Die neuen Leistungen der Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung wurde reformiert: Pflegebedürftige, die zuhause betreut und gepflegt werden, erhalten zukünftig mehr Leistungen. Die Stärkung der ambulanten Pflege war das Ziel der Politik, als sie das sogenannte Pflege-Neuausrichtungsgesetz verabschiedete. Welche Erleichterungen bringt die schrittweise angelegte Reform für pflegebedürftige Menschen? Kann der Pflegedienst jetzt häufiger kommen? Welche Pflegebedürftigen bekommen mehr Geld und wer geht leer aus? Diese und weitere Fragen beantworten Experten des Pflegestützpunktes Bielefeld am Dienstag, 26. Februar, von 15 bis 17 Uhr im Ratssaal des Neuen Rathauses.

 

Frau S. kümmert sich seit zwei Jahren um ihre 81-jährige Mutter und geht damit täglich an ihre eigenen Grenzen, da sie tagsüber arbeiten geht. Zum Glück ist ihr Arbeitgeber verständnisvoll, wenn sie mal wieder schnell weg muss, wenn die Nachbarin der Mutter anruft. Bereits zweimal wurde eine Pflegestufe abgelehnt. Die Begründung war jedes Mal, dass ihre Mutter sich ja noch selber waschen würde und auch ihr Butterbrot selbst schmiert. Das ist auch richtig: Ihre Mutter ist körperlich fit, aber irgendwann hat sie sich morgens nicht mehr gewaschen, weil sie es vergessen hatte. Sie huschte schnell in die Wäsche vom Vortag, auch den Pullover hatte sie schon verkehrt herum an. Das Essen und Trinken klappt auch nicht mehr immer regelmäßig. Nur wenn die Tochter morgens und abends kommt, funktioniert das Leben der Mutter noch. Sie kümmert sich um ihre Arzttermine, den Friseurbesuch und das Einkaufen.

 

Für Frau S. lohnt es sich, einen erneuten Antrag für ihre Mutter zu stellen. Denn es wird die Pflegestufe null neu eingeführt und betreuungsbedürftige Menschen erhalten 120 Euro im Monat, wenn sie durch Angehörige versorgt werden, oder 225 Euro, falls sie ambulante Pflegedienste in Anspruch nehmen. Aufgestockt werden auch die Leistungen für Pflegebedürftige, die in Pflegestufe I oder II sind. Voraussetzung ist, dass der Medizinische Dienst der Krankenkasse (MDK), einen Betreuungsbedarf – die sogenannte eingeschränkte Alltagskompetenz – feststellt.

 

In der Veranstaltung erfahren interessierte Bürgerinnen und Bürger, für wen es sich nach der eingeführten Reform lohnt, einen Antrag auf Pflegeleistungen zu stellen. Nach einem Kurzvortrag mit anschließender Podiumsdiskussion besteht die Möglichkeit, sich von den Experten individuell und kostenfrei beraten zu lassen. Weitere Informationen über den Pflegestützpunkt unter Tel. 0521 51-3499 oder im Internet unter www.bielefeld-pflegeberatung.de

 

 

» Resümee über die Veranstaltung

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