Stichwahl am 29. Januar: Briefwahlunterlagen werden ab Freitag verschickt

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Minden. Bei der Stadt Minden liegen bereits 11.300 Anträge vor – Wahlscheine sollten bis zum 25. Januar angefordert werden. Bei der Landratswahl am 15. Januar 2023 im Kreis Minden-Lübbecke konnte keiner der drei Kandidaten die absolute Mehrheit erreichen, so dass es nun am Sonntag, 29. Januar, eine Stichwahl gibt. Dann entscheidet sich, ob Jörg Schrader (CDU) oder Ali Dogan (SPD) als künftiger Landrat ins Kreishaus einzieht. Erneut haben alle wahlberechtigten Unionsbürger*innen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr eine Stimme. Das sind in Minden rund 64.000 Wähler*innen. Die 33 Wahllokale im Stadtgebiet werden am 29. Januar 2023 von 8 bis 18 Uhr geöffnet haben.

Schon jetzt steht fest, dass es rund 11.300 Mindener*innen gibt, die sowohl für die Wahl am 15. Januar als auch für die Stichwahl einen Wahlschein beantragt haben. Das konnte bei allen Wahlscheinanträgen – online oder schriftlich – gleich mit beantragt werden. Diese müssen nichts weiter unternehmen. „Die Unterlagen für die Stichwahl werden ab Freitag, 20. Januar, automatisch an die Antragsteller*innen verschickt“, erläutert der Projektleiter Wahlen bei der Stadt Minden, Ralf Wilkening. „Zunächst muss aber der Stimmzettel für die Stichwahl vorliegen, der am heutigen Donnerstag gedruckt im Rathaus vorliegen soll“, ergänzt Daniel Schollmeyer, Leiter des Bereiches Bürgerdienste.

Wer am 29. Januar jetzt erstmalig per Briefwahl seine Stimme abgeben möchte, muss einen Wahlschein beantragen. „Im Zweifel sollten sich Bürger*innen mit dem Wahlbüro in Verbindung setzen, wenn sie unsicher sind, ob sie schon einen Antrag für die Stichwahl gestellt haben“, so das Team Wahlen. Die große Mehrheit der Briefwähler*innen hat dieses aber getan.

Die Beantragung eines Wahlscheines für die Stichwahl ist auf folgenden Wegen möglich: Zum einen online über das Bürgerserviceportal https://www.minden.de/rathaus-service-zukunft/wahlen/briefwahl-beantragen/ oder per Smartphone oder mobilem Endgerät durch Nutzung des auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Codes. Die zweite Möglichkeit der Beantragung besteht per E-Mail an briefwahl@minden.de unter Angaben von Vor- und Nachname, Geburtsdatum und Anschrift.

Drittens ist eine persönliche Vorsprache im Wahlbüro ab Freitag, 20. Januar 2023, möglich. Eine persönliche Antragstellung im Wahlbüro der Stadt Minden, Lindenstraße 36, kann während der Öffnungszeiten erfolgen – jedoch eben erst, wenn die Stimmzettel für die Stichwahl bei der Stadt Minden vorliege. Das ist am heutigen Donnerstag der Fall. Eine telefonische Wahlscheinbeantragung ist nicht möglich.

Briefwahlunterlagen sollten bis spätestens Mittwoch, 25. Januar, beantragt werden, weil diese auf dem Postweg zugestellt werden, rät das Team Wahlen. Die gesetzliche Frist für die Beantragung endet am Freitag, 27. Januar, 18 Uhr.

Wer bis zum Mittwoch der nächsten Woche keine beantragten Briefwahlunterlagen erhalten hat, sollte sich umgehend an das Wahlbüro, Telefon +49 571 89-287, E-Mail briefwahl@minden.de wenden. Spätestens am Samstag, 28. Januar, 12 Uhr, endet die gesetzliche Frist für die Ausstellung von Ersatzwahlscheinen bei auf dem Postweg nicht angekommenen Unterlagen. Wer sich bis dahin nicht beim Wahlbüro gemeldet hat, kann auch nicht mehr alternativ am Wahlsonntag seine Stimme im Wahllokal abgeben. Auf diese gesetzliche Besonderheit weist das Wahlbüro hin.

Der rote Wahlbrief mit der abgegebenen Stimme muss am Sonntag, 29. Januar 2023, bis spätestens 16 Uhr bei der Stadt Minden eingegangen oder im Briefkasten Kleiner Domhof 17 eingeworfen worden sein.

Am Freitag, 27. Januar 2023, ist das Wahlbüro zusätzlich in der Zeit von 8 bis 18 Uhr für persönliche Vorsprachen geöffnet. Das Wahlbüro ist im Gebäude der Techniker Krankenkasse (TKK), 4. OG – barrierefreier Zugang – zu finden. Eine Antragstellung im Bürgerbüro ist nicht möglich. Bürger*innen müssen ins Wahlbüro folgende Unterlagen mitbringen: Wahlscheinantrag, Personalausweis oder Reisepass beziehungsweise ihren Identitätsausweis (Unionsbürger). Eine Entgegennahme von Briefwahlunterlagen für jemand anderen ist nur mit schriftlicher Vollmacht möglich.

Wer im Wahllokal wählen möchte, findet sein Wahllokal auf der Wahlbenachrichtigung. Diese oder der Personalausweis oder der Reisepass ist zur Wahl mitbringen. Die Wahllokale öffnen um 8 Uhr und schließen um 18 Uhr. Die anschließende Stimmenauszählung ist öffentlich. Die zehn Briefwahlvorstände treffen sich zur Vorbereitung um 15 Uhr in der Kurt-Tucholsky-Gesamtschule, Königswall 10. Auch hier beginnt die öffentliche Auszählung um 18 Uhr.

Die außerordentliche Landrats-Wahl war notwendig geworden, weil die Ende September 2020 bei der Kommunalwahl in NRW gewählte Landrätin Anna Katharina Bölling (CDU) nach knapp zwei Jahren im Amt zur Bezirksregierung Detmold gewechselt ist. Sie ist seit dem 1. September 2022 Regierungspräsidentin.

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