Mietspiegel fortgeschrieben – Wohnen in Minden immer noch relativ günstig

Vorstellung Mietspiegel 2018 Minden
Vorstellung Mietspiegel 2018: Stellten den fortgeschriebenen Mitspiegel vor (von links): Beigeordneter Lars Bursian, Bereichsleiter Benjamin Groß (beide Stadt Minden), der Geschäftsführer von Haus & Grund, Thorsten Post, der Vorsitzende des Mietervereins, Thorsten Bornemann, und der Geschäftsführer der GSW, Bernd Hausmann

Datei kann ab sofort auf der städtischen Internetseite heruntergeladen werden – 2020 wird mit einer deutlichen Erhöhung der Mieten gerechnet

Minden. Er ist „der Renner“ unter den Downloads der städtischen Internetseite und insgesamt stark gefragt: der qualifizierte Mietspiegel für Minden. Dieser wurde 2016 komplett neu erstellt und jetzt für zwei weitere Jahre fortgeschrieben. Er ist bis zum 31. März 2020 gültig und bietet eine Übersicht über die ortsüblichen Vergleichsmieten für den nicht preisgebundenen Wohnraum. Der Mietspiegel ist ein “Gemeinschaftswerk” und wurde 2016 im Auftrag von Haus & Grund Minden e.V., dem Mieterverein Minden und Umgebung e.V., der Genossenschaft für Siedlungsbau (GSW) sowie Wohnen Minden eG, der Wohnhaus Minden GmbH, der LEG NRW GmbH und der Stadt Minden erstellt, die auch Herausgeberin ist. Die neue Datei kann unter www.minden.de (Stichwort: Mietspiegel 2018) ab sofort heruntergeladen werden.

„Mit der Fortschreibung wurden die ermittelten Mieten nach dem Verbraucherpreis-Index um 2,3 Prozent angehoben“, berichtet der Beigeordnete für Städtebau und Feuerschutz, Lars Bursian in einem Pressegespräch. Alle vier Jahre müssen qualifizierte Mietspiegel neu aufgestellt werden. Insgesamt sei dieses aber für die Städte und Gemeinden nicht zwingend vorgeschrieben. Die Ziele des Koalitionsvertrages der neuen Bundesregierung umzusetzen und hieraus eine Pflicht zu machen, fordert allerdings Thorsten Bornemann, Vorsitzender des Mietervereins Minden und Umgebung e.V., der die Erstellung eines Mietspiegels für alle größeren Kommunen als unumgänglich – zur Orientierung und als Basis für die Mieten an sich, aber auch im Falle von gerichtlichen Auseinandersetzungen – ansieht.

Auch der Verein „Haus & Grund Minden“, der die Interessen der privaten Eigentümer*innen vertritt, ist froh, dass es einen Mietspiegel für Minden gibt. Dieser sei der einzige qualifizierte im Kreis Minden-Lübbecke, wie Geschäftsführer Thorsten Post herausstellt. Aus Gesprächen mit privaten Vermietern weiß er, dass Mieten in laufenden Verträgen überwiegend moderat erhöht werden, weil die Eigentümer das gute Mietverhältnis über den zu erzielenden Profit stellen. Oft würde vorher auch mit den Mietern gesprochen, um eine Einigung zu erzielen. Bei einem Mieterwechsel werde aber der Mietspiegel gern als Orientierung herangezogen und dann die Mieten häufig ortsüblich angepasst, was insgesamt auch zu einer Erhöhung in Minden führe. Sowohl Post als auch Bornemann rechnen damit, dass die Mietpreise 2020 im Vergleich zu 2016 stärker steigen werden.

