Die sexuelle Selbstbestimmung von Frauen umfassend schützen

Berlin. Anlässlich des Internationalen Frauentages am 8. März erklärt
Petra Follmar-Otto, Leiterin der Abteilung Menschenrechtspolitik
Inland/Europa des Deutschen Instituts für Menschenrechte:

 

“Selten waren die Empörung über sexuelle Übergriffe und die Sorge um
den mangelnden Schutz von Frauen in Deutschland so groß wie nach der
Silvesternacht. Schnell gab es die Aussage der Regierungskoalition, durch
Gesetzesänderungen das sexuelle Selbstbestimmungsrecht umfassend zu
schützen. Trotzdem bleibt der derzeit vorliegende Entwurf des
Bundesjustizministeriums zur Änderung des Vergewaltigungsparagrafens
deutlich hinter den angekündigten Reformen zurück. Er gewährleistet
diesen Schutz gerade nicht. Wird der Entwurf zum Gesetz, wird es
weiterhin Fälle geben, in denen Frauen klar Nein sagen, der Täter das
übergeht und seine sexuellen Übergriffe dennoch straflos bleiben.

 

Dies verstößt gegen die menschenrechtlichen Vorgaben der
Istanbul-Konvention des Europarates. Danach sind alle sexuellen
Handlungen gegen den Willen der Betroffenen unter Strafe zu stellen.
Deshalb sollten Bundesregierung und Bundestag jetzt die Chance ergreifen,
den Vergewaltigungstatbestand grundlegend zu ändern: ‘Nein heißt Nein’
muss endlich Gesetz werden.

 

Ähnliches ist schon einmal gelungen: 1997 hat der Bundestag nach
jahrelangen Auseinandersetzungen beschlossen, Vergewaltigung in der Ehe
unter Strafe zu stellen. Was vor fast 20 Jahren heftig diskutiert wurde,
erscheint uns heute als Selbstverständlichkeit.”

 

Bildquelle: Alexas_Fotos / pixabay.com

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