Bundeskabinett lässt Wohnungseigentümer beim GEG im Kalten stehen

Wärmepumpe
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Berlin. Novelle des Gebäudeenergiegesetzes beschlossen – viele Fragen offen.
Die Bundesregierung hat gestern den Gesetzentwurf zur Novelle des GEG beschlossen. Der verpflichtende Umstieg auf klimaschonende Heizsysteme kommt ab 2024. Der VDIV moniert weiterhin viel zu kurze Umsetzungsfristen, eine nicht ausreichende Förderkulisse und die massive Benachteiligung breiter Eigentümerschichten und Mieter.

Auch weiterhin erachtet der Spitzenverband der Immobilienverwaltungen die Umsetzungsfristen zum Tausch von Heizungssystemen als zu kurz, was absehbar auch zu Lieferschwierigkeiten und einer dynamischen Preisentwicklung führen wird. Auch das heute vorgestellte und flankierende Förderkonzept für erneuerbares Heizen klärt eine wichtige Frage nicht: Wie beständig und sicher ist die angekündigte Förderung? Diese und andere Punkte hat der VDIV in seiner umfassenden Stellungnahme vorab bereits eingebracht.

Der VDIV Deutschland kritisiert zudem massiv, dass nur selbstnutzende Eigentümer und private Kleinvermieter (bis zu sechs Wohneinheiten, davon eine selbst genutzt), in den Anspruch der neuen Fördersätze kommen. „Viele Vermieter sind danach von der Grundförderung ausgeschlossen. Das trifft am Ende des Tages auch den Mieter und trägt zur Spaltung der Gesellschaft bei“, so VDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler.

Auch die über 80-Jährigen werden Konflikten ausgesetzt. Diese sollen von den Kosten einer Heizungserneuerung befreit sein (§ 71 i Abs. 2 GEG-E). Es ist durchaus häufig der Fall, dass in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) Kapital zur Sanierung fehlt. Nach Schätzungen des VDIV ist dies bei weit über 96 Prozent der WEG der Ist-Zustand. „Unabhängig von verfassungsrechtlichen Bedenken, frage ich mich, wie Gemeinschaften zukünftige Sanierungsmaßnahmen finanziell regeln, wenn eine Altersgruppe ausgenommen und alle anderen Eigentümer für diese Bevölkerungsteile mitbezahlen sollen? Von Gemeinschaft kann dann wohl keine Rede mehr sein. Schuldig bleibt die Bundesregierung zudem, die angekündigte Bereitstellung eines kostenfreien Sanierungsplans für Wohnungseigentümergemeinschaften. Dieser würde zumindest verlässlich aufzeigen, welche Kosten auf Eigentümer zukommen und ob der Tausch einer Heizungsanlage überhaupt sinnvoll ist, ohne den baulichen Gesamtzustand des Gebäudes zu betrachten“, so Kaßler abschließend.

Quelle: VDIV.de