Handel sabotiert Rückgabe alter Elektrogeräte

Berlin. Seit dem 24. Juli 2016 können Verbraucher bestimmte Elektrogeräte bei großen Händlern abgeben, damit diese ordnungsgemäß entsorgt werden. Tests der Deutschen Umwelthilfe (DUH) zeigen jedoch, dass Handelsunternehmen wie Karstadt, Obi und Ikea ihre neuen Pflichten nicht ernst nehmen. Von Juli bis August 2016 hat die DUH 45 große Elektrofachgeschäfte, Baumärkte, Möbelhäuser und Online-Händler untersucht. Das Ergebnis: Die Mehrheit informiert die Verbraucher nicht oder fehlerhaft, erschwert die Rückgabe alter Geräte durch zusätzliche Kosten, lange Wartezeiten und einen hohen Packaufwand oder nimmt sie gar nicht zurück (Testergebnisse und Prüfkriterien: http://l.duh.de/ogd0r).

 

Die DUH fordert den Handel auf, die Gesetzesverstöße sofort zu beenden, Verbraucher aktiv darüber aufzuklären, wie sie ihre alten Elektrogeräte zurückgeben können und die Rückgabe einfach und verbraucherfreundlich zu gestalten. Bereits am 2.8.2016 ging die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation gegen den Online-Händler Amazon (http://l.duh.de/4pguf) und am 10.8.2016 gegen den Möbelhändler IKEA (http://l.duh.de/4smrf) vor, weil Verbrauchern die Abgabe von Elektrogeräten verweigert wurde. Die DUH hat inzwischen weitere Hinweise von Verbrauchern auf die Nichtumsetzung der Rücknahmepflicht im Handel erhalten und wird deren Umsetzung weiterhin kontrollieren und konsequent gegen Gesetzesverstöße vorgehen.

 

Laut der neuen gesetzlichen Regelung im Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) können Verbraucher Elektrogeräte mit einer geringeren Kantenlänge als 25 cm in haushaltsüblicher Menge und je ein großes Elektrogerät beim Kauf eines funktionsgleichen Geräts kostenlos abgeben. Voraussetzung dafür ist, dass der Händler Elektrogeräte auf einer Fläche von mindestens 400 Quadratmetern verkauft. Wie unpraktikabel diese Regelung ist, zeigten die Testbesuche der DUH. „Mit Hinweis auf die Verkaufsfläche von Elektrogeräten verweigern zahlreiche Händler die Altgeräterücknahme. Der Kunde müsste nun mit einem Maßband das Ladengeschäft vermessen, um sein Rückgaberecht durchzusetzen. Das ist absurd, verbraucherunfreundlich und in vielen Fällen sogar illegal“, kritisiert DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Besonders Kunden von Online-Händlern seien nicht in der Lage, eine behauptete kleinere Lagerfläche zu überprüfen.

 

„Der Handel sabotiert die Sammlung von Elektroschrott, wie sie die Umwelt- und Verbraucherschutzpolitik vorgibt. Es ist ein Skandal, dass neben Amazon und Ikea auch andere große Handelsunternehmen mit hohem Umweltanspruch, wie Obi oder Karstadt, die gesetzlichen Vorgaben nicht erfüllen“, so Resch weiter. Das Personal bei Obi verweigerte die Rücknahme von Großgeräten und wollte auch mehr als zwei Kleingeräte nicht annehmen. Bei Karstadt verlangte das Personal Gebühren, wenn es Altgeräte bei der Lieferung von funktionsgleichen Neugeräten mitnehmen sollte.

 

Wie die Tests der DUH zeigen, handelt es sich dabei nicht um Einzelfälle. Bei Ikea und Galeria Kaufhof können Verbraucher nach Auskunft des Personals grundsätzlich keine Elektroaltgeräte zurückgeben, obwohl diese nach Ansicht der DUH der gesetzlichen Rücknahmepflicht unterliegen. Die DUH-Testbesuche zeigten vor allem, dass Kunden die Altgeräterückgabe durch perfide Strategien, wie lange Wartezeiten, zusätzlichen Packaufwand oder einen komplizierten Rückgabeprozess bewusst unattraktiv gemacht werden soll.

