Hannover. Es hat Tradition: Am Tag vor Ostersonntag lodern die Osterfeuer, auch in Hannover.
Die Stadt hat für Sonnabend, den 26.März 2016 insgesamt 50 Osterfeuer genehmigt. Sie finden eine Aufstellung als Anlage. Die Liste kann sich noch erweitern, da auch kurzfristig noch Anträge auf Genehmigung eingehen. Im Interesse einer rechtzeitigen Veröffentlichung haben wir die Liste jedoch zunächst abgeschlossen.
Aus Gründen des Brandschutzes und Erfordernissen des Umweltschutzes darf ein Feuer die Größe von vier mal vier Metern nicht überschreiten.Dabei muss ein ausreichender Abstand zur nächsten Wohnbebauung eingehalten werden.
Das Brennmaterial für Osterfeuer darf frühestens eine Woche vor dem Brenntag auf einem Sammelplatz angeliefert werden.Zum Schutz von Kleintieren darf das Brennmaterial erst am Tag des Osterfeuers auf dem Brennplatz aufgeschichtet werden.
Es darf nur trockener Baum- und Strauchschnitt verbrannt werden. Das bedeutet, dass bearbeitetes oder behandeltes Holz jeglicher Art (etwa Holzpaletten, Holzkisten, Bretter, Spanplatten, Abfallholz) nicht verbrannt werden darf. Hierbei handelt es sich um Abfall, der im Rahmen der Sperrmüllabfuhr oder über die Betriebshöfe des Abfallwirtschaftsbetriebes entsorgt werden muss. Gleiches gilt für sonstige Gartenabfälle wie Rasenschnitt, Laub, frischen Strauchschnitt und grüne Koniferenbestandteile.
Die Liste mit den genehmigten Feuern ist im Internet auch unter hannover.de abrufbar. Hinzugekommen ist als Nummer 50 der Reit- und Voltigierverein Badenstedt e.V., der am 26. März in der Zeit von 19.30 bis 23 Uhr ein Feuer auf dem Vereinsgrundstück Albrecht-Schaeffer-Weg 131 abbrennen wird.
» Liste der Osterfeuer in der Stadt Hannover
» Liste der Osterfeuer in der Region Hannover