Landtagswahl 2017: Bei der Stadt Minden liegen schon 1.300 Briefwahl-Anträge vor

Minden. Rund 62.000 Mindener*innen haben oder werden in diesen Tagen Post bekommen. Die Stadt Minden hat die Wahlbenachrichtigungsbriefe für die am 14. Mai stattfindende Landtagswahl 2017 in dieser Woche herausgeschickt. „Damit kann ab sofort auch Briefwahl beantragt werden“, fasst Helmut Kruse, Leiter des Bereiches Bürgerdienste, zusammen. Seit Montag sind bereits mehr als 1.300 Anträge im Wahlbüro eingegangen – davon allein 800 online über die Internetseite www.minden.de/wahlen. Kruse rechnet mit bis zu 10.000 Briefwähler*innen in Minden. Dafür werden am 14. Mai zehn Briefwahlvorstände im Rathaus zusammenkommen, die die Stimmen in den Umschlägen ab 18 Uhr öffnen und auszählen. Bei der Landtagswahl 2012 gab es rund 7.800 Wähler*innen, die ihre Stimme bereits vor dem eigentlichen Wahltag abgegeben hatten.

Der Wahlsonntag ist gleichzeitig Muttertag. Deshalb geht Kruse von einer hohen Quote an Briefwähler*innen aus. Für die Beantragung eines Wahlscheines gibt es drei Möglichkeiten: Online über die Internetseite www.minden.de/wahlen , schriftlich mit Ausfüllen des zugesandten Antrages (auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes), der in einen frankierten Umschlag gesteckt werden muss oder auch persönlich im Wahlbüro, Großer Domhof 2 (Eingang Bürgerbüro). Hier können die Unterlagen gegen Vorlage des Personalausweises abgeholt werden. Es kann aber auch gleich direkt vor Ort gewählt werden. „Die Wahlkabine und die Urne sind am vergangenen Montag aufgestellt worden“, so Kruse. Wer für eine andere Person einen Wahlscheinantrag abgibt und für die Person mitnehmen will, muss eine entsprechende schriftliche Vollmacht vorlegen. Diese ist ebenfalls auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes zu finden.

Zudem werden an diesem zweiten Sonntag im Mai auch viele Kommunionen und Konfirmationen gefeiert, so dass zwei Wahllokale nicht zur Verfügung stehen: das „Victoria-Hotel“ am Markt und das Restaurant „Kaisersaal“. Als Ersatz wurden in der Innenstadt die ehemalige Sparkasse am Kleinen Domhof 6 und an der Königstraße die Fahrschule Martens, Königstraße 144, gefunden. „Insgesamt gibt es 53 Wahllokale im Stadtgebiet, die von 8 bis 18 Uhr am 14. Mai geöffnet sind“, erläutert Helmut Kruse. Sonst waren es immer 54. Eines wurde mangels Frequenz aus der Liste gestrichen: das Wahllokal in der Sparkasse am Erbeweg. Die Bürgerinnen und Bürger, meist wohnhaft in Zollern, sind nun dem Wahllokal „Hotel Bad Minden“ zugeordnet.

„Den Hinweis auf das jeweilige Wahllokal finden die Wähler*innen auf ihrem Wahlbenachrichtigungsbrief. Dort wird auch beschrieben, ob das Wahllokal barrierefrei zugänglich ist“, so Kruse. Bürger*innen und Bürger, die auf Barrierefreiheit angewiesen sind, können einen Wahlschein für einen anderen Stimmbezirk beantragen. Blinde und sehbehinderte Menschen können unter Telefon 01805 666 456 (14 Cent/Minute aus dem Festnetz) kostenlose Wahlhilfen – das sind Schablonen – anfordern.

Jeder Wahlberechtigte hat zwei Stimmen. Bei der Erststimme stehen im Wahlbezirk 89 sieben Direktkandidatinnen bzw. –kandidaten zur Auswahl. Deutlich länger ist die Liste bei den Parteien (Zweitstimme). Hier wurden vom Landeswahlleiter insgesamt 31 zugelassen. „So hat der Stimmzettel eine Länge von zweieinhalb DIN-A-4-Blättern“, beschreibt Kruse. Minden gehört zusammen mit Porta Westfalica zum Wahlkreis 89, Minden-Lübbecke II. Alle übrigen Kommunen im Kreis – außer Bad Oeynhausen – bilden den Wahlkreis 88, Minden-Lübbecke I.

Wer bis 24. April keinen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten hat, kann sich an das Wahlbüro im Rathaus wenden. Das Wählerverzeichnis wird vom 24. April bis 28. April im Wahlbüro (Eingang Großer Domhof 2) ausgelegt. Die Einsichtnahme ist zu den Öffnungszeiten des Bürgerbüros möglich. Jede/r Wahlberechtigte/r kann hier die Richtigkeit zu seiner Person und seinen Daten überprüfen. „Das wird kaum in Anspruch genommen und ist bei den vergangenen Wahlen nur sehr selten vorgekommen“, berichtet Helmut Kruse. Wahlberechtigt sind alle Bürger*innen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und mindestens 16 Tage vor der Wahl ihren Wohnsitz in Minden haben.

 

Bildnachweis: © Pressestelle der Stadt Minden
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