Landtagswahl in sieben Wochen

Minden/Düsseldorf. Noch sieben Wochen sind es bis zur Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen. Am Sonntag, 14. Mai, sind rund 13,1 Millionen Wahlberechtigte landesweit aufgerufen, den neuen Landtag zu wählen. Knapp 840.000 von ihnen sind Erstwähler*innen. Diese will das Land nach Aussage von Landeswahlleiter Wolfgang Schellen gezielt ansprechen, damit möglichst viele ihr Wahlrecht wahrnehmen. In Minden gibt es knapp 4.000 Jungwähler*innen, die erstmals Unterlagen zur Landtagswahl erhalten. Diese Zahl hat das Bürgerbüro jetzt ermittelt. Insgesamt sind rund 65.000 Bürger*innen wahlberechtigt. Diese werden nach Aufstellung des Wählerverzeichnisses Mitte April die Wahlbenachrichtigung erhalten. „Erst danach können die Briefwahlunterlagen angefordert werden. Das ist dann auch online möglich“, so Helmut Kruse, Leiter des Bereiches Bürgerdienste.

 

Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsbürger*innen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und mindestens ab dem 28. April 2017 in NRW wohnen. Seit der Landtagswahl 2010 können – wie bei der Bundestagswahl – auf jedem Stimmzettel zwei Kreuze gemacht werden: Mit der Erststimme in der linken Spalte des Stimmzettels entscheiden die Wählerinnen und Wähler über das Direktmandat im Wahlkreis. Auf der rechten Seite des Stimmzettels können sie die so genannte Zweitstimme für die Landesliste einer Partei vergeben.

 

Bei der Stadt Minden laufen die Vorbereitungen bereits seit Anfang des Jahres. Beginnend mit dem 19. Januar 2017 wurden bis heute 619 Wahlhelfer*innen für die Landtagswahl NRW einberufen. Neben den Bediensteten der öffentlichen Verwaltungen besetzen auch zahlreiche freiwillige Helfer*innen – das sind zum Beispiel Mitglieder von Parteien, Vereinen und aus der gesamten Bürgerschaft – die Wahlvorstände. Jedes der 53 Wahllokale und jeder Briefwahlvorstand wird mit einem Wahlvorsteher, einem stellvertretenden Wahlvorsteher, einem Schriftführer und mehreren Beisitzern besetzt sein.

 

Insgesamt sind 461 Zusagen und 112 Absagen beim Wahlbüro der Stadt Minden eingegangen. 46 der angeschriebenen Bürger*innen hätten noch nicht geantwortet, teilt die Stadt Minden mit. Bei Absagen werden zeitnah neue Wahlhelfer*innen einberufen. Insbesondere für Erstwähler sei es sicher spannend, den Ablauf einer Wahl einmal „hautnah im Wahllokal mitzuerleben“, so Regine Bonk, mitverantwortlich für die Vorbereitung der Wahl. Jung- und Erstwähler*innen sind deshalb besonders angesprochen, sich als Wahlhelfer*innen anzumelden.

 

Die Stadt Minden nimmt unter Telefon 89-290 oder www.minden.de/wahlen weiterhin Meldungen von Bürger*innen entgegen, die sich als Wahlhelfer*innen einsetzen wollen. Anmeldevordrucke liegen im Bürgerbüro der Stadt Minden, Großer Domhof 2, sowie an der Information in der Bürgerhalle des Rathauses aus. Ausgefüllte Anmeldevordrucke können in den Hausbriefkasten (Kleiner Domhof 17) eingeworfen oder im Bürgerbüro abgegeben werden. Unter www.minden.de wird erstmals ein elektronisches Anmeldeformular angeboten. Unter http://www.mik.nrw.de/presse-mediathek/videos.html ist ein Video zu der Bedeutung des Einsatzes der Wahlhelfer*innen eingestellt.

 

Alle Wahlhelfer*innen erhalten für ihren Einsatz am Wahltag eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 30 Euro. Während der Wahlzeit von 8 bis 18 Uhr prüfen sie mithilfe des Wahlbenachrichtigungsbriefes, des Personalausweises und des Wählerverzeichnisses, ob die jeweilige Person auch zur Wahl berechtigt ist. Außerdem müssen die Mitglieder des Wahlvorstandes darauf achten, dass jede/r Wahlberechtigte ungestört und unbeobachtet wählen kann. Am Ende der Wahlzeit um 18 Uhr werden die bis dahin verschlossenen Urnen geöffnet und die Stimmzettel ausgezählt. Das ermittelte Ergebnis wird vom jeweiligen Wahlvorsteher/der jeweiligen Wahlvorsteherin anschließend telefonisch an die zentrale Wahlleitung im Rathaus weitergegeben.

 

Am Tag der Wahl treffen sich alle Helfer*innen um 7.30 Uhr im jeweiligen Wahllokal und beginnen mit den Vorbereitungen. „Hier werden die Helfer*innen in zwei Schichten eingeteilt. Ein Wechsel erfolgt in der Regel gegen 13 Uhr”, erklärt Helmut Kruse. Zur Auszählung der Stimmen treffen sich um ca. 17.30 Uhr wieder alle Mitglieder des Wahlvorstandes im Wahllokal.

 

Die Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen läuft am Montag, 27. März 2017, um 18 Uhr ab, so Landeswahlleiter Schellen. Bis dahin müssen Kreiswahlvorschläge bei den zuständigen Kreiswahlleitungen und Wahlvorschläge für Landeslisten beim Landeswahlleiter eingereicht sein. „Die Wahlvorschläge sollten so früh wie möglich eingereicht werden, um Mängel rechtzeitig zu erkennen und korrigieren zu können“, betont Wolfgang Schellen. Parteien, die weder im NRW-Landtag noch im Deutschen Bundestag vertreten sind, brauchen für ihre Landeslisten 1.000 Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten aus NRW. Für Kreiswahlvorschläge brauchen solche Parteien 100 Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten, die im Wahlkreis wohnen. Dasselbe gilt für die Kreiswahlvorschläge von Wählergruppen, Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber.

 

Der Landtag wird für fünf Jahre gewählt. 128 der mindestens 181 Abgeordneten werden direkt in den Wahlkreisen gewählt. Die übrigen – mindestens 53 – Mandate werden aus den Landeslisten der an der Sitzverteilung teilnehmenden Parteien besetzt. Erringt eine Partei mehr Direktmandate als ihr nach ihrem Zweitstimmenanteil zustehen, erhält sie Überhangmandate. Sie werden ebenfalls aus den Landeslisten besetzt. Bei der letzten Landtagswahl 2012 hat es 23 Überhang- und 33 Ausgleichsmandate gegeben und so zogen insgesamt 237 Abgeordnete in das Parlament ein.

 

Aktuelle und umfassende Informationen zur Landtagswahl am 14. Mai 2017 gibt es unter http://url.nrw/wahl2017 oder unter http://www.mik.nrw.de/landtagswahl-2017

 

» Flyer Wahlhelfer 2017

 

Bildquelle: © Pressestelle der Stadt Minden
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