Stadt trifft Vorbereitungen für Wohnanlage

Minden. Die Wohnungen werden knapp – nun auch in Minden. Nachdem die Stadt knapp 330 Einheiten von Eigentümern für die Unterbringung von zugewiesenen Asylsuchenden angemietet hat, kommen kaum noch neue Angebote herein. Da auch 2017 und in den Folgejahren mit ankommenden Flüchtlingen in Minden gerechnet und dann weiterer Wohnraum benötigt wird, hat die Stadtverwaltung nach Lösungen gesucht und Alternativen geprüft. Sie will nun vorsorglich ein zur Verfügung stehendes Grundstück im Gewerbegebiet Große Heide (auf dem Gelände der ehemaligen St. George Barracks) dafür vorbereiten, dass hier Wohncontainer aufgestellt werden können – für bis zu 150 Geflüchtete. „Das ist nur als Übergangslösung für drei Jahre gedacht“, macht Bürgermeister Michael Jäcke deutlich. Die Stadt verfolge weiter das Ziel, Asylsuchende im Verfahren und Flüchtlinge mit Bleiberecht in Wohnungen unterzubringen.

 

Gestern Abend (Montag, 16. Januar) wurden die unmittelbaren Anlieger in den Stadtbezirken Minderheide und Stemmer über die Planungen von Politik und Verwaltung unterrichtet. Der Haupt- und Finanzausschuss berät am Donnerstag, 19. Januar, in seiner öffentlichen Sitzung über den Vorschlag der Verwaltung. In der vergangenen Woche waren die Ratsfraktionen vorab über das Vorhaben einer Unterbringung von Geflüchteten in Containern unterrichtet worden, für das zusätzliche, bisher noch nicht im Haushalt 2017 eingeplante Mittel bereitgestellt werden müssen. Pro Haushaltsjahr fallen hierfür rund 1,5 Millionen Euro an laufenden Kosten an. Zudem sind investive Aufwendungen – in Höhe von geschätzt 2000 Euro pro Wohneinheit – zu veranschlagen. Bis die Containeranlage aufgestellt werden kann, rechnet die Verwaltung mit einer Planungs- und Vorbereitungsphase von neun Monaten, so dass die Anlage voraussichtlich ab November 2017 bezogen werden könnte.

 

Bei seinen Überlegungen, wie die 2017 und 2018 ankommenden Geflüchteten und zuziehende Familienmitglieder untergebracht werden sollen, habe der Verwaltungsvorstand viele Alternativen diskutiert. Dabei erwies sich der Gedanke, städtische Immobilien wie Schulen, Sporthallen, Jugend- und Dorfgemeinschaftshäuser, dafür zu nutzen, als schlechteste Lösung. „Dies bedeutet einen schwerwiegenden Eingriff in das Schul- und Sportgeschehen der Stadt, in die Jugendarbeit oder die örtlichen Aktivitäten“, streicht Erster Beigeordneter Peter Kienzle heraus. Daneben seien diese Objekte für eine wohnungsmäßige Unterbringung nicht geeignet und würden zudem ein Konfliktpotenzial bergen, so Kienzle weiter. Denkbar sei die Nutzung von Gewerbeimmobilien. Doch auch hier wären eigentlich nur leerstehende Bürogebäude angemessen und vorstellbar. Hier müssten aber in der Regel größere Investitionen getätigt werden und die Nutzungsdauer sei bauordnungsrechtlich derzeit auf drei Jahre begrenzt, führt der Erste Beigeordnete weiter aus.

 

Als beste und am schnellsten umzusetzende Variante habe sich daher die Wohncontainerlösung erwiesen. Dafür habe die Verwaltung verschiedene Grundstücke im Stadtgebiet geprüft. Dabei sei die schnelle Verfügbarkeit, die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit und eine möglichst vorhandene Erschließung die wichtigsten Kriterien gewesen, berichtete Jörn Schunk in der Anliegerversammlung. Des Weiteren sollte eine Umfeldverträglichkeit und die Nähe zu Versorgungszentren, eine ÖPNV-Anbindung und die Nähe zu Betreuungsangeboten gegeben sein. „Die Wahl fiel daher auf das der BIMA (Bundesanstalt für Immobilienaufgaben) gehörende Grundstück in Minderheide im Eingangsbereich des Gewerbegebietes Große Heide/Ecke Holzhauser Straße“, so Bürgermeister Jäcke. Die Fläche gehört zum Stadtbezirk Stemmer – angrenzend der Bezirk Minderheide – und ist knapp 13.000 Quadratmeter groß. Das Grundstück wird der Stadt Minden kostenfrei überlassen.

