EuGH-Urteil: Deutschland muss in FFH-Schutzgebieten deutlich nachlegen

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Berlin/Luxemburg. Deutschland hat bei seinen Fauna-Flora-Habitat-Schutzgebieten gegen EU-Naturschutzrecht verstoßen – so lautet das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), nachdem die Europäische Kommission im Zuge eines Vertragsverletzungsverfahrens geklagt hatte. Jetzt muss Deutschland bei einem Teil seiner FFH-Gebiete nachbessern, sonst drohen Strafzahlungen.

Konkret rügt der EuGH drei Missstände: Die unzureichende rechtliche Sicherung der deutschen Natura-2000-Gebiete, unkonkrete und rechtlich unverbindliche Erhaltungsziele für geschützte Arten und Lebensräume je Gebiet sowie unzureichende Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen, um “günstige Erhaltungszustände” der geschützten Arten und Lebensräume zu gewährleisten.

NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger: “Unverbindlich, unkonkret und unzureichend – nachdem Deutschland in den vergangenen Jahrzehnten bei der Umsetzung der FFH-Richtlinie in seinen Schutzgebieten geschlampt hat, bestätigt das heutige Urteil, was man in den Schutzgebieten selbst schon sieht: Nur 25 Prozent der Arten und 30 Prozent der Lebensraumtypen befinden sich derzeit in einem günstigen Erhaltungszustand. Es ist die letzte Mahnung an Bund und Länder, FFH-Gebiete nicht nur auszuweisen, sondern konkret zu schützen – sonst drohen Strafzahlungen. Der besorgniserregend schlechte Zustand vieler Gebiete unterstreicht den dringenden Handlungsbedarf. Deutschland muss jetzt dringend nachlegen.”

Der NABU fordert für die Schutzgebiete verbindliche und gebietsspezifische Erhaltungs- und Entwicklungsziele, ein aktives Management sowie ein transparentes Monitoring, damit der Schutz der Lebensräume und Arten mindestens regional, messbar wird. So sieht es auch die EU-Biodiversitätsstrategie vor. Darüber hinaus gelte es zusätzliche, ökologisch hochwertige Flächen als Schutzgebiete auszuweisen und die Gebiete besser miteinander zu verbinden. Eine Chance hierfür bietet das EU-Gesetz zur Wiederherstellung der Natur (Nature Restoration Law) und das Natur-Flächen-Gesetz.

Hintergrund: Vertragsverletzungsverfahren und Klagen gegen Deutschland

Von Beginn an hinkte Deutschland bei der Umsetzung der FFH-Richtlinien und damit dem Schutz von Natura-2000-Gebieten hinterher und verschleppte entsprechende Gebietsmeldungen nach Brüssel. Weil Deutschland viele seiner Natura 2000-Gebiete (2.784 der 4.606 Gebiete) trotz Ablauf der Frist im Jahr 2010 nicht unter Schutz gestellt hatte, leitete die EU-Kommission 2015 schließlich ein Vertragsverletzungsverfahren ein. Das Gericht hat heute festgestellt, dass für 737 Gebiete noch keine Erhaltungsmaßnahmen festgelegt wurden, 88 Gebiete sind nicht einmal rechtlich gesichert und haben keine konkreten Ziele. Im Verlauf des Verfahrens haben viele Bundesländer jedoch erheblich nachgebessert, so dass die heutige Situation sich bereits besser darstellt – jedoch klar nur aufgrund der Klage der EU-Kommission.

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