Antrag beim Kraftfahrt-Bundesamt zur Festsetzung von 110 Millionen Euro Geldbuße wegen Abgasbetrug bei 22.000 Porsche Cayenne TDI

Berlin. In einem Schreiben an den Präsidenten des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) vom 7. August 2017 beantragt die Deutsche Umwelthilfe (DUH) erstmals seit Bekanntwerden des Diesel-Abgasskandals die Festsetzung von Geldbußen wegen der Verwendung illegaler Abschalteinrichtungen gegen einen Automobilhersteller. In diesem Präzedenzfall hat die DUH ein Bußgeld in Höhe von 110 Millionen Euro wegen des zweifelsfrei nachgewiesenen Abgasbetrugs bei 22.000 Fahrzeugen der Modellreihe Porsche Cayenne TDI über ihren Rechtsanwalt Remo Klinger beantragt.

„Jeder Bürger und Kleinunternehmer muss Recht und Gesetz achten. Wird er bei einem Park- oder Verkehrsverstoß ertappt, drohen ihm der Schwere seines Vergehens nach entsprechende Bußgelder. Dies muss zukünftig auch für Automobilkonzerne gelten, die im Dieselabgasskandal in Deutschland bisher von jeglichen Strafen verschont wurden. Autobauer, die ihre Kunden systematisch täuschen, minderwertige Katalysatoren überteuert verkaufen und für tausende schwere Atemwegserkrankungen sowie Todesfälle verantwortlich sind, müssen entsprechend der Gesetze angemessen bestraft werden“, so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH. „Mit unserem Antrag zur Festsetzung einer Geldbuße von 110 Millionen Euro gegen die Porsche AG wollen wir einen Präzedenzfall schaffen, dem viele weitere folgen müssen. Ohne Androhung angemessener und abschreckender Strafen werden Verstöße gegen Umwelt- und Gesundheitsvorschriften auch weiterhin ignoriert. Die eingenommenen Geldbußen sollen für wirksame Sofortmaßnahmen für saubere Luft in unseren Städten eingesetzt werden.“

Rechtsgrundlage für die bisher von der Politik bestrittene Möglichkeit der Verhängung von Geldbußen ist die “Verordnung über die EG-Genehmigung für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger sowie für Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten für diese Fahrzeuge” (EG-FGV). In einer zu Fiat in einem vergleichbaren Fall erstellten internen Expertise des Bundesverkehrsministeriums heißt es, es gibt “die Möglichkeit der Auferlegung einer Geldbuße”. Diese betrage 5000 Euro “pro Fahrzeug”, wenn “ohne gültige Übereinstimmungsbescheinigung” Fahrzeuge feilgeboten würden. Bei der “Abgabe falscher Erklärungen” könne der Bußgeldtatbestand erfüllt sein. Die Geldbuße könne sich gegen den “Händler oder de[n] Hersteller” richten.

Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in dem Verfahren vertritt: „Jeder Strauchdieb muss nicht nur die Beute zurückbringen, sondern wird bestraft. Jeder Fahrzeughalter, der nicht zum TÜV geht, muss nicht nur die Untersuchung des TÜV nachholen, sondern auch eine Geldbuße zahlen. Es ist nicht ansatzweise verständlich, warum dies für deutsche Autohersteller nicht gelten soll. Die Geldbußen sind festzusetzen. Daraus können sinnvolle Maßnahmen ökologischer Mobilität bezahlt werden.“

Der Gutachter im Abgasuntersuchungsausschuss des Bundestages Martin Führ sagte dazu in Report Mainz am 8. August 2017: „Fahrzeuge dürfen nur so in Verkehr gebracht werden, wie sie genehmigt wurden. Wer dann eine Abschalteinrichtung einbaut, bewegt sich außerhalb der Genehmigung und dafür ist ein Bußgeld zu zahlen.“ Auch die EU-Kommission hat kein Verständnis für die fortgesetzte Kumpanei und Schonung krimineller Unternehmen durch die Bundesregierung. Sie hat im Dezember 2016 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eröffnet. Die Kommission moniert, dass trotz EU-Vorgaben und trotz verbotener Abschaltprogramme bei Volkswagen die nationalen Bestimmungen über Sanktionen nicht angewendet worden seien.

Die DUH geht nach rechtlicher Bewertung davon aus, dass wegen einer Ende 2016 vorgenommenen Änderung des Straßenverkehrsgesetzes das KBA für das Verfahren zuständig ist; vorsorglich wurde der Antrag durch die DUH auch bei der für Porsche zuständigen Landesbehörde in Baden-Württemberg gestellt.

Hintergrund:

Nach Mitteilung des Bundesverkehrsministers wurde für den Porsche Cayenne mit 3-Liter-TDI-Motor (Euro 6) ein Rückruf und ein Zulassungsverbot angeordnet. Zuvor hatten weitere Abgasuntersuchungen des KBA ergeben, dass dieses Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet.

Mit dieser Festlegung steht fest, dass die betroffenen Fahrzeuge nicht in Übereinstimmung mit der Bescheinigung ausgeliefert worden sind.

Paragraph 37 Absatz 1 EG-FGV bewehrt Zuwiderhandlungen gegen Paragraph 27 Absatz 1 Satz 1 EG-FGV, wonach neue Fahrzeuge nur veräußert oder in den Verkehr gebracht werden dürfen, wenn sie mit einer gültigen Übereinstimmungsbescheinigung versehen sind. Die Übereinstimmungsbescheinigung ist eine technische Information des Herstellers. Solche technischen Informationen wiederum sind in Paragraph 28 Absatz 1 EG-FGV geregelt. Danach dürfen diese nicht von den Angaben abweichen, die von der Genehmigungsbehörde genehmigt worden sind.

Beim Feilbieten von Fahrzeugen, die nicht mit der Typgenehmigung übereinstimmen sind somit die Voraussetzungen des Bußgeldtatbestands erfüllt. Als Rechtsfolge sieht das Gesetz für das Feilbieten derartiger Fahrzeuge eine Sanktion von 5.000,00 Euro pro Fahrzeug vor (Paragraph 23 Absatz 3 Straßenverkehrsgesetz in Verbindung mit Paragraph 37 Absatz 2 EG-FGV).

Bei 22.000 betroffenen Fahrzeugen ergibt dies eine Bußgeldhöhe von 110 Millionen Euro, die als Bußgeld gegenüber der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG zu verhängen ist.

 

Bildquelle: pixabay.de

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