Die Durchschnitts-Preise im Mietspiegel seien eine Orientierungshilfe, die es Mietern und Vermietern ermöglichen soll, die Mieten im Rahmen ortsüblicher Entgelte eigenverantwortlich zu vereinbaren und auch zu vergleichen, so Benjamin Groß, Bereichsleiter Vermessung und Geoservice bei der Stadt Minden. Zudem biete der Mietspiegel Kostentransparenz für Menschen, die Interesse haben, nach Minden zu ziehen. Basis für die Berechnungen ist eine Standardwohnung im Innenstadtbereich mit 50 bis 64 Quadratmetern Wohnfläche aus den Baujahren 1961 bis 1980, die mit Bad oder Dusche, WC und Sammelheizung ausgestattet ist. Für höhere Standards, energetische Sanierungen, Balkon oder Terrasse sowie eine gute Wohnlage können Zuschläge berechnet werden, für niedrigere Standards oder andere Wohnlagen ergeben sich Abschläge.

Für eine 65 bis 79 Quadratmeter große Wohnung in Innenstadtlage müssen – je nach Alter des Hauses – 5,48 Euro (Baujahr 1961 bis 1980) bis 6,73 Euro (Baujahr ab 2001) durchschnittlich an Kaltmiete gezahlt werden. Die Tabelle im Mietspiegel weist fünf Baualtersklassen aus. Hier ist die zu mietende oder vermietende Wohnung zunächst einzuordnen. Umfassende Modernisierungen können hingegen zu einer Veränderung der Einstufung führen. Voraussetzung ist, dass ein wesentlicher Bauaufwand betrieben wurde. Wenn zum Beispiel eine Stadtvilla aus der Gründerzeit kernsaniert und energetisch optimiert wird, könne sie in die jüngste Baualtersklasse ab 2001 eingestuft werden, so die Stadt Minden.

Als Vertreter einer großen Wohnungsbaugenossenschaft unterstrich Geschäftsführer Bernd Hausmann von der GSW (Genossenschaft für Siedlungsbau), dass die erhobenen Mieten mit seinen Mitgliedern abgestimmt würden. Sowohl die GSW als auch die Wohnen Minden eG und Wohnhaus Minden GmbH investierten in den vergangenen Jahren stark in die energetische Sanierung und Modernisierung von Mehrfamilienhäusern. Diese Aufwertung müsse sich dann auch – moderat – in den Mieten niederschlagen, erläuterte Hausmann. Insgesamt sieht er keinen ausgesprochenen Wohnungsmangel in Minden. Denn es habe 2017 allein mehr als 5.000 Umzüge innerhalb Mindens gegeben. „Alle diese Menschen haben eine Wohnung gekündigt und auch eine neue gefunden“, führt er als Indiz an.

Trotz der allgemeinen Tendenz von steigenden Mietpreisen bewege sich das Niveau in Minden weiter unter dem Landes- und Bundesdurchschnitt. Jedoch sei zu beobachten, dass die Mieten in den vergangenen beiden Jahren in bestimmten Bereichen und Segmenten „kräftig gestiegen sind“, streicht Beigeordneter Lars Bursian heraus. Gefragt seien vor allem kleine Wohnungen für Alleinstehende in Innenstadtnähe, große Wohnungen für Familien sowie Wohnungen in Neubauten – ebenfalls stadtnah.

Um auf die Bedarfe und den Markt reagieren zu können, habe die Stadt ein „Handlungskonzept Wohnen“ aufgestellt, das im März 2017 verabschiedet worden ist. Die hier formulierten Ziele sollen mit Unterstützung von Partnern umgesetzt werden. Die Stadt selbst konzentriere sich auf Bodenbevorratung und das Wohnbauflächenmanagement. Zentrales Ziel ist dabei, geeignete freie Flächen zu identifizieren, die für den Ankauf infrage kommen und auch in den Zwischenerwerb zu gehen, wie zuletzt am Deichhof in der Innenstadt und jetzt in Dützen an der ehemaligen Grundschule.

Das Bürgerliche Gesetzbuch (§ 558d Absatz 2) sieht vor, dass ein qualifizierter Mietspiegel einmal im Abstand von zwei Jahren an die Marktentwicklung über den Preisindex angepasst werden kann. Grundlage ist der vom statistischen Bundesamt ermittelte Verbraucherpreisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland. Alle vier Jahre müssen die Daten dann neu erhoben werden.

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Bildquelle: © Pressestelle Stadt Minden

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