Sorgerechtverweigerung ist Menschenrechtsverstoß

HN: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat entschieden, dass die Verweigerung des Sorgerechts für ledige Väter gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt.

Nach bisherigem deutschem Recht ist die Zustimmung der Mutter zwingende Voraussetzung, wenn nicht verheiratete Väter ein gemeinsames Sorgerecht erhalten wollen. Noch 2003 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass diese Rechtslage grundgesetzkonform ist. Dabei ging das Gericht davon aus, dass sich die Mutter des Kindes dem Wunsch des Vaters nicht verweigert, wenn nicht schwerwiegende Gründe dagegen sprechen würden.

 

Mutterveto

Oft genug wurde diese Vetoposition von der Mutter aber dazu missbraucht, eine Machtposition auszuüben, um vermeintlich alte Rechnungen zu begleichen. Obwohl es ausschließlich um das Wohl des Kindes gehen soll, wurden alte Zwistigkeiten, Abneigungen, vermeintliche Verletzungen oder Rachegefühle auf dem Rücken des Kindes ausgetragen, nur um dem ehemaligen Partner zu schaden.

 

Dabei war das Urteil des Verfassungsgerichtes 2003 auch nicht stringent und inkonsequent, denn diese Regelung betraf nur nicht eheliche Beziehungen. Bei ehelich geborenen Kindern gilt hingegen in der Regel ein gemeinsames Sorgerecht.

 

Verweigerung des Sorgerechts ist Menschenrechtsverstoß

Die Straßburger Richter kamen zu dem Ergebnis, dass das deutsche Recht gegen das Diskriminierungsverbot und das Recht auf Familienleben der Europäischen Konvention für Menschenrechte verstößt. Ledigen Vätern dürfe die Chance auf ein gemeinsames Sorgerecht nicht generell verweigert werden, sondern es müsse im Einzelfall eine gerichtliche Prüfung gewährt werden (Az: 22028/04).

 

Dieses historische Urteil war mehr als überfällig. In Frankreich hat ein lediger Vater automatisch das Sorgerecht, sobald er die Vaterschaft anerkennt. Warum soll das in Deutschland anders sein. Interessenverbände von Vätern fordern seit längerem ein gemeinsames Sorgerecht auch für nicht verheiratete Eltern, das automatisch eintritt. Das wird allerdings bei einigen Politikern und auch der Justizministerin nicht vollständig unterstützt. Lt. Süddeutsche Zeitung vom 03.12.2009 äußerte die Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger, „dies sei dann keine gute Lösung, wenn schon bei der Geburt des Kindes Vater und Mutter nicht mehr zusammenlebten. Väter müssten aber auch ohne zwingende Zustimmung der Mutter ein Sorgerecht bekommen können“.

 

Diskriminierung aller ledigen Väter

Die bisherige willkürliche Aufteilung in gute Väter mit Rechten und schlechte Väter ohne Rechte aber mit Zahlpflichten hat Straßburg endlich als Verletzung der Menschenrechtskonvention gekennzeichnet.

 

Aus Erfahrungen und Berichten von ledigen Vätern wurde oft genug dieses alleinige Sorgerecht für die Mütter missbraucht. So wurden Besuchstermine einfach ignoriert, das Kind wurde einfach nicht zum Vater gelassen, Zeugnisse nicht heraus gegeben, über den Schulbesuch durfte nicht mitbestimmt werden und auch offensichtliche Erziehungsmängel konnten von Seite des Vaters nicht beeinflusst werden.

 

Alles zum (Un -) Wohl des Kindes

Während auf der einen Seite immer beklagt wird, dass sich Väter zu wenig um ihre Kinder kümmern, werden andere, die das versuchen, von den Müttern daran gehindert.

Ein Bericht: „Als mein Sohn mich gebeten hatte, ihm bei den Schularbeiten zu helfen, hat der Lehrer eine Auskunft zum Stand der Leistungen und der Unterrichtsinhalte mit Hinweis auf das fehlende Sorgerecht hierzu verweigert, obwohl mein Sohn ihm bestätigt hatte, dass es sein Wunsch wäre, von mir Hilfe zu bekommen. Auf Anweisung der Mutter durfte der Lehrer diese Auskünfte nicht erteilen. Auch bei Ärztebesuchen gab es kein Mitspracherecht, und selbst bei der Verabreichung von Psychopharmaka wie Retalin über 6 Jahre lang gab es kein Einwirkungs- oder Mitspracherecht, bis es mir gelang, den Sohn von der Verweigerung der Einnahme zu überzeugen, denn durch die Nebenwirkungen hatte er schon massive Wachstumsprobleme. Auch meine Schreiben an das Jugendamt waren aussichtslos. Dieses antwortete, es könnte nichts machen, das sei Sache der Mutter.“

 

Insbesondere auch, wenn sich neue Partner der Eltern in die Erziehung einmischen und häufig davon geleitet werden, dem Vorgänger aus Minderwertigkeitskomplexen etwas auszuwischen (man kennt das aus der Tierwelt, wo sogar versucht wird, den Vorgänger oder dessen Nachkommen zu töten), wird es für das Kind besonders schwierig. Dann muss es herausfinden, was wirklich ist, und wird in Identifikationsprobleme gestürzt. Auch die Wertvorstellungen können bei der Erziehung zum Problem werden, wenn die Lebenswelten zu unterschiedlich sind. Die Folgen sind dann oft irreparabel, da es unbestritten ist, dass ein Kind seinen Vater braucht und angemessen aufwachsen sollte. Das wird dann aber nur bei den Unterhaltszahlungen berücksichtigt, denn je mehr der Vater verdient, um so mehr muss er zahlen. Da keinerlei Nachweis geführt werden muss, ob und wie das Geld für das Kind auch tatsächlich genutzt wird, kann es auch für die Raten des neuen Autos eingesetzt werden. So bleibt es nicht aus, dass die Mutter versucht, über Klagen, die dazu noch vom Jugendamt im Namen der Mutter geführt werden, den Zahlbetrag zu erhöhen.

 

So ist die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte mehr als überfällig. Es verpflichtet die jetzige Bundesregierung, diese Entscheidung in deutsches Recht umzusetzen. Caren Marks, frauen- und kinderpolitische Sprecherin der SPD bemerkt in der TAZ vom 04.12.2009 zu recht: „Die Hauptsache ist, dass wir kein Sorgerecht von Mutters Gnaden mehr haben. Ledige Väter müssen ebenso Zugang zu ihrem Kind haben wie geschiedene.“

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