Der Energieausweis: gut gedacht, schlecht gemacht

Berlin. Seit 2007 gibt es den Energieausweis für Gebäude. Allerdings wird er seinem Anspruch bislang nicht gerecht. Und die Umsetzung der europäischen Richtlinie durch die nationale Energieeinsparverordnung (EnEV) ist mangelhaft. Im Zuge der anstehenden Novellierung der EnEV fordert die DUH die Bundesregierung auf, den Energieausweis für Gebäude weiterzuentwickeln. In ihrem Positionspapier „Der Energieausweis – wie sein Potential ausgeschöpft werden kann“ zeigt die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation verschiedene Möglichkeiten auf, um das Instrument zu optimieren und damit sein Potential für Klimaschutz und Verbraucherinformation besser zu nutzen.

 

Das Positionspapier legt aktuelle Defizite offen und macht acht konkrete Vorschläge, um den Energieausweis inhaltlich und in seiner Umsetzung zu verbessern. Dazu zählen mehr Verständlichkeit, Einheitlichkeit und Kontrollen. Ziel ist es, ihn zu einem verbraucherfreundlichen Instrument zu machen, das Transparenz und Vergleichbarkeit schafft und langfristig dazu dienen kann, energetische Sanierungsmaßnahmen und Energieeinsparungen zu fördern. Nur durch eine gründliche Generalüberholung des Energieausweises kann dieser in der Bevölkerung an Akzeptanz gewinnen und das Thema Gebäudeeffizienz in der öffentlichen Debatte verankert werden.

 

„In Deutschland gibt es derzeit zwei unterschiedliche Energieausweise. Sie sind für den Laien oft unverständlich und sorgen nicht dafür, dass man Gebäude miteinander vergleichen kann. Wir fordern daher einen einheitlichen Energieausweis, der vergleichbare und verständliche Werte zu Gebäuden liefert und Aussagen über Heizkosten ermöglicht“, sagt DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner. Zudem müsse die Bundesregierung eine Beratungs- und Informationskampagne ins Leben rufen, um die Öffentlichkeit für das Thema Energiewende und Energieeffizienz im Gebäudebereich zu sensibilisieren. Denn Energie- und CO2-Einsparungen in diesem Bereich seien eine wesentliche Stellschraube, um die Klimaschutzziele zu erreichen.

 

Die EnEV sieht vor, dass der Energieausweis bei Besichtigungen und Werbeanzeigen von Immobilien vorgelegt wird. Agnes Sauter, Leiterin der Abteilung Verbraucherschutz bei der DUH stellt fest: „Eine DUH-Abfrage im vergangenen Jahr hat ergeben, dass kein Bundesland kontrolliert, ob die Daten im Energieausweis korrekt sind, ob er wie vorgesehen bei Besichtigungen vorgelegt wird, oder ob er bei der Immobilienwerbung einbezogen wird.“ Sie sagt: „Es muss in den Bundesländern klare Regelungen von Kontrollpflichten, -abläufen und -zuständigkeiten geben, sowie eine ausreichende finanzielle und personelle Ausstattung der jeweiligen Behörden.“

 

Hintergrund:

Der Energieausweis soll Auskunft über den Energieverbrauch oder -bedarf eines Gebäudes geben. Er muss seit 2007 für jedes Gebäude vorliegen und soll die energetische Vergleichbarkeit der Objekte ermöglichen. Damit soll neben Lage und Preis auch die Energieeffizienz eines Gebäudes beim Kauf oder der Anmietung ein wichtiges Entscheidungskriterium sein. Der Energieausweis soll außerdem Anreize für Betreiber und Besitzer von Immobilien setzen, ihre Gebäude energetisch zu verbessern, um Marktvorteile durch Energieeffizienz zu erlangen. Zentrale Werte aus dem Energieausweis müssen in Immobilienanzeigen genannt und der Ausweis bei Wohnungsbesichtigungen vorgelegt oder ausgehängt werden.

 

Zum Positionspapier: http://l.duh.de/p090316

 

Mehr Informationen: www.duh.de/5381.html

 

Bildquelle: pixabay.de