Klimaschutz und bezahlbare Mieten: Förderprogramm soll angepasst werden

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Hannover. Die Landeshauptstadt Hannover plant, ihr Förderprogramm „Energieeffizienz mit stabilen Mieten“ anzupassen: Der Kreis der möglichen Zuschussempfänger*innen soll erweitert werden. Künftig sollen nach energetischer Sanierung nicht nur Wohnungen im niedrigen, sondern auch im mittleren Preissegment gefördert werden. Wohnungseigentümer*innen sollen sich verpflichten, weiterhin von einer erheblichen Mieterhöhung abzusehen und die Mieten für drei Jahre „stabil“ zu halten. Das sieht eine Beschlussvorlage der Stadtverwaltung vor, der der Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen heute (4. November) einstimmig zugestimmt hat. In Kürze beraten noch der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss, der Verwaltungsausschuss sowie abschließend die Ratsversammlung über diese Drucksache.

Bereits seit 2013 fördert die Stadt die energetische Sanierung im Mietwohnungsbau in Form eines Mietzuschusses an die Eigentümer*innen. Bisher wurden circa 2,5 Millionen Euro für 1.231 Wohneinheiten mit insgesamt mehr als 58.600 Quadratmeter Wohnfläche bewilligt. Die energetische Gebäudesanierung ist ein wichtiger Baustein der städtischen Klimaschutzziele und Teil des Klimaschutzprogramms der Landeshauptstadt Hannover.

Förderung durch Mietzuschuss

Bezuschusst wird die Miete nach abgeschlossener energetischer Sanierung der kompletten Gebäudehülle oder Einzelmaßnahmen (Außenwanddämmung, Erneuerung der Fenster, Kellerdeckendämmung, Dämmung des Daches beziehungsweise der obersten Geschossdecke). Auch Sonderprojekte wie zum Beispiel denkmalgeschützte Gebäude oder der Einsatz besonders nachhaltiger Baustoffe sind förderfähig. Die Vermieter*innen erhalten dann Zuschüsse zur Kaltmiete. Die Bezuschussung ist von der durchgeführten Maßnahme abhängig. Bei Komplettsanierung kann das ein Betrag von 47 Euro pro Quadratmeter sein. Die Obergrenze beträgt 6.000 Euro pro Wohneinheit.

Die Förderrichtlinie legt die zulässige Mieterhöhung fest. Die geplanten Erhöhungsbeträge ergeben sich aus Art der durchgeführten Maßnahme und liegen zwischen 0,10 Euro und 0,52 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Somit soll weiterhin gewährleistet werden, dass keine hohe Mieterhöhung infolge der energetische Sanierung möglich ist. Des Weiteren darf die neue Kaltmiete den Betrag von 6,75 Euro pro Quadratmeter auf keinen Fall überschreiten.

Die Vermieter*innen verpflichten sich, die Miete für drei Jahre „stabil“ zu halten. Danach ist für weitere drei Jahre eine Mieterhöhung von maximal 7,5 Prozent zulässig. Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen (zum Beispiel proKlima – der enercity-Fonds, NBank, KfW – Kreditanstalt für Wiederaufbau) ist erlaubt.

Weitere Informationen

Die Förderrichtlinie und der Förderantrag mit detaillierten Anforderungen und Informationen über die Förderbeträge sind im Internet auf www.hannover.de/foerderprogramm-stabile-mieten zu finden. Anträge können auch für Projekte schon begonnener, aber noch nicht fertiggestellter energetischer Sanierungen eingereicht werden. Eventuelle Fragen von Wohnungseigentümer*innen beantwortet die Klimaschutzleitstelle (im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün) der Landeshauptstadt Hannover unter der E-Mail-Adresse 67.11@hannover-stadt.de und telefonisch unter (05 11) 1 68 – 4 66 08.

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