Hannover. In einem Prozess gegen einen städtischen Bediensteten der Ausländerbehörde und der Berichterstattung in Lokalmedien ist das Einbürgerungsverfahren der Landeshauptstadt aufgrund unzureichender Faktenkenntnis in Zweifel gezogen worden.
Auslöser dafür ist offenbar eine individuelle Zielvorgabe für den Angeklagten im Jahre 2008. Die Kritik an dem Vorgehen weist die Stadtverwaltung nachdrücklich zurück.
„Die Landeshauptstadt Hannover begrüßt ausdrücklich die Einbürgerung von Einwohnerinnen und Einwohner mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit. Denn letztlich ermöglicht nur die deutsche Staatsangehörigkeit die vollständige Teilhabe und Integration in unserer Gesellschaft“, betont Ordnungsdezernent Prof. Dr. Marc Hansmann.
„Eine individuelle Vereinbarung mit einzelnen Mitarbeitern ist als personalrechtliche Maßnahme zur Unterstützung und als Mittel der Führung angemessen und üblich. Das gilt vor allem dann, wenn wie in dem konkreten Fall bei einem einzelnen Mitarbeitenden erhebliche Rückstände bei der Bearbeitung von Anträgen festgestellt werden. Dies geschieht zudem in Abstimmung mit dem Personalrat. Dabei ist es selbstverständlich, dass die Entscheidungen über immer auf der Grundlage rechtmäßigen Verwaltungshandelns zu treffen sind“, erläutert Prof. Hansmann.
Das Dokument von 2008, das in Auszügen vor Gericht verlesen wurde, ist keine Zielvorgabe für alle Beschäftigten der Ausländerbehörde. Es handelte sich um eine individuelle Vereinbarung mit dem Angeklagten, bei dem sich große Rückstände nicht zu Ende bearbeiteter Anträge aufgestaut hatten. Die Vereinbarung sah vor, dass pro Monat mindestens 20 Einbürgerungsanträge endgültig (Bescheid) oder vorläufig (Zusicherung) positiv beschieden werden sollten. Diese Zahl lag unter dem Durchschnitt der monatlich von Beschäftigten der Ausländerbehörde positiv beschiedenen Anträge.
Großteil der Einbürgerungsanträge erfüllt die Voraussetzungen
Die vor Gericht und in Medienberichteten kolportierte Annahme, mit einer solchen Vorgabe werde dann nicht mehr sauber geprüft, ist nicht nur angesichts der rechtlichen Pflichten, denen alle Beamten der Ausländerbehörde selbstverständlich unterliegen, unbegründet. Auch in der Praxis führt der allergrößte Teil der Einbürgerungsanträge (90 bis 95 Prozent) zu positiven Bescheiden, weil die kostenpflichtigen Einbürgerungsanträge erst dann gestellt werden, wenn alle Bedingungen erfüllt sind. Die Ausländerbehörde bietet allen Interessierten eine ausführliche individuelle Beratung an, die gern genutzt wird, so dass Einbürgerungsanträge in der Regel erst dann gestellt werden, wenn die grundsätzlichen Voraussetzungen für eine Einbürgerung auch erfüllt sind. Das heißt, dass in den allermeisten Fällen am Ende ein positiver Bescheid steht, es also keine große Masse an negativ zu bescheidenden Anträgen gibt.
Die von dem angeklagten Beamten mit Hilfe gefälschter Dokumente erteilten Einbürgerungen wurden von der Landeshauptstadt Hannover dahingehend überprüft, ob eine Rücknahme erforderlich ist. Dies war nicht der Fall. Die Rücknahme einer Einbürgerung ist aber nur unter engen Voraussetzungen rechtlich möglich. Trotz vorheriger Täuschung soll eine Rücknahme nur dann erfolgen, wenn die Voraussetzungen (Einbürgerungs- und Sprachtest) weiterhin nicht erfüllt sind.
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