BUND fordert: Bundesregierung muss sich auf EU-Ebene für einen stärkeren Klimaschutz im Gebäudebereich einsetzen

Berlin. Im Zuge der gestern gestarteten Verhandlungen zur europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD) hat die Bundesregierung die Chance, sich für eine langfristige, sozial gerechte und nachhaltige Gebäudesanierung einzusetzen – Deutsche Umwelthilfe fordert die Bundesregierung auf, diese Verantwortung gemeinsam mit anderen Staaten auch wahrzunehmen

Gestern wurde zum ersten Mal im Trilog-Verfahren zwischen Europäischem Parlament, Europäischer Kommission und Europäischem Rat über die Europäische Gebäuderichtlinie (EPBD) verhandelt. Nachdem das Europäische Parlament am 11. Oktober 2017 seine progressive Stellungnahme verabschiedet hat, muss nun auch im Trilog ein ambitionierter Entwurf zustande kommen. Vor dem Hintergrund, dass EU-weit 40 Prozent der CO2-Emissionen vom Gebäudesektor verursacht werden und laut einer Studie vom Buildings Performance Institute Europe (BPIE) 97 Prozent des europäischen Gebäudebestandes renovierungsbedürftig ist, fordert die Deutsche Umwelthilfe (DUH) die Bundesregierung auf, sich für eine Stärkung der Gebäuderichtlinie einsetzen.

Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass in Deutschland nur zwei Prozent des Gebäudebestandes „sehr effizient“ ist, während dies in Dänemark und Frankreich bereits auf sieben beziehungsweise acht Prozent der Gebäude zutrifft. Deutschland hat seine Vorreiterrolle beim Klimaschutz im Gebäudebereich also abgegeben. Umso wichtiger ist es, dass die Bundesregierung sich im Trilog für ambitionierte europäische Ziele einsetzt.

In der ersten Verhandlungsrunde am gestrigen 7.11.2017 blockierte der Großteil der Regierungen ambitionierte Zielsetzungen und man einigte sich lediglich auf die weitere Vorgehensweise für das nächste Treffen. Während sich die Regierungen auf der Klimakonferenz in Bonn gerade für den Klimaschutz, insbesondere im Gebäudebereich stark machen, blockieren sie bei deren praktischer Umsetzung auf EU-Ebene. Deutschland muss die Zeit bis zum nächsten Trilog am 5. Dezember nutzen, um Koalitionen mit anderen Staaten zu schmieden, den Worten auch Taten folgen zu lassen und die Umsetzung der Pariser Klimaziele zu forcieren.

Dazu Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Eine starke europäische Gebäuderichtlinie ist nicht nur für Deutschland und ein zukünftiges nationales Gebäudeenergiegesetz (GEG) wichtig, sondern auch für die gesamteuropäischen Ziele. Mehr Gebäudesanierung im Rest Europas bietet auch für die deutsche Wirtschaft große Potenziale, ihr Wissen und ihre Produkte zu exportieren. Wir fordern die deutsche Bundesregierung daher auf, sich in den gestern gestarteten Trilog-Verhandlungen gemeinsam mit Ländern wie Dänemark oder Frankreich für ambitionierte und langfristige Ziele im Gebäudebereich stark zu machen.“

Die Beschlüsse zur EPBD müssen in Deutschland umgesetzt werden und könnten im neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) Eingang finden, welches die DUH für 2018 fordert. Wenn die europäischen Zielsetzungen nicht klar und ambitioniert sind, droht bei einer Verabschiedung des GEG eine starke Verwässerung. Doch gerade der Gebäudebereich kann und muss einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und der Reduktion des Energieverbrauchs leisten.

Konkret fordert die DUH, dass der Niedrigstenergiestandard (nZEB) nicht nur den Primärenergiebedarf, sondern den gesamten Energiebedarf eines Gebäudes berücksichtigt und die überarbeitete Definition des Parlaments zum nZEB sich durchsetzt. Durch diesen Standard sollen alle Neubauten ab 2019/2021 den Anforderungen der Energie- und Klimaschutzziele für 2050 gerecht werden. Dies ist bereits heute wirtschaftlich, vermeidet spätere, teure Nachrüstungen sowie lock-in-Effekte und begrenzt durch niedrige Energieverbräuche und Eigenerzeugung die Systemkosten der Energiewende. Darüber hinaus soll dieser Standard nicht durch die Anrechnung erneuerbarer Energien aus Fernwärme aufgeweicht werden. Erneuerbare Energien dürfen nicht gegen Energieeffizienz ausgespielt werden, sie werden in der Erneuerbare Energien Richtlinie (RED II) ausführlich behandelt.

Link:

Bericht des Europäischen Parlaments zur EPBD: http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?type=REPORT&mode=XML&reference=A8-2017-0314&language=EN

 

Bildquelle: pixabay.de

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