Verbraucherzentrale NRW. Falsche Inkassoschreiben sorgen derzeit für Verunsicherung bei Verbraucher:innen in NRW. Verschiedene Firmen, darunter die EU Forderungs AG, die RIGO Forderungs AG und die RIGOVA Forderungs AG , verschicken Briefe, in denen sie rund 270 Euro für ein angebliches Glücksspiel-Abo fordern. Die Firmen drohen mit Mahnbescheiden, Zwangsvollstreckungen, Pfändungen sowie Schufa-Einträgen und schüren damit Angst und Sorge bei Verbraucher:innen. „Wer ein falsches Inkassoschreiben erhält, sollte darauf keinesfalls reagieren und Anzeige bei der Polizei erstatten”, rät Iwona Husemann, Juristin bei der Verbraucherzentrale NRW. „Grundsätzlich empfehlen wir, Inkassoschreiben sorgfältig zu prüfen. Denn auch wenn tatsächlich ein Zahlungsverzug vorliegt, können die Forderungen überhöht sein.” Die Verbraucherzentrale NRW gibt Tipps, wie man Betrugsmaschen erkennt und worauf bei Inkassoschreiben generell zu achten ist.
Woran erkennt man ein seriöses Inkassounternehmen?
Jedes Inkassobüro muss registriert sein. Es benötigt einen entsprechenden Registrierungsbescheid der zuständigen Aufsichtsbehörde. Ob ein Inkassobüro registriert ist, kann im Rechtsdienstleistungsregister kostenfrei überprüft werden. Häufig fallen falsche Inkassoschreiben bereitsm Beispiel Rechtschreibfe durch typische Merkmale ins Auge, wie zuhler, ausländische Kontodaten, auf die das Geld überwiesen werden soll, fehlende Pflichtangaben oder die Androhung von weitreichenden Konsequenzen, die die Betroffenen verunsichern sollen. Seriöse Inkassounternehmen kommunizieren transparent und gehen auf Einwände ein. Bereits aus dem ersten Schreiben des Inkassounternehmens muss hervorgehen, für wen die Bezahlung der Forderung zu erfolgen hat. Darüber hinaus müssen sowohl der Vertragsgegenstand als auch das Datum des Vertragsschlusses konkret benannt werden. Mögliche Zinsen und Inkassokosten müssen nachvollziehbar aufgeführt werden. Ein seriöses Inkassobüro setzt zudem eine angemessene Frist zum Ausgleich der Forderung. Wie ein seriöses Inkassoschreiben aufgesetzt ist, zeigt im Detail der interaktive Inkassobrief (https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/kredit-schulden-insolvenz/inkasso-so-erkennen-sie-unserioese-forderungen-10871) auf der Homepage der Verbraucherzentrale NRW.
Wie sollte man auf nicht berechtigte Forderungen reagieren?
Wer ein Inkassoschreiben erhält, sollte prüfen, ob er dem Unternehmen tatsächlich Geld schuldet und ob er mit der Zahlung in Verzug ist. Wer zwar einen Vertrag abgeschlossen hat, aber sicher ist, dass kein Zahlungsverzug vorliegt, sollte den Forderungen schriftlich widersprechen und den Brief per Einwurfeinschreiben versenden. Bei einem offensichtlichen Betrugsversuch können Betroffene Anzeige bei der Polizei erstatten und müssen ansonsten nicht auf das Schreiben reagieren.
Ab wann liegt ein Zahlungsverzug vor?
Entgegen weitläufiger Meinungen kann ein Zahlungsverzug auch ohne vorheriges Mahnschreiben vorliegen, zum Beispiel wenn eine Rechnung mit Mahnhinweis ausgestellt oder wenn im Vertrag eine konkrete Zahlungsfrist vereinbart worden ist. Das Unternehmen muss dann kein weiteres Mahnschreiben verschicken. Der Zahlungsverzug liegt automatisch nach Ablauf der Frist vor.
Worauf muss bei einer berechtigten Forderung geachtet werden?
Rechnungen von Inkassobüros sollten stets sorgfältig geprüft werden. Denn oft sind die Rechnungen überhöht. Wenn das Inkassounternehmen zum Beispiel Kontoführungskosten in Rechnung stellt, müssen diese nicht bezahlt werden. Die Kontrolle der Forderung und der Eingang der Zahlung gehören zur allgemeinen Geschäftstätigkeit des Inkassounternehmens und sind schon über die Inkassogebühr gedeckt. Diese basiert auf den Preisen und Konditionen, die die Inkassounternehmen mit ihren Auftraggebern vereinbart haben. Die Höhe dieser Kosten hängt von den Umständen des Einzelfalles ab. Um Preistreiberei zu verhindern, sind die Inkassokosten für die Inkassodienstleister gesetzlich gedeckelt. Macht das Inkassounternehmen Zinsforderungen geltend, muss es detaillierte Angaben zur Berechnung der Zinsen machen. Das heißt, es muss den Zinssatz und den Zeitraum, für den die Zinsen geltend gemacht werden, angeben. Zinsforderungen sind laut Gesetz in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszins zulässig.
Weiterführende Infos und Links:
Weitere Informationen zum Thema Inkasso gibt es auf der Homepage der Verbraucherzentrale NRW unter www.verbraucherzentrale.nrw/inkasso
Unser interaktiver Inkassobrief hilft, unseriöse Schreiben zu erkennen:
https://www.verbraucherzentrale.nrw/node/10871
Einen Musterbrief zur Abwehr einer unberechtigten Forderung eines Inkassobüros finden Sie unter www.verbraucherzentrale.de/sites/default/files/2019-10/Abwehr_einer_unberechtigten_Forderung_Inkasso.pdf
Für weitere Informationen:
Verbraucherzentrale NRW in Minden, Tel. 0571 386379-01, minden@verbraucherzentrale.nrw