Legionellenbefall zeigt Handlungsbedarf

Berlin. Ein großes Thema war die Novellierung der Trinkwasserverordnung und damit verbunden die Überprüfung der zentralen Trinkwasseranlagen von Mehrparteienhäusern auf Legionellen. Ebenso schwierig war die Umsetzung. Nach Aufschub und Fristverlängerungen musste die Erstentnahme aber schlussendlich bis 31. Dezember 2013 durchgeführt werden. Wie sich nun zeigt, konnte fast bei jeder achten Probe, die von den großen Messdienstleistern entnommen wurde, ein positiver Befund festgestellt werden. Zwar war die Konzentration nur selten so hoch, dass Sofortmaßnahmen, wie beispielsweise Duschverbot, getroffen werden mussten, doch zeigen die Ergebnisse, dass die Beprobung ihre Berechtigung hat.

 

Hauptursache für einen Legionellenbefall ist eine zu geringe Temperatur des stehenden Wassers. Bei den festgestellten Konzentrationen lag diese bei unter 45 Grad Celsius – 55 Grad sind übrigens vorgeschrieben. Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter e.V. wiederholt daher seine Empfehlung zur Prüfung. Schließlich haften Eigentümer und Verwalter. Laut Bundesgesundheitsministerium gibt es jährlich in Deutschland 10.000 Erkrankungen durch die Legionärskrankheit. Sechs bis acht Prozent der Fälle enden tödlich. Verständlich, dass Verstöße gegen die Trinkwasserverordnung in Form von nicht beprobten und kontaminierten Leitungen mit Geldstrafen und bis zwei Jahren Haft geahndet werden.

 

Textquelle: DDIV

 

Bildquelle: Traumtaenzerin / pixelio.de
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