Umlage Weserniederung: Angabe der Versiegelten Fläche noch bis zum 30. September möglich

Minden. Der Rat der Stadt Minden hat einstimmig am 13. Juli den Beschluss zur „Neufassung der Gebührensatzung zur Umlage des Unterhaltungsaufwandes für die sonstigen Gewässer“ gefasst. Diese ersetzt die bisherige Satzung aus dem Jahr 1981. Eine Neufassung war notwendig geworden, weil sich die gesetzlichen Grundlagen nach dem Landeswassergesetz geändert haben. Die wichtigste Änderung ergibt sich durch die geänderte Berechnungsgrundlage der Jahresgebühr. Bisher wurde die Jahresgebühr nach der Fläche der Grundstücke berechnet, hierbei wurde unterschieden ob ein Grundstück bebaut oder unbebaut ist. Neu ist, dass die Jahresgebühr jetzt nach der Größe der versiegelten Flächen auf den Grundstücken zu berechnen ist.

Vor diesem Hintergrund wurden die betroffenen Bürgerinnen und Bürger vom Bereich Vermessung und Geoservice der Stadt Minden angeschrieben und um ihre Mithilfe gebeten. Damit die Daten neu erfasst werden können, wurden die Mindener*innen aufgefordert mit dem Metermaß nachzumessen und die Angaben an die Stadt Minden zu übermitteln. Zu den versiegelten Flächen zählen das Gebäude an sich, Anbauten, Garagen, Schuppen, Gartenlauben, Terrassen und Grillflächen sowie gepflasterte Einfahrten und Wege, unabhängig von ihrer Art der Entwässerung.

Bisher hat der Bereich Vermessung und Geoservice rund 6500 Rückmeldungen erhalten – das sind weniger als die Hälfte der veranlagten Eigentümer*innen. „Wir bedanken uns bei denjenigen, die uns ihre Daten auf dem Postweg oder elektronisch übermittelt haben. Aber es haben sich bisher noch nicht alle angeschriebenen Eigentümer*innen zurückgemeldet“, sagt Benjamin Groß, Bereichsleiter Vermessung und Geoservice. Bis zum 30. September ist es noch möglich die Daten an die Stadt Minden zu melden. Nach diesem Zeitpunkt werden nicht gemeldete Versiegelungen geschätzt. Dem Schreiben wurde ein Rückbogen beigefügt, der per Post geschickt oder gefaxt werden kann. „Am einfachsten und schnellsten ist es, die Daten online einzugeben“, so Groß. Die versiegelte Fläche kann im Geodaten-Portal der Stadt Minden (www.geodaten.minden.de ) zurückgemeldet werden. Hierfür wurde mit dem Schreiben ein persönliches Passwort zugesandt.

Wer zum Verfahren noch Fragen hat, kann sich an die Mitarbeiter*innen des Bereichs Geoservice und Vermessung wenden. Sie sind täglich in der Zeit von 8 Uhr bis 12 Uhr und donnerstags ganztägig telefonisch erreichbar.

 

Bildquelle: pixabay.de

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