

 

Den Städtischen Betrieben Minden ist es wichtig, die Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen umfassend über die Neuerungen, ihre Rechte und Pflichten zu informieren. Hierzu besteht die Möglichkeit, Informationen auf der Internetseite www.sbm.minden.de, unter Abwasser und Straßen, zu erhalten oder direkt bei den Mitarbeitern der SBM (Telefonnummer 0571 / 89–980) in einem persönlichen Gespräch.

 

» Karte Wasserschutzgebiet Minden

 

» Liste der Straßen/Häuser in Wasserschutzgebieten

 

Bildquelle: Rico Schönebeck  / pixelio.de
Print Friendly, PDF & Email

Ersten Kommentar schreiben

Antworten

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.


*