Rücknahmepflicht für alte Elektrogeräte

Berlin. Ikea verstößt massiv gegen die im Elektrogesetz festgeschriebene Rücknahmeverpflichtung von alten Elektrogeräten. Das ist das Ergebnis von Testbesuchen der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Der schwedische Einrichtungskonzern verweigerte dabei rechtswidrig die Rücknahme von Elektrokleingeräten, wie beispielsweise Energiesparlampen und informierte zudem nicht korrekt über die eigenen Rücknahmepflichten.

 

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) verpflichtet Unternehmen ab einer gewissen Größe zur kostenfreien Rücknahme von Elektroaltgeräten und zur Information der Verbraucher über die Rückgabemöglichkeiten. Weil Ikea sich weigerte, gegenüber der DUH eine Erklärung abzugeben, zukünftig die festgestellten Verstöße abzustellen, reichte der Umwelt- und Verbraucherschutzverband nun Klage beim Landgericht Frankfurt am Main ein.

 

„Wie kann es sein, dass die für den Vollzug von Gesetzen verantwortlichen Landesbehörden ausgerechnet bei Ikea, der größten Haushaltsmöbelmarke der Welt, schwerwiegende Verstöße gegen Umwelt- und Verbraucherrecht übersehen. Wir erleben einen typischen Fall von Greenwashing: auf seinen Internetseiten bewirbt Ikea seinen vollen Einsatz für eine nachhaltigere Zukunft. Das passt jedoch nicht mit den festgestellten Verstößen gegen die gesetzliche Pflicht zur Rücknahme alter Elektrogeräte zusammen. Zudem weigert sich der Konzern, seinen Rechtsverstoß zuzugeben und eine Wiederholung für die Zukunft auszuschließen. Es kann nicht sein, dass Ikea sich Wettbewerbsvorteile zu Lasten der Umwelt und Verbraucher verschaffen will. Dagegen gehen wir nun gerichtlich vor“, sagt DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Zudem müssten die Behörden endlich ihrer gesetzlichen Kontrollpflicht nachkommen und die korrekte Umsetzung des ElektroG gewährleisten.

 

„Viele Elektrogeräte enthalten Schadstoffe, zum Beispiel Quecksilber in Energiesparlampen oder Cadmium in Akkus. Sie gehören daher nicht in den Hausmüll. Sie können gemäß dem ElektroG im Handel oder bei kommunalen Wertstoffhöfen abgegeben werden. Händler sind gesetzlich dazu verpflichtet Verbraucher über Rückgabemöglichkeiten zu informieren – was Ikea jedoch nicht macht. Unsere Testbesuche ergaben Verstöße gegen die Informationspflichten nach dem Elektrogesetz. Durch die schlechte Informationspraxis wissen viele Kunden noch nicht einmal, dass sie überhaupt alte Elektrogeräte zurückgeben können“, kritisiert der DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft Thomas Fischer.

 

Die DUH fordert Ikea auf, Kunden korrekt zu informieren und zudem vor Ort durch gut erkennbare Hinweistafeln aufzuklären. Im Internetauftritt und dem Produktkatalog sollte Ikea über die Rückgabemöglichkeiten direkt bei der Produktdarstellung informieren.

 

Hintergrund:

Seit dem 24. Juli 2016 können Verbraucher Elektrogeräte mit einer Kantenlänge kleiner als 25 cm in haushaltsüblichen Mengen und kostenlos bei Händlern zurückgeben, die Elektrogeräte auf einer Fläche von mindestens 400 Quadratmetern verkaufen – bei Onlinehändlern gilt die Versand- und Lagerfläche. Die Rückgabe von Kleingeräten ist nicht an den Neukauf eines Gerätes gebunden – sie können auch bei anderen Unternehmen abgegeben werden, als bei denen sie gekauft wurden.

In Deutschland werden jährlich etwa 1,7 Millionen Tonnen Elektrogeräte verkauft, jedoch nur 40 Prozent davon ordnungsgemäß gesammelt und der Wiederverwendung bzw. dem Recycling zugeführt. Um dieses Umweltproblem zu lösen, hat die EU-Kommission im Rahmen der WEEE2-Richtlinie (EU-Richtlinie 2012/19/EU) die Handelsunternehmen verpflichtet, kostenfrei Altgeräte zurückzunehmen. So soll sichergestellt werden, dass die hierin enthaltenen Schadstoffe umweltgerecht behandelt und wertvolle Rohstoffe recycelt werden. Zudem soll verhindert werden, dass Verbraucher durch unsachgerechte Entsorgung Gesundheitsgefahren ausgesetzt werden.

 

Links:

» Informationsblatt über die Rechte von Verbrauchern bei der Rückgabe von alten Elektro- und Elektronikgeräten

» Informationsblatt über die Pflichten der Händler bei der Rücknahme von alten Elektro- und Elektronikgeräten

» Weiterführende Informationen zum Elektroaltgerätegesetz

 

Bildquelle: Holzäpfel / DUH
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