 

Die Stadt Minden plant 36 bis 38 Wohneinheiten in flexibler Modulbauweise zu errichten. Jede Einheit ist für vier Personen bestimmt und besteht aus einem Wohnraum, einem Schlafraum, einem Eingangsbereich mit Kochnische sowie einer Nasszelle (Größe ca. 43 Quadratmeter). Zudem soll es – für alle nutzbar – vier zentrale Räume als Funktionsbereiche mit Waschmaschinen und Trocknern, zwei große Gemeinschaftsräume (je ca. 43 Quadratmeter), Technik und Putzmittelräume sowie zwei Abstellräume für Fahrräder und drei Raumeinheiten für besondere Nutzungen (für Sozialarbeit, oder auch als Gebetsraum) geben. Hierfür wird eine Bruttogrundfläche von 2.690 Quadratmetern benötigt. Die Anlage soll zweigeschossig sein. Für die Betreuung der Geflüchteten wird eine Sozialarbeiterin/ein Sozialarbeiter eingesetzt. Auch soll ein Hausmeister vor Ort sein.

 

„Nach wie vor weiß keiner, wie viele Flüchtlinge im Jahr 2017 zu uns kommen werden“, so Erster Beigeordneter Peter Kienzle. Die Stadt rechnet derzeit mit einer ähnlichen Zahl wie 2016. Da waren es rund 400. Ein weiterer unbekannter Faktor sind die Familienzusammenführungen. Unter bestimmten Voraussetzungen können alleinangereiste Flüchtlinge, die verheiratet sind, Kinder haben oder minderjährig sind, beantragen, dass ihre Familie aus Kriegs- und Krisengebieten nachkommt. Hier schätzt die Ausländerbehörde der Stadt Minden aufgrund derzeit schon vorliegender Anträge, dass zwischen 150 und 250 Personen dann noch zusätzlich untergebracht werden müssen.

 

Die Wohnsitzauflage für Asylbewerber mit Bleiberecht stellt die Kommunen in Nordrhein-Westfalen vor neue Herausforderungen. Das Mitte November in Kraft getretene Aufenthaltsgesetz regelt, dass anerkannte Flüchtlinge, die einer Stadt oder Gemeinde zugewiesen wurden, hier auch drei Jahre bleiben müssen und nicht umziehen dürfen – nur in Ausnahmefällen. Diese Änderung des Integrationsgesetzes war seit August 2016 bekannt. Nicht bekannt war bis Ende November 2016, dass die Kommunen in NRW für die ihnen zugewiesenen Flüchtlinge, die ein Bleiberecht haben und die für ihren Lebensunterhalt selbst sorgen beziehungsweise staatliche Leistungen erhalten, auch Wohnungen bereitstellen müssen. Das galt bislang nur für Flüchtlinge, deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen waren. Diese erhalten Unterstützung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

 

 

Informierten am Montagabend (16. Januar) die Anwohner*innen und standen für Fragen zur Verfügung (von links): Friedrich Rodenberg (Kreispolizeibehörde Minden-Lübbecke), Erster Beigeordneter Peter Kienzle, Bürgermeister Michael Jäcke, Ortsvorsteher Heinrich Meyer und Stadtverordneter Hans-Jürgen Wolff; nicht auf dem Foto: Jörn Schunk, Gebäudewirtschaft
Informierten am Montagabend (16. Januar) die Anwohner*innen und standen für Fragen zur Verfügung (von links): Friedrich Rodenberg (Kreispolizeibehörde Minden-Lübbecke), Erster Beigeordneter Peter Kienzle, Bürgermeister Michael Jäcke, Ortsvorsteher Heinrich Meyer und Stadtverordneter Hans-Jürgen Wolff; nicht auf dem Foto: Jörn Schunk, Gebäudewirtschaft

 

Luftbild vom Grundstück Große Heide
Luftbild vom Grundstück Große Heide

 

Bildquelle: Pressestelle der Stadt Minden + Geoservice der Stadt Minden
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