Zur Diskussion um die Einrichtung von Transitzonen an den deutschen Grenzen erklärt Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte: “Die gegenwärtige Diskussion über Transitzonen an den Grenzen und Obergrenzen für die Aufnahme von Schutzsuchenden suggeriert, dass es einfache Lösungen bei der Bewältigung der bestehenden Herausforderungen gibt. Einfache Lösungen gibt es aber weder praktisch noch rechtlich.
Die Einführung von Transitzonen ist menschenrechtlich bedenklich und wird fliehende Menschen noch stärker in die Hände von Schleppern und auf lebensgefährliche Routen treiben. Eine Obergrenze für die Aufnahme von Schutzsuchenden wäre eine Aufkündigung der Verpflichtungen Deutschlands aus der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention.
Statt populistischen und rassistischen Bewegungen durch die Vorspiegelung einfacher Lösungen in die Hände zu spielen, muss die Handlungsfähigkeit des Staates in den Mittelpunkt rücken. Dazu gehört es, dass behördliche Strukturen zur qualifizierten Bearbeitung der Anträge, zur Bewältigung der Aufnahme und zur schnellen Integration ausgebaut werden. Außerdem müssen die bei der Betreuung der Schutz suchenden Menschen tätigen Organisationen dringend mehr finanzielle Unterstützung erhalten, damit sie mehr ausgebildete Mitarbeitende einstellen können. Und statt Lager an der Grenze zu errichten, sollte der soziale Wohnungsbau forciert werden.”
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