Minden: neue Stellplatzsatzung für Autos und Fahrräder

Fahrräder
Symbolbild © Pixabay

Minden. Der Mindener Rat hat in seiner Sitzung am 20. Juni eine neue Stellplatzsatzung auf den Weg gebracht. Sie tritt am 9. Juli 2022 in Kraft. Eine Stellplatzsatzung regelt die Pflicht, beim Bau und bei (Nutzungs-) Änderungen von Anlagen notwendige Stellplätze für Autos und Fahrräder bereitzustellen. Sie gilt im gesamten Mindener Stadtgebiet, falls kein Bebauungsplan oder sonstige Satzung etwas anderes regeln. „Wichtig zu wissen ist, dass sie nur auf privaten Grundstücken und nicht im öffentlichen (ruhenden) Verkehrsbereich gilt“, unterstreicht Lars Bursian, Beigeordneter für Städtebau und Feuerschutz bei der Stadt Minden.

Ziel der Satzung ist passgenau auf die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten zu reagieren. Das heißt beispielsweise, dass in der Mindener Altstadt und in der Fischerstadt, wo zwar viele Mindener*innen wohnen, aber aufgrund der kurzen Wege potenziell weniger Stellplätze gebraucht werden, der Bedarf um fast die Hälfte reduziert werden kann. Bedeutet: kleine Wohneinheiten unter 45 Quadratmetern Wohnfläche benötigen keinen ganzen, sondern nur einen halben Pkw-Abstellplatz.

Darüber hinaus ist die neue Satzung auch ein Instrument zur Unterstützung alternativer Mobilitätsformen. So kann der Radverkehr durch eine Vielzahl an attraktiven Abstellmöglichkeiten gefördert werden. Wenn Haus- und Wohnungseigentümer*innen besondere Maßnahmen wie Carsharing anbieten, dann kann die Anzahl der Stellplätze reduziert werden.

Die neue Satzung regelt aber auch die Möglichkeit einer Ablösung von der Stellplatzpflicht. Einnahmen durch Ablösebeträge sind zweckgebunden. Sie müssen durch die Stadt Minden für Parkflächen und Elektroladestationen für PKW und Fahrräder, Maßnahmen zur Entlastung vom ruhenden Verkehr – einschließlich ÖPNV – und die Umsetzung von Ideen und Projekten eines Mobilitätskonzepts eingesetzt werden.

„Die neue Stellplatzsatzung zahlt auf unsere kommunale Verkehrsstrategie ein. Wir stärken damit den Radverkehr und sichern und intensivieren die Nahmobilität“, fasst Lars Bursian zusammen. Die Satzung wird darüber hinaus auch Handlungsfelder aus dem Mobilitätskonzept unterstützen. So können klimafreundliche Antriebsarten gefördert, die Vielfalt und Rücksichtnahme im Verkehr begünstigt und Anreize für die stärkere Nutzung des ÖPNV geschaffen werden.

Im Rahmen der Bauberatung bekommen Antragsteller*innen Informationen dazu, wie die Stellplatzsatzung für ihr Bauvorhaben angewendet wird. Der Nachweis von Stellplätzen war bereits auch bisher Teil eines Bauantragverfahrens. Die neue Satzung gibt es online auf der Homepage der Stadt Minden unter www.minden.de .

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