Öffentliche Versteigerung von Fundsachen in der Bürgerhalle

Minden. Das Bürgerbüro der Stadt Minden versteigert am 18. November 2015, ab 9 Uhr in der Bürgerhalle des Rathauses Fundsachen. Diese können öffentlich meistbietend gegen Barzahlung erworben werden. Versteigert werden diverse Kleinteile, Bekleidung, Schmuck und Fahrräder. Die Versteigerung wird wie bereits in den letzten Jahren durch Berthold Brethauer durchgeführt.

Gemäß Paragraph 965 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches hat der Finder einer Sache, sofern er den Verlierer nicht kennt, den Fund und die Umstände, die für die Ermittlung der Empfangsberechtigten erheblich sein könnten, unverzüglich dem Fundbüro mitzuteilen. Nach Ablauf von sechs Monaten nach der Anzeige des Fundes erwirbt der Finder das Eigentum an der Sache, es sei denn, dass vorher ein Empfangsberechtigter dem Finder bekanntgeworden ist oder sein Recht dem Fundbüro angemeldet hat. Verzichtet der Finder auf das ihm zustehende Recht, so hat das Fundbüro die Sachen öffentlich zu

versteigern.

Die Stadt Minden übernimmt für die versteigerten Fundsachen keine Gewähr. Dieses ist Kraft Gesetzes ausgeschlossen. Die Mehrzahl der Fahrräder ist augenscheinlich noch fahrbereit.

Print Friendly, PDF & Email