Deutschland bekennt sich zu Nationaler Menschenrechtsinstitution

Berlin. Der Bundesrat beschloss das “Gesetz über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMRG)”. Der Deutsche Bundestag hatte bereits am 18. Juni mit den Stimmen aller Fraktionen die gesetzliche Grundlage für das Deutsche Institut für Menschenrechte verabschiedet.

 

Hierzu erklärt Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte:

 

“Mit ihren Voten bekennen sich Bundesrat und Bundestag in eindrucksvoller Weise zu Deutschlands Nationaler Menschenrechtsinstitution. Sie bekräftigen, dass auch ein entwickelter Rechtsstaat eine unabhängige Institution braucht, die im politischen Prozess auf eine Beachtung der Menschenrechte hinwirkt. Durch das Gesetz wird der Bundestag zum Garanten der Unabhängigkeit des Instituts. Das Vertrauen dieser beiden Verfassungsorgane in die Arbeit des Instituts und die breite Unterstützung durch die Zivilgesellschaft, die das Institut im Gesetzgebungsverfahren erfahren hat, sind uns Ansporn für unsere weitere Arbeit zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte in Deutschland und durch Deutschland.”

 

Das Deutsche Institut für Menschenrechte wurde auf der Grundlage eines einstimmigen Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 7. Dezember 2000 (BT-Drucksache14/4801) in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins bereits am 8.März 2001gegründet. Es basiert auf den “Pariser Prinzipien” der Vereinten Nationen (VN) aus dem Jahr 1993, die den Staaten die Errichtung Nationaler Menschenrechtsinstitutionen empfehlen. Das Deutsche Institut für Menschenrechte e.V. ist eine Nationale Menschenrechtsinstitution und unterliegt als solche einem internationalen Akkreditierungsverfahren, mittels dessen das International Coordinating Committee (ICC) die Einhaltung der “Pariser Prinzipien” überwacht.

 

Dem Deutschen Institut für Menschenrechte ist im Rahmen dieser Akkreditierung bislang der höchste Status zuerkannt (A-Status; als Ergebnis des Akkreditierungsverfahrens wird ein A-, B-oder C-Status zuerkannt), der eine Mitwirkung bei den Vereinten Nationen ermöglicht. Zum Erhalt seines A-Status’ muss das Institut jedoch eine gesetzliche Grundlage vorweisen können. Das Gesetz zielt deshalb darauf ab, das Deutsche Institut für Menschenrechte e.V. in Einklang mit den “Pariser Prinzipien” auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen. Im Herbst 2015 steht eine Überprüfung der Akkreditierung an.

 

Bildquelle: hj-mv / huculvi.de
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