Infoveranstaltungen zu Abwasser-Hausanschlüssen

Bielefeld. Abwasserleitungen müssen dicht sein. Das gilt nicht nur für das städtische Kanalnetz, sondern auch für private Abwasser-Hausanschlüsse. Für Leitungen in Wasserschutzgebieten hat der Gesetzgeber deshalb eine Frist für die sogenannte Zustands- und Funktionsprüfung festgelegt (§ 60 Wasserhaushaltsgesetz). Für Leitungen, die vor 1965 verlegt wurden, war dies der 31. Dezember 2015. Für säumige Hauseigentümer besteht damit Handlungsbedarf.

 

Wie man seiner gesetzlichen Pflicht nachkommen kann und was zu beachten ist, darüber informieren die Verbraucherzentrale des Landes Nordrhein-Westfalen, das Umweltamt und der Umweltbetrieb in zwei Veranstaltungen. Sie werden am Mittwoch, 26. Oktober, um 17 Uhr im Sennestadthaus( Lindemann-Platz 3) und am Dienstag, 8. November, um 17 Uhr im Bezirksamt Brackwede (Germanenstraße 22) durchgeführt. Dabei werden Fragen zur Rechtslage und zur Technik erläutert. Darüber hinaus steht Informationsmaterial zum Mitnehmen zur Verfügung.

Die Veranstalter empfehlen, von dem Informationsangebot Gebrauch zu machen, damit Hauseigentümer nicht unerwartet mit möglichen Haftungsfragen konfrontiert werden. Betroffen von der Prüf- und Sanierungspflicht sind annähernd 5 000 Gebäude. Unter dem Link www.bielefeld01.de/geodaten/welcome_wasserschutzgebiete.php lässt sich feststellen, ob ein Gebäude innerhalb eines Wasserschutzgebietes liegt.

 

Schätzungen gehen davon aus, dass über 50 Prozent der Abwasserleitungen älterer Häuser undicht sind, sodass Abwasser in den Untergrund eindringen kann. Erreicht es wasserführende Schichten, kann das Grundwasser, aus dem Trinkwasser gewonnen wird, beeinträchtigt werden. Keime, Nitrate oder auch Arzneimittelrückstände lassen sich dann im Grundwasser feststellen. Rund 35 Prozent des Trinkwassers in Bielefeld werden im Stadtgebiet gewonnen. Wasserschutzgebiete befinden sich in Sennestadt, Senne, Brackwede und Gadderbaum.

 

Bildquelle: pixabay.de
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