Finanzierung des Kernenergieausstiegs

Berlin. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat die heute erstmals tagende Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs (KFK) aufgefordert, umgehend akzeptable Vorschläge zu machen, wie die Atom-Rückstellungen in einen öffentlich-rechtlichen Fonds überführt werden können. Die Haftung der Betreiber von Atomkraftwerken für die von ihnen verursachten radioaktiven Altlasten und die Sicherstellung der Finanzierungsvorsorge seien rechtlich geboten und nicht verhandelbar. Die Kommission dürfe die Haftung der AKW-Betreiber für den Rückbau der Atomkraftwerke und für die Atommüll-Lagerung nicht in Frage stellen oder einschränken.

 

„Die Kommission muss dafür sorgen, dass die Abfallverursacher für sämtliche Folgekosten der Atomenergie aufkommen. Eine Aufweichung des Verursacherprinzips darf es nicht geben“, sagte der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger.

 

Die Ergebnisse des vom Bundeswirtschaftsministerium kürzlich veröffentlichten sogenannten Stresstests hätten deutlich gemacht, dass weiter unklar sei, ob die vorhandenen Rückstellungen zur Finanzierung der gesamten Atomenergie-Folgekosten ausreichen.

 

Weiger: „Erforderlich ist eine unabhängige Kostenaufstellung, die auch die Langfristkosten für die Atommülllagerung beinhaltet. Und es bleibt das Risiko, dass die Energiekonzerne insolvent werden oder die erforderlichen Geldsummen am Ende nicht aufbringen können. Die vorhandenen Rückstellungen der AKW-Betreiber müssen endlich gesichert und in einen öffentlich-rechtlichen Fonds überführt werden. Auch für zu erwartende Kostensteigerungen müssen die Betreiber vollumfänglich haften.“

 

Bildquelle: Peter von Bechen / pixelio.de
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