Nicht mit der CDU/FDP – Regierung in NRW

Klimaschutzgesetz
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Entwurf zur Novellierung des Klimaschutzgesetzes eher Rückschritt.

Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert Rückschritte beim NRW-Klimaschutzgesetz von Ministerpräsident Armin Laschet

Ziele des novellierten Gesetzes kopieren veraltete Vorgaben und bleiben hinter Anforderungen des 1,5-Grad-Limits aus dem Pariser Klimavertrag zurück
Pflicht zur regelmäßigen Fortschreibung des Klimaschutzplans wird ohne weitere Vorgabe zum Monitoring abgeschafft
Deutsche Umwelthilfe sieht Notwendigkeit für Klage von Dezember 2020 als bestätigt

Berlin. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert den vom NRW-Landeskabinett beschlossenen Entwurf zur Novellierung des Klimaschutzgesetzes als Rückschritt. Die Landesregierung von Ministerpräsident Armin Laschet übernimmt veraltete Vorgaben für den Klimaschutz, wie eine Reduzierung der Treibhausgase um 55 Prozent bis 2030. Weder dem verschärften Klimaschutzziel der EU noch dem 1,5-Grad-Limit aus dem Pariser Klimaschutzabkommen wird der Gesetzentwurf gerecht. Die DUH sieht die Notwendigkeit ihrer im Dezember 2020 eingereichten Klage gegen das Land bestätigt.

Dazu Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Mit diesem Gesetzentwurf rudert die NRW-Landesregierung beim Klimaschutz zurück. Der Kohleausstieg kommt nicht voran und beim Ausbau der Erneuerbaren Energien drückt das NRW-Wirtschaftsministerium auf die Bremse. Damit vergibt Ministerpräsident Laschet die Chance, ein positives Signal zu senden für den beschleunigten Ausstieg aus der klimaschädlichen Braunkohleförderung. Beim Klimaschutz brauchen wir kein weiteres Zögern und Zaudern, sondern einen klaren Pfad in Richtung Umsetzung der Pariser Klimaziele.“

Zudem fehlen dem neuen Klimaschutzgesetz zwei entscheidende Instrumente: Der bisherige Klimaschutzplan mit Pflicht zur Fortschreibung alle fünf Jahre sowie ein obligatorisches Monitoring zur Umsetzung der Maßnahmen. Stattdessen soll es ein unverbindliches Audit und eine einfache Berichtspflicht geben. Eine Nachsteuerung etwa durch Sofortprogramme ist nicht vorgesehen. Auch der bislang eingesetzte Sachverständigenrat, der das Monitoring begleitet hatte, wird durch einen Beirat ohne spezifische Aufgaben ersetzt.

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH ergänzt: „Die Landesregierung unter Armin Laschet zieht sich aus der Verantwortung: Kein Klimaschutzplan, keine sektorenspezifischen Maßnahmen beispielsweise in der Verkehrswende – das ist Scheitern mit Ansage. Wenn die Novelle so umgesetzt wird, bleibt nichts von der ursprünglichen ambitionierten Klimaschutzinitiative übrig. Das bevölkerungsreichste Bundesland versagt aktuell beim Klimaschutz. Das parallel vorgelegte Klimaanpassungsgesetz der Umweltministerin Heinen-Esser ist eine im Grundsatz gute Initiative, aber bei weitem nicht ausreichend.“

Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin: „Dem Klimaschutzgesetz fehlen sämtliche konkrete Vorgaben oder Maßnahmenpläne. Es ist nicht erkennbar, wie in den einzelnen Sektoren die viel zu niedrigen Ziele erreicht werden sollen. Wichtig wäre dies gerade für den Gebäudebereich mit seinen langen Investitionszyklen. Zudem hat die Wärmewende und ein Umbau der Fernwärmenetze in Nordrhein-Westfalen als bevölkerungsreichstem Bundesland eine besondere Bedeutung.“

Die DUH hatte im Dezember 2020 das Land Nordrhein-Westfalen auf Fortschreibung des Klimaschutzplans verklagt vor dem Oberverwaltungsgericht Münster (Az 21 D 281/20). Das Land muss laut eigenem Klimaschutzgesetz alle fünf Jahre einen Klimaschutzplan vorlegen. Die Klage in NRW ist eine von mehreren Klimaklagen, die die DUH verfolgt. Dazu zählen neben bundesweiten Klagen auch zwei Verfassungsbeschwerden gegen das Klimaschutzgesetz der Bundesregierung.

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