Entscheidung gegen den Klimaschutz?

Berlin. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert den am 30.09.2016 durch das Bundesumweltministerium vorgelegten Entwurf zur Novellierung der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) als unzureichend und problematisch für den Klimaschutz. Die TA Luft ist eine Verwaltungsvorschrift, die den Schadstoffausstoß von industriellen Anlagen regelt. Nach Einschätzung des Umwelt- und Verbraucherverbands wird es mit dem aktuell vorliegenden Entwurf nicht gelingen, den unnötigen Ausstoß von Treibhausgasemissionen durch ein unsachgemäßes Kühlgeräterecycling drastisch zu reduzieren. Recherchen der DUH zeigen, dass in Deutschland ein Großteil der etwa drei Millionen pro Jahr anfallenden Kühlgeräte nicht nach dem Stand der Technik recycelt und dabei Treibhausgasemissionen von bis zu einer Million Tonnen CO2 pro Jahr freigesetzt werden. Die Umweltschutzorganisation fordert Bundesumweltministerin Barbara Hendricks auf, den Entsorgungsnotstand beim Kühlgeräterecycling zu beenden und die fortschrittlichen europäischen Mindeststandards EN 50625-2-3 und TS 50625-3-4 vollständig in die TA Luft zu überführen (Stellungnahme der DUH: http://l.duh.de/g90dk).

 

„Frau Hendricks muss die katastrophalen Zustände bei der Kühlschrankentsorgung endlich ernst nehmen. Mit umgerechnet bis zu einer Million Tonnen CO2 jährlich trägt das Recycling alter Kühlschränke überproportional zum Klimawandel bei. Wenn Deutschland die eigenen Klimaschutzziele bis 2020 wirklich erreichen will, muss die Kühlschrankentsorgung an viel geeignetere europäische Entsorgungsstandards angepasst werden“, kritisiert DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Er verweist auf Länder wie Frankreich, Niederlande, Luxemburg, Irland, Österreich und die Schweiz, die beispielgebende und wirksame europäische Mindeststandards gesetzlich festgelegt oder über ihre nationalen Rücknahmesysteme verbindlich vorgegeben haben.

 

„Im aktuellen Entwurf der TA Luft fehlen noch immer wesentliche Vorgaben für ein überprüfbares und umweltgerechtes Kühlgeräterecycling. So bleibt es lediglich bei einer jährlichen Überprüfung der Anlagenleistung, wodurch kriminellen Entsorgungspraktiken Tür und Tor geöffnet werden. Eine jährliche vorangekündigte Anlagenkontrolle sagt nichts über den täglichen Entsorgungsbetrieb aus. Aber die Einhaltung von Entsorgungsstandards im Regelbetrieb muss das Ziel der TA Luft sein“, kritisiert Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft bei der DUH. Nur wenn klar ist, welche Geräte verarbeitet werden und was an klimaschädlichen Kälte- und Treibmitteln herausgeholt wird, können unabhängige Prüfer nachvollziehen, ob eine Entsorgungsanlage im Regelbetrieb ordnungsgemäß arbeitet. Deshalb müssen Mindestentnahmemengen in der novellierten TA Luft verbindlich festgelegt und anhand wöchentlicher Stoffstrombilanzen überprüft werden.

 

Neben der DUH unterstützen auch die Umweltverbände BUND und NABU, der Herstellerverband CECED und die Entsorgerverbände BDE sowie BVSE eine europaweite Festlegung der vorbildlichen Mindeststandards EN 50625-2-3 und TS 50625-3-4 zur Kühlgeräteentsorgung. „Die breite Zustimmung nahezu aller Akteure für eine gesetzliche Vorgabe vorbildlicher europäischer Entsorgungsnormen zeigt eindrücklich, wie reformbedürftig das deutsche Regelwerk der TA Luft wirklich ist. Umso unverständlicher ist die Blockadehaltung von Ministerin Hendricks. Sie muss ihren Widerstand gegen die Übernahme europäischer Mindeststandards aufgeben. Alles andere wäre eine Bankrotterklärung an den Umweltschutz“, sagt Resch.

 

Bis zum 6.12.2016 können Verbände noch Stellung zur Novellierung der TA Luft beziehen. Mit einer Veröffentlichung der überarbeiteten TA Luft ist Mitte 2017 zu rechnen.

 

Bildquelle: pixabay.de
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