Berlin. In Europa werden derzeit die wichtigsten Richtlinien der Abfall- und Kreislaufwirtschaftspolitik überarbeitet. Neben der EU-Kommission und dem EU-Parlament spielt vor allem der EU-Rat, in welchem die Umweltminister der EU-Mitgliedstaaten vertreten sind, eine zentrale Rolle. Die Umweltverbände Deutsche Umwelthilfe (DUH), Naturschutzbund Deutschland (NABU), Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und Deutscher Naturschutzring (DNR) fordern in einem offenen Brief ( http://bit.ly/170420_pm_kwp ) von der Bundesumweltministerin Barbara Hendricks, sich im EU-Rat mit Nachdruck für eine ambitionierte Kreislaufwirtschaft mit verbindlichen Regelungen zur Abfallvermeidung, Wiederverwendung und zum Ressourcenschutz einzusetzen. Dies ist deshalb besonders wichtig, weil sich im EU-Rat eine Position gegen die vom EU-Parlament geforderten Umweltziele und für eine Aufweichung des aus Sicht der deutschen Umweltverbände ohnehin stark verbesserungsbedürftigen Entwurfs der EU-Kommission abzeichnet.
Das Europäische Parlament hatte am 14. März wichtige Änderungsvorschläge in die Diskussion über den Entwurf des Kreislaufwirtschaftspakets der EU-Kommission eingebracht. Nun müssen der EU-Rat und damit auch Bundesumweltministerin Hendricks Position beziehen.
Laut der obersten Stufe der EU-Abfallhierarchie müsste die Abfallvermeidung das vorrangige Ziel eines EU-Kreislaufwirtschaftspakets sein. Hierzu gibt es im Entwurf der Kommission aber keine verbindlichen Zielvorgaben. Sie sind aber notwendig, damit wirksame Maßnahmen zur Verringerung der Abfallberge auch tatsächlich ergriffen werden. Für Restabfälle sollte daher bis 2030 ein Ziel von maximal 100 Kilogramm pro Jahr und Einwohner festgelegt werden. Für Verpackungsabfälle bis 2030 ein Ziel von maximal 90 Kilogramm.
Vor allem Mehrwegsysteme, die einen bedeutenden Beitrag zur Abfallvermeidung leisten und deshalb vorrangig gefördert werden sollten, finden überhaupt keine Berücksichtigung im EU-Kreislaufwirtschaftspaket. Um Mehrwegsysteme über den Getränkebereich hinaus nachhaltig zu stärken, sind verbindliche Ziele zur Wiederverwendung notwendig. Für Transport-, Verkaufs- und Getränkeverpackungen, aber auch für Textilien, Elektrogeräte und Sperrmüll sollten separate Quoten zur Wiederverwendung festgelegt werden.
Jedes achte Lebensmittel, das wir kaufen, landet im Müll. Pro Jahr fallen allein in Deutschland rund elf Millionen Tonnen Lebensmittelabfall von Industrie, Handel, Großverbrauchern und Privathaushalten an. Deshalb ist die Festlegung eines verbindlichen Ziels von 50 Prozent zur Verringerung von Lebensmittelabfällen ab 2030 notwendig. Nur so lassen sich die Überproduktion und der sorglose Umgang mit Nahrungsmitteln eindämmen. Aber auch die Einführung eines separaten Recyclingziels für Bioabfälle von mindestens 65 Prozent ab 2025 ist dringend erforderlich. Bioabfälle können als Energie- und Rohstoffquelle dienen und dadurch zur Klimaentlastung beitragen.
Ab 2025 sollten keine recyclingfähigen Abfälle mehr deponiert und begleitende Maßnahmen umgesetzt werden, die eine Verbrennung der Wertstoffe verhindern. Für die Verbrennung unsortierter Abfälle könnte etwa ein Verbot ausgesprochen oder eine Besteuerung eingeführt werden. Dies ist deshalb besonders wichtig, weil die Gefahr besteht, dass durch den Bau von Verbrennungsanlagen eine Kreislaufwirtschaft auf Jahrzehnte hinaus geschwächt oder sogar verhindert würde. Zum schnellen Aufbau von Sammelsystemen, Sortieranlagen und Recyclingkapazitäten würde auch eine europaweite Erhöhung der Recyclingziele für Siedlungsabfälle auf 70 Prozent und für Verpackungsabfälle auf 80 Prozent bis 2030 beitragen.
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