Grundsteuer: Reform kann und muss ohne Gebäudekomponente auskommen

Berlin. Am 1. Februar verhandelten Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) und die Finanzminister der Länder erneut über die Grundsteuerreform. Der verkündete “Kompromiss” ist aber höchst widersprüchlich und immer noch viel zu komplex. So soll nun u.a. das Baujahr der Gebäude in die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer mit einfließen. Das (ursprüngliche) Baujahr eines Gebäudes kann aber kaum einen Hinweis auf dessen Wert geben – und erst recht nicht auf den Grundstückswert.

Das bundesweite Bündnis “Grundsteuer: Zeitgemäß!”, zu dessen Erstunterzeichnern der NABU zählt, fordert, allein die Bodenwerte eines Grundstücks zu berücksichtigen. Eine Bodenwertsteuer würde dann nicht die vorhandenen Gebäude besteuern, sondern sich vor allem danach richten, was auf einem Grundstück bebaut werden kann. Dies würde den Anreiz erhöhen, mit Bauland effizienter umzugehen und die Ausweisung von neuem Bauland Ortsrand unnötig machen. Aktuell ist der Landschaftsverbrauch in Deutschland mit rund 60 Hektar pro Tag immer noch viel zu hoch. Das macht es vor allem erforderlich, die bereits vorhandenen Gebäude, Leerstände und erschlossene Bauflächen effizienter zu nutzen, verstärkt innerörtlich zu bauen, also Baulücken zu füllen, Aufstockungen, Anbauten, Dachgeschossausbauten zu realisieren. So eine Nachverdichtung muss natürlich behutsam erfolgen: Bestehende Grün- und Freiräume, die kein erschlossenes Bauland sind, müssen dabei geschützt und weiterentwickelt werden.

Die bereits flächendeckend vorliegen Bodenrichtwerte wären für eine einfache und gerechte Reform der Grundsteuer völlig ausreichend. In ihnen spiegeln sich Grundstückswert, bestehende Baurechte und Umfang der kommunalen Leistungen hinreichend wider. Die Grundsteuer ist ein Äquivalent für die kommunalen Leistungen, die dem Grundstückseigentümer zugutekommen. Dieser profitiert in jedem Fall von den kommunalen Leistungen, unabhängig von seiner baulichen Tätigkeit. Die Grundsteuer kann problemlos ohne Gebäudekomponente auskommen. Eine Gebäudekomponente in der Grundsteuer, in welcher Form auch immer, ist nicht nur überflüssig, sondern kontraproduktiv.

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Bildnachweis: pixabay.de

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