Schimmelbildung in Neubauwohnungen

Vermehrt kommt es auch in Neubauten vor, dass Schimmel und Feuchtigkeit auftritt.

 

Dabei kann man erst einmal davon ausgehen, dass mangelnde  Dämmung nicht die Ursache sein kann, denn diese sind nach den neusten  Anforderungen ausreichend gedämmt worden. Es gibt somit immer nur zwei  Möglichkeiten für die Ursachen. Entweder kommt diese Feuchtigkeit von außen  oder von innen.

Kann man davon ausgehen, dass keine bautechnischen Mängel  vorliegen, liegt die Ursache für Feuchtigkeit im Verhalten der Bewohner. Es  wird dann meistens nicht ausreichend gelüftet, geheizt oder beides. Auch kann  das Wohnverhalten Ursache sein, wenn z.B. nach dem Duschen die Badtür und  Schlafzimmertür offen bleiben und die Warmluft mit sehr viel Feuchtigkeit  angereichert in das oft ungeheizte Schlafzimmer zieht und sich dann dort an den kälteren Wänden nieder schlägt. Man muss wissen, dass kalte Luft nicht so viel Feuchtigkeit aufnehmen und halten kann wie warme.

Kommt die warme, feuchtigkeitsangereicherte Luft an die kalten Wände, kühlt sie durch den Temperaturausgleich schnell ab und die Feuchtigkeit lagert sich auf den Wänden ab. Die Folge ist dann Schimmelbildung auf den nassen Wänden.

 

Um die Kostenübernahme von solchen Schäden klar zu regeln, um Streitigkeiten von Vornherein zu vermeiden, soll von der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) grundsätzlich beschlossen werden, wer für die jeweiligen Kosten aufkommt. Nach dem WEGesetz gilt das Verursacherprinzip.
Wird vom Sondereigentum aus ein Schaden am Gemeinschaftseigentum verursacht, muss der verursachende Sondereigentümer die Kosten übernehmen. Umgekehrt muss die Gemeinschaft die Kosten übernehmen, wenn Schäden durch das Gemeinschaftseigentum am Sondereigentum verursacht werden. Schäden, die im Sondereigentum ursächlich entstanden sind, müssen ohnehin vom Sondereigentümer bezahlt werden.

 

Um nun in einem konkreten Fall die Ursache und die Kostenübernahme zu klären, sollte man einen Gutachter beauftragen, der durch Messungen und im Zweifelsfall  mittels einer Kernbohrung in der Außenwand an der betroffenen Stelle feststellt, von wo die Feuchtigkeit kommt. Wenn in der Wand von innen nach außen die Feuchtigkeit abnimmt, liegt die Ursache in  der Wohnung selbst und dann meistens am Verhalten der Bewohner, also mangelndes
Lüften. Ist es umgekehrt der Fall, muss an der Wand außen eine Undichtigkeit bestehen.

Sollte die Ursache im Verhalten der Bewohner und somit in der Wohnung selbst liegen, muss der Sondereigentümer diese Kosten für die Ursachenfeststellung und Beseitigung des Schadens übernehmen. Sollte es umgekehrt sein, muss die WEG für die Kosten aufkommen.

 

Hat man sich so klare Regeln gesetzt, sind viele Streitigkeiten von Vornherein schon vermieden.

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