 

Besonders problematisch ist die Rückgabe bei Online-Händlern, weil diese häufig ausschließlich einen Paketversand anbieten. „Wenn Verbraucher bei bestimmten Online-Händlern ein Elektrogerät zurückgeben wollen, müssen sie es zunächst aufwendig verpacken oder eine Anfrage per E-Mail stellen. So wird Kunden die Rückgabe erschwert, um möglichst wenig Geräte zurücknehmen zu müssen“, kritisiert der Referent für Kreislaufwirtschaft bei der DUH, Philipp Sommer. Die DUH fordert Online-Händler dazu auf, sich an flächendeckenden stationären Sammelstellen finanziell zu beteiligen und Verbrauchern auf diese Weise eine unproblematische Geräterückgabe zu ermöglichen. Das Angebot eines Rückversandes sollte nur ergänzend angeboten werden.

 

Große Probleme gibt es auch bei der Rückgabe von Energiesparlampen im Handel. Weil diese geringe Mengen des Schwermetalls Quecksilber enthalten, ist die getrennte Sammlung für eine ordnungsgemäße Entsorgung besonders wichtig. Viele Händler bieten Verbrauchern jedoch keine Rücknahme an, obwohl sie gesetzlich dazu verpflichtet sind. So schließen die Online-Händler MyToys, Easynotebooks, Ikea oder Baumarktdirekt Lampen ausdrücklich von der Rücknahme aus oder verweisen auf Firmen, die deren Annahme verweigern. Die Rücksendung von Energiesparlampen in Paketen hält die DUH aufgrund der Bruchgefahr für ungeeignet. Online-Händler wie Conrad, Cyberport, Amazon, Saturn oder Globus Baumarkt fordern Ihre Kunden jedoch genau dazu auf. Auch hier empfiehlt die DUH eine Teilnahme an einem flächendeckenden Sammelsystem.

 

Verbraucher über die Rücknahme ausgedienter Toaster, Föhns und Computer zu informieren, ist die Voraussetzung, um Elektroaltgeräte umweltgerecht sammeln zu können. Dennoch fehlten in den Filialen nahezu aller getesteten Unternehmen Hinweise zur Rücknahme ausgedienter Elektrogeräte. Die Hinweise beim Online-Handel sind oft so versteckt, dass der Verbraucher nichts über die neuen Rückgabemöglichkeiten erfährt. Vorhandene Informationen sind zudem oft unvollständig oder fehlerhaft. „Schlimm genug, dass eine aktive Kommunikation fehlt und Verbraucher nicht wissen, wo sie ihre Geräte abgeben können, selbst das Personal vieler Elektro-Händler ist schlecht geschult und informiert falsch“, kritisiert Sommer. So gab beispielsweise das Fachpersonal bei B1 Discount-Baumärkten, Real oder Hornbach falsche Auskünfte über die Rückgabemöglichkeiten oder kannte diese nicht.

 

Hintergrund:
In Deutschland werden jährlich etwa 1,7 Millionen Tonnen Elektrogeräte verkauft, jedoch nur 40 Prozent davon ordnungsgemäß gesammelt und der Wiederverwendung bzw. dem Recycling zugeführt. Um dieses Umweltproblem zu lösen, können seit dem 24. Juli 2016 Verbraucher beim Kauf eines Elektrogeräts ein funktionsgleiches Altgerät kostenlos bei Händlern zurückgeben, die Elektrogeräte auf einer Fläche von mindestens 400 Quadratmetern verkaufen – bei Onlinehändlern gilt die Versand- und Lagerfläche. Die Rückgabe von Geräten mit einer Kantenlänge kleiner als 25 cm ist in haushaltsüblichen Mengen nicht an den Neukauf eines Gerätes gebunden – sie können auch bei anderen Unternehmen abgegeben werden, als bei denen sie gekauft wurden.

 

Bildquelle: Oliver Moosdorf / pixelio.de
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