Berlin. Die Fußball-Weltmeisterschaft laüft auf vollen Touren und das Straßenbild in Deutschlands Städten verwandelt sich in ein schwarz-rot-goldenes Farbenmeer. Öffentliche Plätze, Kneipen und Biergärten werden wieder zu begehrten Public-Viewing-Zonen. So beliebt das auch ist, nicht jeder möchte sich zum Fußballschauen ins große Getümmel stürzen.
Glücklich ist der, welcher Garten, Terrasse oder Balkon sein Eigen nennt. Genau der richtige Platz für die Fußball-Party – Torjubel und Grillwürstchen inklusive. Doch ist das während der Weltmeisterschaft auch nach 22 Uhr erlaubt? An welche Regeln müssen sich Wohneigentümer und Mieter noch halten? Was für die Weltmeisterschaft innerhalb einer Hausgemeinschaft zu beachten ist, das hat aktuell der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter e.V. (DDIV) zusammengefasst.
Gelten während der WM andere Regeln?
Auch wenn der Bundesrat eine Ausnahmeregelung beschlossen hat, nach der Spiele der WM in Brasilien auf öffentlichen Plätzen und in Kneipen auch zu später Stunde noch auf Großleinwänden verfolgt werden dürfen, so gilt das nicht für den heimischen Garten oder den Balkon. Fühlen sich Anwohner von jubelnden Nachbarn, Trillerpfeifen und lauten Kommentaren belästigt, muss innerhalb der Wohnung ferngesehen werden. Auch wenn die Stimmung noch so ausgelassen ist – sobald sich Nachbarn belästig fühlen, ist das die rote Karte und die Fangemeinschaft muss in die Wohnung umziehen. Auch während der Fußballweltmeisterschaft gilt 22 Uhr als Richtwert für die Nachtruhe. Danach darf in Zimmerlautstärke zwar weiter geschaut und vielleicht sogar gefeiert werden, auf die Großleinwand im Hof sollte dann besser verzichtet werden, es sei denn, die Hausgemeinschaft hat sich einvernehmlich darauf verständigt.
Grillen auf dem Balkon?
Neben einem guten Bier gehört für viele auch die Grillwurst zur richtigen WM-Party. Doch wie sieht das auf Balkon, Terrasse oder Hinterhof aus? Grill aufgestellt und los kann es gehen? Ist das in Mietvertrag und Hausordnung untersagt, gibt es auch für die vier Wochen der WM keine Ausnahme.
Wenn keine verbindliche Regelung vorliegt, steht der Grillwurst allerdings nichts entgegen. Um Auseinandersetzungen mit Nachbarn zu vermeiden, sollte aber Rücksicht genommen und darauf geachtet werden, dass der Rauch nicht in offenstehende Fenster zieht.
Häuserfassaden in Nationalfarben?
Hat die deutsche Nationalmannschaft die Vorrunde überstanden, gibt es spätestens dann für viele kein Halten mehr: Nicht nur das Auto wird mit Fähnchen versehen, auch Balkone und Fenster bekommen ein schwarz-rot-goldenes Gewand und werden mit unterschiedlichen Fanartikeln versehen. Doch ist das immer erlaubt? Einige Mietverträge und Gemeinschaftsordnungen von Wohneigentümergemeinschaften untersagen beispielsweise das Befestigen von Plakaten – meist sind hier aber politische Meinungsäußerungen gemeint. Auch wenn das einheitliche Erscheinungsbild der Fassade grundsätzlich geregelt ist, sollte es im Rahmen eines solch populären Turniers gestattet sein, seiner persönlichen Begeisterung Ausdruck zu verleihen. Fühlt sich dadurch dennoch jemand gestört, kann hier im Zweifelsfall der Verwalter angesprochen werden, um als Mittler zu agieren.
Der DDIV empfiehlt allen, die aus der WM einen persönlichen Party-Marathon machen, sich vorab mit den Nachbarn abzusprechen. Die meisten werden sich sicherlich von der Fußball-Begeisterung anstecken lassen, und haben gegen die eine oder andere Party nichts einzuwenden oder sind sogar mit von der Partie. Sollte es dann tatsächlich zu Auseinandersetzungen kommen, ist es in jedem Fall ratsam, erst einmal das Gespräch zu suchen. Meist findet sich ein Kompromiss, mit dem alle Beteiligten gut leben und nicht zuletzt feiern können.
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