Sanierungsplan für den Haushalt 2013 genehmigt

Minden. Der Haushaltssanierungsplan der Stadt Minden für das Jahr 2013 wurde vergangene Woche genehmigt. Das entsprechende Schreiben der Bezirksregierung Detmold erreichte die Stadtverwaltung am 18. Februar. Damit hat Minden, als eine von insgesamt 34 Stärkungspaktkommunen in NRW, den positiven Bescheid vergleichsweise früh erhalten. Nicht zuletzt, da der Rat den Haushaltssanierungsplan schon am 13. Dezember 2012 mit großer Mehrheit beschlossen hatte.

 

„Aus der zeitigen Genehmigung ergeben sich für Minden entscheidende Vorteile“, betont Stadtkämmerer Norbert Kresse. So stehen damit die Rahmenbedingungen für die Umsetzung größerer Investitionsmaßnahmen – in 2013 zählen dazu v.a. die Neugestaltung der Bäckerstraße sowie die Ganztagsertüchtigung des Ratsgymnasiums und der teilweise Neubau der Grundschule Hohenstaufen. Auch das Budget der freiwilligen Leistungen sei gesichert. Gerade kulturelle Angebote können somit aufrechterhalten und Kulturinstitutionen wie das Stadttheater und die Stadtbibliothek sowie die Kultur- und Einrichtungsförderung ohne weitere finanzielle Einschränkungen weiterbetrieben werden.

 

„Der Haushaltssanierungsplan für das Jahr 2013 fügt sich in die umfassende Konsolidierungsstrategie ein, die entsprechend der gesetzlichen Vorgaben erstmals im Jahr 2016 einen Haushaltsausgleich („schwarze Null“) vorsieht“, erklärt Bürgermeister Michael Buhre. Aktuell umfasst der Sanierungsplan über 120 Einzelmaßnahmen, darunter Sachkosteneinsparungen in nahezu allen Verwaltungsbereichen, Projekte zur interkommunalen Zusammenarbeit, Prozessoptimierungen innerhalb der Verwaltung sowie Anpassung der städtischen Infrastruktur (Energie- und Flächenoptimierung). „Leider sind auch Mehrbelastungen für die Bürgerinnen und Bürger sowie für die Unternehmen nicht zu vermeiden“, so Stadtkämmerer Kresse. Um die Auflagen des Stärkungspakts im Haushaltsjahr 2013 erfüllen zu können und den Weg für einen genehmigungsfähigen Haushaltssanierungsplan zu bereiten, mussten die Hebesätze der Grundsteuern A und B sowie der Gewerbesteuer zum 1. Januar 2013 erhöht werden. Nur so können zusätzliche Haushaltsbelastungen, z.B. höhere Verluste im ÖPNV, die höhere Zahllast der Kreisumlage infolge steigender Sozialtransfers und die laufenden Kosten der Kindertages- und U3-Betreuung, ausgeglichen werden, erklärt Kresse abschließend.

 

Bildquellennachweis: Thomas Klauser / pixelio.de