Noch hat man die Wahl beim Energieausweis

Seit dem letzten Jahr ist es beschlossene Sache. Spätestens bis zum 1.Juli 2008 muss der Energieausweis für Gebäude vorliegen. 
 

Mit diesem Vorhaben soll eine europäische Richtlinie zur Einführung von Energieausweisen für bereits bestehende Gebäude in deutsches Recht umgesetzt werden. Wer Gebäude oder Wohnungen kaufen oder mieten will, kann sich künftig anhand der Informationen in den Energieausweisen besser über die energetischen Eigenschaften verschiedener Objekte informieren. Ab Juli kommenden Jahres müssen bei Verkauf oder Vermietung Gebäudeenergiepässe vorliegen; sie können nicht für einzelne Wohnungen, sondern nur für gesamte Gebäude ausgestellt werden.

Eigentümer und Vermieter von Wohngebäuden mit mehr als vier Wohneinheiten können dabei wählen,ob sie den Energieausweis auf der Grundlage des errechneten Energiebedarfs oder des tatsächlichen Energieverbrauchs einsetzen.

Der Ausweis für gebrauchte Gebäude wird in zwei Varianten angeboten: als Verbrauchs- und als Bedarfsausweis. Beide unterscheiden sich nicht nur inhaltlich, sondern auch preislich. Beim Bedarfsorientierten Ausweis wird die Gebäudehülle, Wandaufbau, Heizungssystem usw. berechnet und so der Energiebedarf ermittelt, während beim Verbrauchsorientierten Ausweis die Verbräuche der letzten drei Jahre als Grundlage genommen werden. Dazu werden die Heizkostenabrechnungen benutzt

Der Verbrauchsausweis soll pro Gebäude etwa 100 Euro kosten, der Bedarfspass bei etwa 500 Euro liegen und kann – je nach Gebäudealter und -größe noch teurer sein. Die Ausweise sind jeweils zehn Jahre gültig.

Bei einigen WEGemeinschaften oder Mietwohnungen ist der Verwalter oder Vermieter auf dieHilfe der Bewohner angewiesen. Sollten diese Gasetagenheizungen oder eine Contractingvereinbarung (z.B. Wärme-Plus) haben, liegen die Verbräuche nicht vor und Verwalter oder Vermieter benötigen daher von diesen die Abrechnungen für jede Wohnung im entsprechenden Gebäude für die letzten drei Jahre. Diese zusammen bilden dann den Gesamtverbrauch.

Da zur Zeit noch Übergangsfristen gelten, wird für alle Gebäude der preisgünstigere Verbrauchsorientierte Energieausweis anerkannt, auch wenn in Zukunft für einige Gebäudearten und -alter dann die Bedarfsorientierten Ausweise vorgeschrieben sind.

Bis 1. Oktober 2008 herrscht somit Wahlfreiheit zwischen beiden Ausweisvarianten,und es können für alle Gebäude sowohl Verbrauchs- als auch Bedarfsausweise angefertigt werden. Danach allerdings müssen für ältere und unsanierte Gebäude, die vor 1978 errichtet wurden und aus ein bis vier Wohneinheiten bestehen, Bedarfspässe erstellt werden. Für alle anderen Wohngebäude bleibt es bei der Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweisen. Nichtwohngebäude müssen ab Januar 2009 einenBedarfspass haben.

Auf der Website www.dena.de können die für Energieausweise zugelassenen Ausstellungsberechtigten ermittelt werden.

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