Weihnachtshilfe aus dem Stärkungspakt

Weihnachten Geschenke
© Pixabay

Minden. Mit einer zusätzlichen Weihnachtshilfe und Winterhilfe werden Mindener Familien, Alleinziehende und Personen mit geringem Einkommen aus dem Stärkungspakt NRW „Gemeinsam gegen Armut“ unterstützt. Ab Montag kommender Woche (11. Dezember) stehen weitere digitale Lebensmittelgutscheine im Wert von 50 Euro für den Haushaltsvorstand sowie für jedes weitere Mitglied im Haushalt Gutscheine im Wert von 30 Euro bereit. Diese sind bis ins nächste Jahr gültig.

„Vor allem in der Adventszeit werden die Lebensmittel-Gutscheine sicher besonders gebraucht. Für ein Festtagsessen oder einen schönen Weihnachtsteller kann es für viele Menschen schon knapp werden bei den stark gestiegenen Lebensmittelpreisen“, weiß Ruth Georgowitsch, Leiterin des Bereiches Soziales der Stadt Minden.

Zusätzlich gibt für die Weihnachtszeit auch einen digitalen Buchgutschein im Wert von 20 Euro. Diese Gutscheine können unter anderem in der Buchhandlung Thalia in Minden eingelöst werden: „Ich freue mich, dass es nicht nur Gutscheine für ein Weihnachtsessen und einen vollen Weihnachtsteller gibt, sondern auch für die „geistige Nahrung“. Der Mensch lebt nicht vom Brot allein“, so Franz Schaible von der Stiftung Solidarität.

Seit Ende September hat die Bielefelder Stiftung im Auftrag der Stadt Minden Stromkosten-Hilfen und Lebensmittelgutscheine vergeben und dafür den digitalen Solidarpass zur Registrierung und Ausgabe eingeführt. Die Stadt Minden hat für diese Einzelfallhilfe rund 400.000 Euro aus den Mitteln des Stärkungspakts NRW zur Verfügung gestellt. Rund 100.000 Euro sind davon bisher vergeben. „Mit der zusätzlichen Weihnachts- und Winterhilfe soll möglichst das gesamte Budget ausgeschöpft werden“, wünscht sich der Erste Beigeordnete Peter Kienzle. Wichtig zu wissen: Die Fördermittel sind auf das Jahr 2023 begrenzt und die Einzelfallhilfen aus dem Stärkungspakt gibt es in Minden nur noch kurze Zeit – bis maximal 22. Dezember 2023.

Die knapp 4.000 Berechtigten – das sind Personen, die Transferleistungen wie zum Beispiel Bürgergeld, Wohngeld, Grundsicherung oder Sozialhilfe erhalten, in Minden leben und die über die Einzelfallhilfe bereits registriert sind , werden automatisch digital über ihren Solidarpass benachrichtigt und können die Gutscheine für Lebensmittel und die Bücher anschließend online beantragen und direkt herunterladen.

Personen, die noch keinen digitalen Solidarpass haben und die Voraussetzungen erfüllen, können noch bis zum 22. Dezember im Rathaus einen Antrag stellen. Termine zur Ausstellung des Solidarpasses können nur noch online und nur noch für kurze Zeit unter www.minden-solidaritaet.de gebucht werden. Die Antragsteller*innen müssen sich für diese Leistung persönlich legitimieren. Dafür reicht ein Lichtbildausweis und der aktuelle Leistungsbescheid.

Die Ausgabestelle der Stiftung Solidarität befindet sich im Mindener Rathaus, im Zimmer Nr. C 2.057, Eingang Großer Domhof 1. Das Büro ist von dort ausgeschildert. Es ist montags bis donnerstags geöffnet. Auf der Internetseite www.minden-solidaritaet.de und unter www.minden.de/familie-jugend-soziales/staerkungspakt-nrw/ gibt es weitere Informationen.

Zusatzinfos: Stärkungspakt des Landes NRW – Welche Mittel wurden in Minden bislang verteilt?

Das Land NRW hat im März dieses Jahres einen Hilfsfonds errichtet. Landesweit werden 150 Millionen Euro verteilt, von denen rund 740.000 Euro auf die Stadt Minden entfielen. Neben Einrichtungen der sozialen Infrastruktur, wie Träger der freien Wohlfahrtpflege mit ihren Beratungs- und Unterstützungsangeboten, sollen betroffene Einwohner*innen mit geringen Einkommen und im Bezug von Transferleistungen gezielt mit Einzelfallhilfen entlastet werden. Denn stark gestiegene Lebensmittelpreise und erhöhte Energiekosten stellen vor allem Menschen mit geringem Einkommen vor große Herausforderungen.

Zunächst konnten in Minden soziale Anlaufstellen und Einrichtungen der sozialen Infrastruktur sowie der Sozialberatung Anträge im Rahmen des Stärkungspaktes stellen. Durch zusätzliche finanzielle Unterstützung sollen Beratungsstellen und Einrichtungen der sozialen Infrastruktur trotz krisenbedingt steigenden Ausgaben und einer verstärkten Inanspruchnahme ihre wertvolle und notwendige Arbeit weiterleisten und ausbauen können. Es konnten – nach Veränderung der Richtlinien – auch zusätzliche Personalausgaben von Kommunen und Freien Trägern finanziert werden, soweit das Personal unmittelbar zur Erbringung von Dienstleistungen in den Sozial- und Schuldnerberatungen beziehungsweise in den förderfähigen Einrichtungen der sozialen Infrastruktur eingesetzt wird.

In einem zweiten Schritt – und weil noch viel Geld im Topf übrig war – wurden Einwohner*innen im Transferleistungsbezug und mit wenig Einkommen entlastet, indem der Badbesuch gefördert wurde. Einzige Voraussetzung: Sie mussten ein „Weser-Werre-Ticket“ haben oder einen Leistungsbescheid vorlegen. Auf die Tages-Eintrittspreise, 10er-Karten und Saisonkarten aller drei Bäder in Minden konnten die Mindener*innen ab dem 1. Juli 50 Prozent unbürokratisch eine Ermäßigung erhalten. Ein ermäßigter Eintritt ist noch bis Ende des Jahres im Melittabad möglich.

Print Friendly, PDF & Email