Energieeffizientes Bauen und Sanieren

Berlin. Wer die günstigen Förderkredite der KfW für energieeffizientes Bauen und Sanieren nutzen möchte, ist ab 1. Juni 2014 auf die Mitwirkung eines Sachverständigen angewiesen. Dieser muss in der Expertenliste für die Förderprogramme des Bundes unter www.energie-effizienz-experten.de gelistet sein. Einheitliche Qualifikationskriterien für die dort erfassten Berater, der Nachweis einer regelmäßigen Fortbildung sowie stichprobenweise Prüfungen der Ergebnisse sollen die Qualität der geförderten Neubau- und Sanierungsmaßnahmen verbessern.

 

Die wohnwirtschaftlichen Förderprogramme der KfW sind wichtiger Baustein bei der Umsetzung der Energiewende. Sie sollen dabei helfen, Energie zu sparen und so das Klima schützen. Angesichts hoher Anforderungen an eine nachhaltige energetische Sanierung beziehungsweise einen Neubau muss künftig ein Energieberater zu Rate gezogen werden, der eine nachgewiesene Qualifikation besitzt. Nur als gelisteter Experte kann er auf die Online-Bestätigung zum Antrag zugreifen.

 

Aufgaben des Energieberaters

 

Vor der Sanierung einer Immobilie ist eine energetische Fachplanung erforderlich. Dabei ist auch die Angemessenheit einer Einzelmaßnahme unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf das gesamte Gebäude zu berücksichtigen. Darüber hinaus gibt es Anforderungen an die Umsetzung der Maßnahmen. Nur so gelingt es, mit aufeinander abgestimmten Maßnahmen die gewünschten Effizienzgewinne zu erreichen, den Energieverbrauch dauerhaft zu verringern und Baumängel zu vermeiden. Nach Abschluss der Maßnahme bestätigt der Berater die Durchführung gemäß beantragter Förderung. Für die energetische Fachplanung und Baubegleitung kann pro Vorhaben ein Zuschuss über die Hälfte der anfallenden Kosten – maximal 4.000 Euro – beantragt werden (www.kfw.de/431).

 

Termine und Fristen

 

Die verbindliche Einführung der Expertenliste für die KfW-Förderung erfolgt in zwei Schritten:

 

Ab 01.06.2014 können KfW-geförderte Vorhaben nur noch von unter www.energie-effizienz-experten.de gelisteten Experten begleitet werden. Konkret heißt das, dass nur sie auf die Online-Bestätigung zum Antrag zugreifen können.

Online-Bestätigungen zum Antrag beziehungsweise Online-Anträge, die vor dem 01.06.2014 erstellt wurden, können noch bis zum 30.09.2014 bei der KfW eingereicht werden.

Nach wie vor dürfen auch angestellte Energieberater KfW-geförderte Vorhaben begleiten. Das betrifft die angestellten Architekten und Ingenieure von Bauträgern und Wohnungsunternehmen unabhängig davon, ob der Bauträger selbst Förderkredite aufnimmt und überträgt oder ausschließlich förderfähige Neubauten oder Sanierungsobjekte verkauft. Angestellte Energieberater werden mit dem Hinweis in die Expertenliste eingetragen, dass sie nur für Projekte ihres Unternehmens zur Verfügung stehen.

 

Voraussetzungen für die Listung

 

Bisher sind mehr als 7.000 Energieberater in der Liste eingetragen. Mit Bekanntgabe des Verbindlichkeitstermins ist das Interesse an einer Listung gestiegen. Das kann zu längeren Eintragungszeiten führen. Die KfW empfiehlt deshalb allen Energieberatern, sich umgehend listen zu lassen. Wichtig ist, rechtzeitig die Voraussetzungen dafür zu erbringen.

 

Noch bis Ende September gelten Übergangsfristen für eine vereinfachte Eintragung in die Liste. Energieberater mit einer erfolgreich abgeschlossenen Weiterbildung zum BAFA-Berater nach der Richtlinie der Vor-Ort-Beratung ab November 2001 können sich bis zum 30.09.2014 mit dem zusätzlichen Nachweis von 16 Unterrichtseinheiten Fortbildung aus dem Bereich „Energiesparendes Bauen und Sanieren“ eintragen lassen. Ab Oktober 2014 sind hingegen 80 Unterrichtseinheiten nachzuweisen. Die bisherige Eintragung über Referenzen wird für Wohngebäudenachweise auf Basis der EnEV 2009 unbefristet fortgeführt. Für Energieberater im Handwerk bestehen gesonderte Bedingungen. Alle Anforderungen sind im Regelheft auf www.energie-effizienz-experten.de zusammengefasst.

 

 

Für folgende KfW-Programme muss künftig ein Energieberater hinzugezogen werden:

 

Energieeffizient Bauen

 

Mit dem Programm „Energieeffizient Bauen“ fördert die KfW den Neubau oder Ersterwerb eines KfW-Effizienzhauses 70, 55 oder 40 oder eines vergleichbaren Passivhauses (siehe Tabelle 1). Die Bezeichnung KfW-Effizienzhaus steht für einen sehr niedrigen Energiebedarf. Die jeweilige Zahl gibt an, wie viel Prozent der Energie ein Haus – im Vergleich zu einem identischen Neubau nach der EnEV – benötigt. Mit dem Programm „Energieeffizient Bauen“ können sowohl die Bau- und Baunebenkosten als auch die Kosten für Beratung, Planung und Baubegleitung finanziert werden. Beim Kauf einer effizienten Immobilie sind der Kaufpreis und die mit dem Kauf verbundenen Nebenkosten förderfähig.

 

Energieeffizient Sanieren

 

Wer seine Immobilie energieeffizient sanieren oder sanierten Wohnraum kaufen möchte, kann den Förderkredit „Energieeffizient Sanieren“ beantragen. Die KfW fördert gemeinsam mit dem Bund sowohl einzelne Sanierungsmaßnahmen als auch die Komplettsanierung. Maßnahmen wie Wärmedämmung, Erneuerung von Fenstern und Außentüren, Einbau einer Lüftungsanlage sowie Planungs- und Baubegleitungskosten können finanziert werden. Erreicht die Immobilie die energetischen Standards eines KfW-Effizienzhauses, wird zusätzlich ein Tilgungszuschuss gewährt. Je effizienter der Standard, desto höher der Zuschuss (siehe Tabelle 2). Wer seine Immobilie mit eigenen Mitteln energetisch saniert, kann alternativ zum Förderdarlehen einen Investitionszuschuss beantragen. Kredit und Investitionszuschuss stehen auch für Baudenkmale und Gebäude mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz zur Verfügung – dabei gelten vereinfachte technische Mindestanforderungen.

 

Textquelle: DDIV

 

Bildquelle: Rainer Sturm / pixelio.de
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