Große Haushaltserhebung 2023: Freiwillige gesucht

Haushaltsgeld
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Minden. Unter dem Titel „Wo bleibt mein Geld?“ läuft ab dem 1. Januar 2023 die größte freiwillige Haushaltserhebung der amtlichen Statistik – die so genannte Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS). Die Befragung wird alle fünf Jahre von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder durchgeführt. Die letzte fand 2018 statt. Ziel und Zweck der Erhebung ist es, möglichst umfangreiche Informationen über die Lebensverhältnisse der Menschen in verschiedenen Haushalten zu erhalten. Die anonym erfassten Ergebnisse sind für Politik, Wirtschaft und Wissenschaft eine wichtige Informationsquelle. Sie bilden beispielsweise die Grundlage für die Berechnung der Bürgergeld-Regelsätze und des Verbraucherpreisindex‘.

In Nordrhein-Westfalen sucht der Landesbetrieb IT.NRW als zuständiges statistisches Landesamt 18.000 Privathaushalte, die bereit sind, über einen Zeitraum von drei aufeinanderfolgenden Monaten ihre Einnahmen und Ausgaben vollständig in einem Haushaltsbuch zu dokumentieren. Gefragt sind darüber hinaus demografische Informationen, aber auch die Vermögenslage, Schulden/Kredite, die Wohnsituation, die Ausstattung mit Gebrauchsgütern sowie Versicherungen. Das Haushaltsbuch kann jede Person ab 16 Jahren für sich führen oder auch eine Person stellvertretend für den gesamten Haushalt. Als kleines Dankeschön gibt es eine Geldprämie.

IT.NRW hat sich im Dezember mit einem Brief an alle Bürgermeister*innen gewandt und die Kommunen um Hilfe gebeten. „Wir unterstützen als Stadt Minden die Erhebung und tragen den Aufruf gerne analog und auch digital weiter“, so Bürgermeister Michael Jäcke. Die Stadt hat jetzt Plakate und Flyer angefordert, die in verschiedenen Dienststellen des Rathauses wie dem Bürgerbüro, der Ausländerbehörde oder den Kulturinstituten aufgehängt beziehungsweise ausgelegt werden sollen. Auch sind Informationen zur Befragung in einer Pressemitteilung unter www.minden.de zusammengefasst worden. Hier wird auch auf die offiziellen Seiten verlinkt.

Bürger*innen können sich freiwillig melden oder werden auch zufällig ausgewählt über einen Sammelbrief angeschrieben. Es werden Daten von allen Haushaltstypen (zum Bespiel unterschiedliche Haushaltsgrößen, Erwerbssituationen, Einkommensgruppen) gesammelt. Wer Interesse hat, erhält unter dem folgenden Link weitere Informationen: https://www.it.nrw/einkommens-und-verbrauchsstichprobe-2023-108024. Die Teilnahmeerklärung findet sich hier: https://www.idev.nrw.de/idev/OnlineAnfrage?aktion=form_anzeigen&std=true&statID=87&amt=05&bzr=2023.

Der erste Schritt ist, das Teilnahmeformular auszufüllen. Dieses benötigt IT.NRW, um zu prüfen, ob der jeweilige Haushaltstyp in die Stichprobe passt. Das statistische Landesamt meldet sich dann unaufgefordert wieder bei den Bürgerinnen und Bürgern. Da aus Erfahrungen der vergangenen Erhebungen Haushalte nach Zusendung der Unterlagen und der Zugangsdaten doch nicht teilnehmen möchten, können Haushalte nachträglich in die Stichprobe nachrücken, die zunächst in der sogenannten Reserve verweilen, so der Landesbetrieb. Solange werden die Daten dieser Haushalte gespeichert.

Interessierte Bürger*innen, die ausgewählt werden, können ihre Angaben per App (iOS oder Android) oder Webanwendung übermitteln. Die Applikation ist ab sofort im Apple App Store und im Google Play Store verfügbar (Link: https://app-evs2023.de/ ). Das Ausfüllen von Papierbögen ist ebenfalls möglich.

Als Prämie winken 100 Euro je Haushalt – unabhängig von der Haushaltsgröße – sowie 50 Euro zusätzlich je Haushalt mit mindestens einem minderjährigen Kind und

25 Euro zusätzlich je Haushalt für das Ausfüllen des Feinaufzeichnungsheftes. Somit kann eine Familie bis zu 175 Euro erhalten. Im Feinaufzeichnungsheft dokumentiert jeder fünfte teilnehmende Haushalt detailliert zwei Wochen lang sämtliche Ausgaben für Lebensmittel, Getränke und Tabakwaren in einem separaten Erhebungsteil. Die Haushalte werden nach dem Zufallsprinzip repräsentativ über das Jahr verteilt ausgewählt.

Wichtig zu wissen: Datenschutz und Geheimhaltung haben für IT.NRW oberste Priorität. „Die Datenschutzbestimmungen werden natürlich eingehalten. Alle Angaben werden streng vertraulich behandelt“, heißt es in den Teilnahmebedingungen. Die sogenannten Hilfsmerkmale (z. B. Name, Anschrift) und die Erhebungsmerkmale (weitere Antworten im Fragebogen) werden getrennt voneinander gespeichert. Für statistische Zwecke werden nur die Erhebungsmerkmale verwendet, das heißt keine Namen und Anschriften. „Das bedeutet, dass niemand kann aus den Ergebnissen erkennen kann, von wem die Angaben stammen“, so das statistische Landesamt.

Die jüngste Einkommens- und Verbrauchsstichprobe fand im Jahr 2018 statt. Aus der Befragung ließen sich vielfältige Ergebnisse ableiten. So kann aus der Struktur der Konsumausgaben aller NRW-Haushalte im Jahr 2018 ersehen werden, wofür am meisten Geld ausgegeben wird. Das waren zuletzt 34,1 Prozent für Wohnen, Energie und Instandhaltungen in der Wohnung/am Haus (bei Eigentum) sowie 13,5 Prozent für Lebensmittel und Tabakwaren. 2018 lag das durchschnittliche Nettoeinkommen bei 3.622 Euro in NRW. Alleinlebende hatten durchschnittlich 2.114 Euro, Alleinerziehende 2.663 Euro, Paare ohne Kinder 4.235 Euro und Paare mit Kindern 5.472 Euro netto pro Monat zur Verfügung.

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