Kommunalwahl 2020 in Minden: Wahlhelfer*innen für die Briefwahl gesucht

Bild von Andreas Lischka auf Pixabay

Minden. Am 13. September ist Kommunalwahl. Gewählt werden an diesem Tag der*die Bürgermeister*in der Stadt Minden, der Landrat oder die Landrätin des Kreises Minden-Lübbecke, die Mitglieder des Stadtrates und die Mitglieder des Kreistages. Damit das gut und reibungslos funktioniert, sucht die Stadt Minden freiwillige Unterstützerinnen und Unterstützer. „In diesem Jahr sind in den Stadtbezirken 33 Wahllokale und zusätzlich noch 33 Briefwahllokale zu besetzen. Es ist mit einem hohen Anteil an Briefwählern zu rechnen“, weiß Ralf Wilkening. Er ist bei der Stadt Minden der Projektleiter Wahlen. „Wir freuen uns über neue Gesichter. Aber auch die alten Hasen, die schon Erfahrung mitbringen, sind gerne gesehen“.

Vor jeder Wahl ist für jeden Stimmbezirk ein Wahlvorstand zu bilden. Er besteht aus dem*der Wahlvorsteher*in, dem*der stellvertretenden Wahlvorsteher*in, einem*einer Schriftführer*in und weiteren drei bis sieben Beisitzern. Der Urnenwahlvorstand ist für die ordnungsgemäße Durchführung und die Auszählung der Wahl im Wahllokal verantwortlich, der Briefwahlvorstand stellt die ordnungsgemäße Auszählung der Briefwahl sicher.

Die Mitglieder der Briefwahlvorstände beginnen mit ihrer Arbeit am frühen Nachmittag und treffen sich zum einen in der Sporthalle des Mindener Ratsgymnasiums und zum anderen in der Pöttcherhalle. Im Unterschied zu den allgemeinen Wahlvorständen sind Briefwahlvorstände nachmittags mit der Zulassung der Wahlbriefe befasst. Abends ab 18 Uhr sind sie ebenso wie die anderen Wahlvorstände mit der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Briefwahlbezirk beschäftigt.

Wahlhelfer*innen bekommen eine Aufwandsentschädigung – auch „Erfrischungsgeld“ genannt. Sie beträgt für die Kommunalwahl 40 Euro. Erfahrene Wahlhelfer*innen, die die Funktion Wahlvorsteher*in, Stellvertretende*r Wahlvorsteher*in oder Schriftführer*in ausüben, erhalten 50 Euro.

In Minden sind an dem Tag rund 65.000 Menschen wahlberechtigt – also Personen ab 16 Jahren, die die deutsche Staatsbürgerschaft haben oder EU-Bürger*in sind und ihren Wohnsitz in Minden haben. Ab Montag, 10. August werden die Wahlbenachrichtigungen verschickt. Ab dem Tag wird es auch möglich sein die Briefwahlunterlagen anzufordern. Das geht entweder schriftlich, persönlich nach vorheriger Terminvergabe oder online über die Internetseite der Stadt Minden (www.minden.de/wahlen).

Wer am 13. September Zeit und Lust hat die Wahl in Minden zu unterstützen, kann sich beim Wahlteam telefonisch unter +49 571 89-567 oder unter der E-Mail-Adresse j.rommelmann@minden.de als Wahlhelfer*innen melden. Wichtig ist, dass man eine deutsche oder EU-Staatsbürgerschaft besitzt und mindestens 16 Jahre alt ist. Online kann man sich auch als Wahlhelfer*in melden. Das Formular gibt es bereits jetzt schon unter www.minden.de/wahlen.

» PDF – Flyer Wahlhelfer*innen gesucht

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