Black Friday – Sinnvoll verwenden, statt maßlos verschwenden!

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Berlin. Der Black Friday lockt mit Tiefpreisen zum Konsum und das auf Kosten von Mensch und Natur. 2022 gaben deutsche Online-Shopper*innen an Black Friday und Cyber Monday rund 5,6 Milliarden Euro aus, vor allem für ressourcenintensive Elektronikprodukte. Die Konsum- und Kaufanreize heizen den Ressourcenverbrauch massiv an. Laut Berechnungen des Umweltbundesamtes liegt der durchschnittliche Ressourcenverbrauch in Deutschland bei 16 Tonnen pro Person. Der weltweite Durchschnitt liegt bei 12,5 Tonnen. Bereits im Mai hatte Deutschland sein Budget an nachhaltig nutzbaren Ressourcen für dieses Jahr aufgebraucht. Ein aktuelles Rechtsgutachten im Auftrag des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) kommt zu dem Schluss, dass der Gesetzgeber seinem verfassungsrechtlichen Schutzauftrag nach Art. 20a des Grundgesetzes nicht nachkommt. Der BUND fordert deshalb von der Bundesregierung eine Gesetzesinitiative für ein Ressourcenschutzgesetz zu starten.

Antje von Broock, Geschäftsführerin beim BUND: „Der Black Fridays ist angesichts der Klimakrise und des massiven Artensterbens völlig aus der Zeit gefallen. Mit jeder Vergrößerung des Elektrogeräte-Parks in unseren Haushalten verspielen wir die Lebensgrundlage unserer Kinder, Enkel und der gesamten Weltbevölkerung. Die mit kurzfristigem Konsum einhergehende Ressourcenverschwendung ist das ökologische Hauptproblem unserer Zeit. Um Klimakrise und Artensterben aufzuhalten, muss der Ressourcenverbrauch bis 2050 um 85 Prozent sinken.“

Regierung muss endlich die Versprechen aus dem Koalitionsvertrag umsetzen

Im Gegensatz zum Klimaschutz fehlen in Deutschland verbindliche gesetzliche Regeln für den Ressourcenschutz und die Reduzierung des Ressourcenverbrauchs. Das für den BUND erstellte Gutachten zeigt, dass der Gesetzgeber seinem verfassungsrechtlichen Schutzauftrag bislang nicht nachkommt und wie Ressourcenschutz rechtlich verankert werden kann. Das Gutachten empfiehlt die Einführung eines Ressourcenschutzgesetzes, vergleichbar mit dem Klimaschutzgesetz, um klare Zielvorgaben festzulegen.

Von Broock: „Deutschland muss dazu beitragen, dass Ressourcen weltweit besser geschützt werden. Verbrauchsgrenzen sind ein wesentlicher Baustein, um dieses Ziel zu erreichen. Ich möchte die Bundesregierung an ihren Koalitionsvertrag erinnern. Das gemeinsame Ziel war, den Rohstoffverbrauch zu senken und echte Kreislaufwirtschaft Wirklichkeit werden zu lassen. Wie das gelingen kann, zeigt unser Gutachten. Die Zeit der Ausflüchte und Ausreden ist vorbei. Die Regierung muss Gesicht zeigen. Für ein Ende der Verschwendung, für ein Ressourcenschutzgesetz.“

Hintergrund:

Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung (S. 33) steht : „… Wir haben das Ziel der Senkung des primären Rohstoffverbrauchs und geschlossener Stoffkreisläufe. Hierzu passen wir den bestehenden rechtlichen Rahmen an, definieren klare Ziele. …“. Zwar hat die Bundesregierung begonnen eine Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie zu erarbeiten, jedoch ist eine solche Strategie weder eine Anpassung des rechtlichen Rahmens, noch wird sie ausreichen, um das Ziel der Senkung primären Rohstoffverbrauchs zu erreichen.

Das BUND-Rechtsgutachten kommt zu dem Schluss, dass der Gesetzgeber seinem verfassungsrechtlichen Schutzauftrag nicht nachkommt. Art. 20a des Grundgesetztes verpflichtet, Zielvorgaben für den Ressourcenschutz zu erlassen. Hierfür biete sich nicht nur aus Sicht des BUND ein Ressourcenschutzgesetz, in Form eines übergreifenden Rahmengesetzes (vergleichbar mit dem Klimaschutzgesetz), an. Das Gutachten zeigt auf, welche wesentliche Inhalte in einem solchen Gesetz geregelt werden sollten, identifiziert offene Fragestellungen und liefert konkrete Formulierungsvorschläge.

Eine Abkehr vom ständig ansteigenden Verbrauch von Energie und materiellen Ressourcen ist dringend notwendig. Langfristig wird dies nur durch eine Ablösung der globalen Wirtschaft vom ökonomischen Wachstumsmodell sowie mit neuen Leitbildern für Wohlstand möglich sein. Um dieser Transformation kurzfristig die nötigen Impulse zu geben, brauchen wir ein Ressourcenschutzgesetz mit einem verbindlichen und klaren Reduktionspfad. Verbindlich festlegen muss das Gesetz messbare Ressourcenschutzziele inklusive Bezugs und Erreichungsjahr, Reduktionspfad, Monitoring, Sanktionen und Berichtspflichten. Als Blaupause kann der Ansatz des Klimaschutzgesetzes gelten.

Mehr Informationen:

BUND-Rechtsgutachten und eine Kurz-Zusammenfassung
Informationen zu der BUND-Forderung nach einem Ressourcenschutzgesetz
BUND Position 74: Ressourcenschutz heißt drastische Verringerung des Ressourcenverbrauchs

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